Antragsvorlage - A/16/5442-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Prüfung zur Verlagerung des Bordellbezirks ist nun seit Dezember 2019 beschlossen. In den Diskussionen sind viele Fragen und Unstimmigkeiten aufgetreten. Einige der Fragestellungen, unter anderem die konkrete Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), sind größtenteils noch offen und unbehandelt.

 

Wir bitten die Verwaltung daher um eine Darstellung des aktuellen Sachstands. Hierbei soll insbesondere die Umsetzung des ProstSchG dargestellt und auf die illegale Prostitution rund um den Bordellbezirk eingegangen werden.

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