Beschlussvorlage - B/16/5382-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der JHA beschließt, dass der anerkannte Träger der Jugendhilfe Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH die Trägerschaft für die geplante sechsgruppige Kindertageseinrichtung am Standort Lindnerstr. 120, 46149 Oberhausen (Investorenmodell) übernehmen wird.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie in der Beschlussvorlage des Rates der Stadt am 18. Februar 2019 dargestellt (vgl. Drucksache-Nummer: B/16/4358-01), erfordert der Anstieg der Kinderzahlen in Oberhausen eine Ausweitung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Neben temporären Lösungen, die den akuten Platzbedarf decken sollen, strebt die Fachverwaltung vornehmlich dauerhafte Lösungen des KTE-Ausbaus an.

 

Bereits im September 2016 wurde mit der Berichterstattung zum „Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016“ (Drucksache-Nr. M/16/1799-01) im Jugendhilfeausschuss öffentlich, dass stadtweit zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die, über mehrere Jahre, steigenden Kinderzahlen, kann dieser zusätzliche Bedarf nicht kurzfristig gedeckt werden. Trotz der Schaffung weiterer Betreuungsplätze durch diverse Neubauprojekte und Erweiterungsbauten befindet sich die Stadt Oberhausen seither im KTE-Ausbau. Über Bedarfe und Baumaßnahmen im Zuge des KTE-Ausbaus wird fortlaufend im JHA berichtet. Darüber hinaus steht die Fachverwaltung über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) im ständigen Austausch mit den Trägervertreter*innen der in Oberhausen ansässigen Kindertageseinrichtungen.

 

Seit Bekanntwerden des notwendigen Ausbaubedarfes zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Träger der freien Jugendhilfe, die in der Arbeitsgruppe KTE/KTP nach § 78 SGB VIII vertreten sind, in regelmäßigen Abständen dahingehend befragt, ob grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Trägerschaft neuer Einrichtungen besteht, bzw. ob bereits bestehende Einrichtungen erweitert werden können/sollen. Die Fachverwaltungen der Bereiche 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement und 3-1/ Kinder, Jugend prüfen fortlaufend Flächen und Bauobjekte bezüglich ihrer Eignung als Standort einer KTE.

 

Eröffnen sich Flächen im Oberhausener Stadtgebiet, die für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet sind und in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Einrichtungen liegen, so werden in einem ersten Schritt gezielt diejenigen Träger aus der direkten Nachbarschaft auf mögliche Übernahme der Trägerschaft angesprochen. Besteht kein Interesse, so werden auch die übrigen freien Träger in Oberhausen über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) diesbezüglich befragt. Wenn kein freier Träger von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, muss die Stadt als kommunaler Träger einer neuen Kindertageseinrichtung auftreten.  

 

 

Neubau Lindnerstr. 120 – Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH

 

Der Standort Lindnerstr. 120 befindet sich im Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte. Laut Bedarfskalkulation für das Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2020/2021 besteht der Bedarf in diesem Sozialraum darin, fünf zusätzliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Dieser Bedarf wurde am 19. September 2019 in der AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) vorgestellt. Ein konkretes Interesse, die Einrichtung als Träger zu übernehmen, wurde von keinem bekannten Oberhausener Träger benannt. Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung mit einem Profil von 2 x Gruppentyp I, 1 x Gruppentyp II und 3 x Gruppentyp III insgesamt 22 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 92 Plätze für Kinder über 3 Jahren, also insgesamt 114 Plätze, schafft. Obwohl der Bedarf im Sozialraum 74 bei fünf Gruppen liegt, soll eine 6-gruppige Einrichtung entstehen. Zum einen, um das Hochwachsen der Unter-3-Jährigen innerhalb der Einrichtung gewährleisten zu können, zum anderen liegt der Standort in unmittelbarer Nähe zu den Sozialräumen 71/OB-Mitte-Styrum und 73/Alstaden-Lirich, so dass Familien aus diesen Sozialräumen den Standort Lindnerstraße ebenfalls nutzen können. Hauptsächlich im Sozialraum 71 stehen aktuell keine weiteren Flächen zur Verfügung, um den Bedarf von weiteren 90  Kindertagesbetreuungsplätzen decken zu können. Bei dem genannten Neubau handelt es sich um ein Investorenmodell, bei dem die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH (Fröbel-Gruppe) die Trägerschaft der neu entstehenden Einrichtung übernehmen wird.

 

Der Investor des Bauvorhabens ist die AL Kita Bau GmbH. Der Investor hat mit dem Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH in anderen Kommunen bereits erfolgreich Neubauprojekte von Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Der Träger verfügt bereits über die Anerkennung nach § 75 SGB VIII und hat sich im Kontext des Neubaus am Standort Eugen-zur-Nieden-Ring/ Ecke Steinbrinkstraße dem JHA der Stadt Oberhausen bereits in der Sitzung am 20. Juni 2018 vorgestellt (vgl. Drucksache M/16/3683-01). Der Träger ist organisatorisch dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen.

 

Nach aktuellem Stand plant der Investor Ende Februar 2020 den Bauantrag einzureichen. Mit einer Fertigstellung ist frühestens zum 31.07.2021 zu rechnen, so dass die Einrichtung im  Kindertageseinrichtungsjahr 2021/22 den Betrieb aufnehmen kann. Eine Bauzeichnung wird nachgereicht.

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Anlagen

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