Beschlussvorlage - B/16/5390-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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04.02.2020
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Baumbereisung am 22.01.2020
1) Siepenstraße/Augustin-Wippeltstraße
Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 1 Esche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Beobachtung, ob der Zaun Schaden nimmt
Sachverhalt:
Die Antragstellerin befürchtet, dass der Baum durch das Dickenwachstum in Zukunft den Stabgitterzaun schädigen wird. Der Abstand beträgt derzeit 40 cm. Weiterhin bemängelt sie die Verschattung des Gartens.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich die Situation vor Ort angesehen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen, der Fällung des ansonsten vitalen Baumes nicht zuzustimmen.
2) Siepenstraße 30 Ersatzneubau eines Altenpflegeeinrichtungsgebäudes
Antrag: Rückschnitt an 4 Bäumen
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Ersatzpflanzung von 1 Trauerweide, 1 Blutbuche und 1 Winterlinde
Sachverhalt:
Im Auftrag der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen stellt das planende Ingenieurbüro während der Bauphase des Ersatzneubaus fest, dass an zwei Bäumen mittelstarke Äste und an zwei Bäumen 1/8 der Baumkrone entnommen werden müssen, da die Äste bzw. Baumkronen in den zukünftigen Baukörper des Neubaus hereinragen bzw. direkt anliegen.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich vor Ort die Situation angesehen. der südliche Neubau ist bereits erstellt. Hier liegen die in Rede stehenden Äste an der Fassade an. Für den nördlichen Neubau wurden die Fundamente bereits ausgehoben, sodass der Konflikt mit den Baumkronen der angrenzenden Bäume ebenfalls erkennbar ist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen den beantragten Rückschnittmaßnahmen zu und fordern für den ökologischen Verlust die Pflanzung einer Trauerweide, einer Blutbuche und einer Winterlinde auf dem Grundstück. Diese Ersatzpflanzungen sollen im Rahmen des Freiraumkonzeptes neben den anderen Ersatzpflanzungen für die bereits gefällten Bäume berücksichtigt werden. Weiterhin soll an den beiden Laubbäumen an dem nördlichen Ersatzneubau eine Kronenpflegemaßnahme durchgeführt werden. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.
3) Rothebuschstraße 70
Antrag: Rückschnitt oder Fällung von 1 Linde
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die Verunreinigung des Balkons. Laub- und Fruchtsaft der Linde stellen in seinen Augen eine enorme Belastung dar. Weiterhin fehlen Parkplätze, weshalb es in der Nachbarschaft zu Konflikten kommt. Bei Fällung der Linde würde zusätzlicher Parkraum entstehen.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich vor Ort die Situation angesehen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten die im Antrag aufgeführten Beeinträchtigungen nicht nachvollziehen. Der Abstand zwischen Balkon/Hausfassade und Baumkrone ist nach Auffassung der Baumkommissionsmitglieder ausreichend, sodass einem Rückschnitt oder einer Fällung zugunsten weiterer Parkmöglichkeiten nicht zugestimmt wird. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum zu dulden haben. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit ebenfalls zu dulden.
4) Dorstener Straße 368, 370, 380
Antrag: Fällung von 3 Ahornen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Sonderkontrolle
Sachverhalt:
Der Antragsteller befürchtet, dass die Ahorne abgestorben und nicht mehr verkehrssicher seien. Regelmäßig würde Totholz ausbrechen.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission haben den Hinweis des Antragstellers zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen mit dem Baumkontrolleur der OGM GmbH diskutiert.
Ergebnis:
Die Baumkommission ist sich einig, dass die Bäume solange im Rahmen der Baumkontrolle nicht als abgängig eingestuft werden, erhalten werden sollen. Dennoch soll die OGM GmbH an den in Rede stehenden Straßenbäumen eine Sonderkontrolle durchführen.
