Beschlussvorlage - B/16/5434-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebener Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 248.027,45 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.741,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Zuschussrichtlinien (Ziffer 1.1.1 i. V. m. Ziffer 2) Zuschüsse für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen. Die Zuschusshöhen sind seit Jahren unverändert.

 

In Abstimmung mit Herrn Stadtkämmerer Tsalastras wurden die Zuschüsse im Rahmen des Sportstättenpakets für die Leistungen Sportplatzpflege sowie Pflege und Reinigung der Außen- und Nebenanlagen um 10% erhöht. Diese Zuschusserhöhung wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 18.11.2019 im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen.

 

Des Weiteren hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.11.2019 unter Drucksache-Nr. A/16/52448-01 die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgremien einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der finanziellen Zuschüsse der Oberhausener Sportvereine für die Bereiche Übungsleiter/innen, Infarktgruppen, Unterhaltungszuschüsse für die Übertragung von Sportfreianlagen/Sportstätten vorzulegen. Dieser Vorschlag wird derzeit erarbeitet und den entsprechenden Gremien in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Anlagen

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