Beschlussvorlage - B/16/5423-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

  1. die von der Verwaltung entwickelten Kriterien zur Verteilung der Zuschüsse nach

§ 45 KiBiz GesE im Sinne des § 44 KiBiz GesE.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel nach §44 Kibiz GesE an die Träger

der anerkannten plusKITAs weiter zu leiten.

 

Durch die erhöhten Auszahlungen an die freien Träger von plusKITA-Einrichtungen ergibt sich im Haushaltsjahr 2020 ein Mehraufwand in Höhe von 46.100 EUR unter dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche.

 

Deckungsvorschlag:

Dem Mehraufwand stehen im Haushalt 2020 entsprechende Mehrträge in gleicher Höhe  beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden entgegen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

I. Ausgangslage

 

Mit dem am 03. Dezember 2019 durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verabschiedeten Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung tritt ab dem 01. August 2020 das novellierte Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern – KiBiz- in Kraft.

 

Zur Umsetzung der Bildungsgerechtigkeit stellt das Land insgesamt 100 Millionen Euro für plusKITA und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf ab dem 01. August 2020 den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Davon werden rund 30 Millionen Euro aus Mitteln des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt (s. Drucksache B/16/5272-01).

 

Mit Erlass vom 18. November 2019 erhält die Stadt Oberhausen für „plusKITA“ vom Land einen Zuschuss in Höhe von 1.610.000,-- Euro für das Kindergartenjahr 2020/2021 zur Weiterleitung an die Träger der plusKITA-Einrichtungen nach § 45 KiBiz GesE.

 

 

II. Verteilung der Fördermittel „plusKITA“

 

Der § 44 KiBiz beschreibt plusKITA als Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf am Bildungsprozess, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf.

 

Kindertageseinrichtungen, die den Status plusKITA erhalten, haben „in besonderer Weise die Aufgabe:

 

  1. bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

 

  1. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

 

  1. auf Grundlage der Beobachtungsergebnisse individuelle Bildungs- und Förderangebote zur gezielten Unterstützung der sprachlichen Bildung zu entwickeln und alltagsintegriert durchzuführen,

 

  1. im Team regelmäßig und mit Unterstützung der Fachkraft nach Absatz 3 die pädagogische Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,

 

  1. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

 

  1. sich über die Pflichten nach § 13 hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

 

  1. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 19 hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen und

 

  1. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

Jede plusKITA soll im Team eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle beschäftigen. Diese Fachkraft verfügt in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung. Der Träger stellt sicher, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und regelmäßigen Austausch mit der Fachberatung die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung systematisch sichert und weiterentwickelt. Alle in einer plusKITA tätigen sozialpädagogischen oder weiteren Fachkräfte und soweit möglich, auch die übrigen pädagogischen Kräfte im Team sollen auf der Basis des Curriculums zur „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich - Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“ fortgebildet sein und sich kontinuierlich weiter qualifizieren“.

 

Durch die Zusammenführung von plusKITA und Sprachfördereinrichtungen gehört es nach § 45 KiBiz zu den Aufgaben der plusKITA Einrichtungen, dass Kinder, denen nach § 36 Absatz 2 oder 3 des Schulgesetzes NRW ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist, gefördert werden.

 

Das KiBiz formuliert, dass jede plusKITA-Einrichtung eine jährliche Fördersumme von mind. 30.000,-- Euro in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erhält und diese Mittel für eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle in der Einrichtung einzusetzen sind.

 

Welche Kindertageseinrichtung die Anerkennung und somit die Fördermittel plusKITA erhalten, muss  vom Jugendhilfeausschuss  beschlossen werden.

 

Die anerkannten plusKITA-Einrichtungen müssen zum Kindergartenjahr 2020/21 in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

 

Die Kriterien für die Vergabe der Landesszuschüsse in Oberhausen wurden mit den Vertreter*innen des Facharbeitskreises Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege gemäß § 78 SGB VIII am 11. Dezember 2019 abgestimmt.

 

 

III. Kriterien für die Verteilung des Landeszuschuss „plusKITA“

 

Die Verteilung der Fördersumme erfolgt nach folgenden Kriterien:

 

  1. Der Landeszuschuss für Oberhausen von insgesamt 1.610.000,-- Euro soll ausschließlich für die plusKITA-Einrichtungen verwendet werden.