5) Westerwaldstraße 22a / Gute Straße 19, Käthe-Kollwitz-Schule
Antrag: Rückschnitt von 1 Platane
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Rückschnitt von 1 Platane auf dem Schulhof
Sachverhalt:
Die Antragsteller beklagen, dass der Satelittenempfang durch die Baumkrone der Platane auf dem Schulhof beeinträchtigt ist. Auf Grund des Denkmalschutzes der Zechenhäuser dürfen die Satellitenschüsseln nicht am Hausdach oder an den Fassaden angebracht werden. Lediglich auf den „Schuppen“, die deutlich weniger Höhe haben, sind die SAT-Anlagen denkmalrechtlich geduldet. Hier sind die technischen Möglichkeiten durch eine Verlängerung oder Änderung der Position ausgeschöpft. Ein Kabelanschluss ist in der Westerwaldstraße nicht vorhanden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission nehmen die Situation anhand eines vorgelegten Fotos zur Kenntnis.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für einen entsprechenden Rückschnitt an der Platane aus. Die Leistungen soll die OGM GmbH ausführen.
6) Baumaßnahme Emscherkanal / Wittekindstraße
Antrag: Fällung von 1 Silberweide und 2 Kugelahorne
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 6 Laubbäumen durch EG
Sachverhalt:
Das durch die Emschergenossenschaft beauftragte Ingenieurbüro stellte den derzeitigen Planungsstand in Bezug auf die Kanalbauarbeiten und die damit verbundenen notwendigen Baumfällungen vor. Nach Auswertungen wurden die Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Baustellenverkehrsflächen zu gering bemessen, sodass die eigentlich zum Erhalt vorgesehenen Kugelahorne auf Höhe Wittekindstraße 54 und die Silberweide im Bereich des Parkplatzes für die Durchführung der Baumaßnahme entfernt werden müssen.
Baumkommission:
Das Ingenieurbüro entschuldigt sich vor Ort für die nachgereichten Fällanträge und begründet dieses mit dem Versuch, möglichst viele Grünstrukturen zu erhalten.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen gemeinsam, der beantragten Fällung der drei Bäume zuzustimmen. Sie wünschen, dass im Rahmen des zu überarbeitenden landschaftspflegerischen Begleitplans die Anpflanzung von drei Zieräpfeln vor Wittekindstr. 54 (zwei Bäume an Ort und Stelle, und ein dritter Baum in einer neu herzustellenden Baumscheibe zwischen den Garagenzufahrten) berücksichtigt wird. Weiterhin soll die Silberweide durch drei ökologisch wertvolle Bäume, eine Winterlinde, eine Mehlbeere und eine Traubenkirsche im Nahbereich ersetzt werden. Die Leistungen sind durch die Emschergenossenschaft auszuführen.
7) Birkenstraße zwischen Baststraße und Brohmstraße
Beschluss: Erstellung eines Straßenbaumkonzeptes für die Platanen
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 10 Platanen und Ersatzpflanzung von 5 Eisenholzbäumen
sowie 5 nordamerikanische Roteschen
Sachverhalt:
Aufgrund vieler Beschwerden bezüglich eingeschränkter Grundstückszufahrten und Wurzelschäden hat sich die Baumkommission in der Vergangenheit mehrfach mit den zur Fällung beantragten Platanen befasst. In der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 10.09.2019 wurde der Beschluss gefasst, ein abgestimmtes Straßenbaumkonzept für die Birkenstraße zu erstellen, welches den Austausch der vorhandenen Platanen und einen zeitlichen Rahmen beinhaltet.
