Antragsvorlage - A/16/5357-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einführung der Müllerfassung nach Gewicht, statt wie bisher nach Volumen, zum 01.01.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO GmbH) die erforderlichen Vorbereitungen hierfür im Laufe des Jahres 2020 durchzuführen.  

 

Für die Umsetzung des Beschlusses soll die Verwaltung umgehend Kontakt mit dem Entsorger aufnehmen und einen Zeitplan festlegen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Seit vielen Jahren sind Transparenz und Kosten über den abzurechnenden Hausmüll ein stark umstrittenes Thema.

 

Ein erster aber für uns noch unzureichender Schritt wurde mit der erfolgreichen Einführung eines Identsystems zum 01.01.2019 getan. Nun ist es wichtig, diesen Weg einer transparenten und nachhaltigen Müllentsorgung weiter zu verfolgen. Dies ermöglichen wir mit einer Abrechnung nach Gewicht.

 

Nach wie vor wird der Hausmüll mit dem Bürger jedoch pauschal pro Tonne bzw. nach Tonnenvolumen abgerechnet und nicht nach seinem tatsächlich erzeugten Müll.

Gleichwohl rechnet die Stadt mit dem Entsorger über das tatsächliche Gewicht und nicht nach Volumen ab.  Hier ergeben sich Diskrepanzen zwischen dem Volumen des Mülls und seinem Gewicht.

 

Offen für Bürger schlägt daher vor, die Abfallgebühren künftig einheitlich nach dem konkreten Gewicht des anfallenden Hausmülls abzurechnen.

 

Es ergeben sich aus unserer Sicht gleich mehrere Vorteile:

a)      Eine verbesserte Gebührengerechtigkeit nach tatsächlichem Verbrauch

b)      Transparenz und Kontrolle für den Bürger bei der Müllerzeugung bzw. –entsorgung

c)      Anreize für den Bürger, seinen Hausmüll zu reduzieren, um Gebühren zu sparen

d)      Schonung von Ressourcen und Umwelt durch weniger Müllerzeugung

 

Andere Kommunen haben aus diesen Gründen ihr Berechnungsverfahren umgestellt.

So argumentiert Landsberg:

„Die Abfallgebühr für die Restmüllentsorgung im Landkreis setzt sich aus einer Grundgebühr, einer Leerungsgebühr und einer Gewichtsgebühr zusammen. Der größte Anteil der Gebühr ist abhängig vom Gewicht des entsorgten Abfalls. Dies schafft einen großen Anreiz, Abfall und damit auch Gebühren zu sparen.“ (Stellungnahme der Abfallwirtschaft Landsberg)

 

Dafür müssen etwa Mülltonnen nicht verändert werden. Die Abfallwirtschaft Heidekreis legt zum Beispiel ein Verhältnis von Gewicht zu Volumen fest, etwa 40 Kg für eine 120 Liter-Restmülltonne.

 

Weiter Begründung mündlich.  

 

Kurzfassung

 

Seit vielen Jahren sind Transparenz und Kosten über den abzurechnenden Hausmüll ein stark umstrittenes Thema.

Ein erster aber für uns noch unzureichender Schritt wurde mit der erfolgreichen Einführung eines Identsystems zum 01.01.2019 getan. Nun ist es wichtig, diesen Weg einer transparenten und nachhaltigen Müllentsorgung weiter zu verfolgen. Dies ermöglichen wir mit einer Abrechnung nach Gewicht.

 

Offen für Bürger schlägt daher vor, die Abfallgebühren künftig einheitlich nach dem konkreten Gewicht des anfallenden Hausmülls abzurechnen.

 

Es ergeben sich aus unserer Sicht gleich mehrere Vorteile:

a)      Eine verbesserte Gebührengerechtigkeit nach tatsächlichem Verbrauch

b)      Transparenz und Kontrolle für den Bürger bei der Müllerzeugung bzw. –entsorgung

c)      Anreize für den Bürger, seinen Hausmüll zu reduzieren, um Gebühren zu sparen

d)      Schonung von Ressourcen und Umwelt durch weniger Müllerzeugung

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