 

Der Gesetzgeber eröffnet grundsätzlich laut § 45 KiBiz GesE Absatz 2 die Möglichkeit, dass wenn „es innerhalb eines Jugendamtsbezirkes zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit bei einzelnen Tageseinrichtungen auf Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 ein Teil der auf das Jugendamt entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von mindestens 5.000 Euro weitergeleitet werden“.

 

In Oberhausen haben sich die Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen gegen die Möglichkeit des Erhalts der bisherigen Sprachfördereinrichtungen ausgesprochen, da diese nur in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 genehmigt werden würden und zu Lasten der plusKITA gehen.

 

  1. Zur Anerkennung von plusKITA-Einrichtungen, ist ein Index „besonderer Förderbedarf von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ durch folgende zwei Variablen gebildet worden:

 

  • Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen 

Die Daten sind aus den Meldebögen (KiBiz Web) der Oberhausener Kindertageseinrichtungen des KJ 2018/19 entnommen worden.

 

  • Anteil der Kinder, deren Eltern von der Beitragszahlung befreit sind,  zur Abbildung der wirtschaftlichen Lebenssituation der Kinder.

Die Daten zur Elternbeitragsbefreiung für das HH-Jahr 2019 sind vom Bereich 3-3/ Elternbeiträge ausgewertet worden.

 

Beide Variablen wurden mit 50 Prozent gewichtet und zu einem Index aufsummiert. Der Wertebereich liegt zwischen 0 – 100.

 

0 = in der Kindertageseinrichtung liegt kein besonderer Förderbedarf von Kindern vor

 

100 = in der Kindertageseinrichtung liegt bei allen Kindern ein besonderer Förderbedarf vor

 

  1. Insgesamt 75 Prozent des Landeszuschusses (rund 1.200.000,-- Euro) wird zur Regelfinanzierung der plusKITA-Einrichtungen aufgewendet. Von insgesamt 81 Oberhausener Kindertageseinrichtungen (lt. Betriebserlaubnis im KJ 2019/20) werden somit 40 Einrichtungen zur plusKITA, bei einem gesetzlich definierten Sockelbetrag von 30.000,-- Euro pro plusKITA.

 

Eine Ausgleichsfinanzierung/ Aufbaufinanzierung in Höhe von 25 Prozent des Landeszuschusses (rd. 410.000,-- Euro) soll zur Stärkung von plusKITA-Einrichtungen eingesetzt werden, die einen hohen Anteil von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf in der Einrichtung aufweisen. Dementsprechend können plusKITA-Einrichtungen bis zu drei Kontingente der Fördermittel erhalten.

 

Ab einer Einrichtungsgröße von 3 Gruppen erhalten in Abhängigkeit der Zahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf insgesamt 15 plusKITA-Einrichtungen zusätzliche Mittel.

Die Ausgleichsfinanzierung/ Aufbaufinanzierung wird, wie die Regelfinanzierung, für die Dauer von fünf Jahren festgeschrieben.

 

Die Anerkennung der „plusKITA-Einrichtungen und den Sprachfördereinrichtungen“ wie in den Beschlussvorlagen des Jugendhilfeausschusses gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz und gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie in Fortsetzung vom 24.02.2016 (Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01) festgelegt wurde, wird hiermit abgelöst.

 

Die Auflistung der plusKITA-Einrichtungen und der damit verbundenen Zuschussverteilung ist der Anlage I „Kindertageseinrichtungen/ plusKITAs mit Beträgen ab KJ 2020/21“ zu entnehmen.

 

 

IV.Kosten:

 

Die Zuschüsse  für die Förderung von plusKITA und den Sprachfördereinrichtungen werden ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zusammengefasst. Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 erhält die Stadt Oberhausen pro Kindergartenjahr Landeszuschüsse von 1.610.000,-- Euro.

 

Bis zum Kindergartenjahr 2019/20 hat die Stadt Oberhausen Landesmittel für die plusKITA in Höhe von 750.000,-- Euro und für die Sprachfördereinrichtungen von 360.000,-- Euro erhalten, also insgesamt 1.110.000,-- Euro.

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Anlagen

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