Baumkommission:
Im Rahmen der Baumbereisung hat die Fachverwaltung mit den Vertretern der Baumkommission vor Ort eine Begehung durchgeführt. Anwohner und Antragsteller nutzten die Gelegenheit, noch einmal persönlich vorzusprechen und auf die Dringlichkeit sowie ihre Anliegen hinzuweisen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen der Bezirksvertretung Osterfeld, den konzeptionellen Austausch der Platanen in Anlehnung an die sukzessiven Fäll- und Nachpflanzarbeiten in der Vondern-Siedlung durchzuführen. Sie schlagen vor, in einem ersten Abschnitt die 10 Platanen auf der Birkenstraße zwischen Baststraße und Birkenstraße 13 b auszutauschen. Die für die Fällung vorgesehen Bäume sollen an Ort und Stelle ersetzt werden. Lediglich die beiden Bäume, die die Garagenzufahrten beeinträchtigen, sollen verschoben werden. Dabei handelt es sich um eine Platane vor der Doppelgarage Borkstraße 5 und eine Platane vor Birkenstraße 15. Diese sollen jeweils um 2 Meter nach Nordost bzw. Südwest verschoben werden. Die 10 zur Fällung vorgesehenen Bäume sollen durch 5 Eisenholzbäume und 5 nordamerikanische Roteschen ersetzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Platanen in der Birkenstraße zwischen der Brohmstraße und Birkenstraße 13 b sollen vorerst erhalten bleiben. Die WBO GmbH soll Gehwegregulierungen durchführen.
8) verschiedene Grundstücke
Antrag: Fällung diverser abgängiger Bäume im Bezirk Osterfeld
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch die OGM GmbH gemäß Anlage
„Liste der abgängigen oder geschädigten Bäume“
Sachverhalt:
Durch die heißen und langanhaltenden, trockenen Sommer sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung, vertrocknet. Die gelisteten Bäume sind irreparabel geschädigt und sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit entnommen werden. Die Standorte und vorgesehenen Ersatzpflanzungen sind in der Anlage „Liste der abgängigen oder geschädigten Bäume“ aufgeführt. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der zuvor genannten Bäume einstimmig zu. Ersatzpflanzungen werden an Ort und Stelle durch die OGM GmbH ausgeführt.
9) Totholz in Osterfeld
Informationen: Die Bezirksvertretung Osterfeld wünscht einen Sachstand zur
Totholzentwicklung und Gefahrenabwehr
Maßnahme: Die Fachverwaltung hat für das Jahr 2020 die OGM GmbH mit
zusätzlichen Kontroll- und Pflegemaßnahmen beauftragt
Sachstand:
Durch den Klimawandel sind wie unter Punkt 8) erwähnt, zahlreiche Bäume eingegangen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bäume, die zwar nicht abgestorben sind, aber Vitalitätsverluste anzeigen. Durch die abnehmende Vitalität kommt es unter anderem vermehrt zur Totholzausbildung sowie zur Verbreitung von Pilzen und Krankheiten. In Bezug auf Massariapilz wurde dadurch bedingt an 253 Platanen ein Befall festgestellt. Insgesamt stehen in Osterfeld 1.530 Platanen, sodass ca. an 16,5 % der Platanen Totholzentnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden mussten. Die Baumkontrollen sind fortlaufend und wöchentlich werden neue Massariaverdachtsmeldungen eingereicht. Laut Aussage der OGM GmbH ist man jedoch auf einem guten Weg, ungefähr 90% der Meldungen sind Stand Januar 2020 abgearbeitet.
Die OGM GmbH muss die eingehenden Meldungen priorisieren. Gefahrenbäume auf Schulhöfen, an Spielplätzen o.ä. sowie an stark frequentierten Plätzen und Straßen werden zuerst kontrolliert und bei Bedarf Totholz entnommen. Bäume in Grünanlagen abseits von Wegen werden nach Kapazitäten abgearbeitet.
Die Fachverwaltung hat die OGM GmbH für das Jahr 2020 mit einer zusätzlichen Massariakontrolle mittels Hubsteiger einschl. Gefahrenastentnahme beauftragt, sodass sich der Zustand der Bäume in Bezug auf Verkehrssicherheit verbessern sollte.
Anlagen
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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