Beschlussvorlage - B/16/5417-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschüsse an den Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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04.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen die beantragten Zuschüsse zu gewähren:
a) Zuschuss für Miete und Mietnebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle, Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen, in Höhe von 9.229,62 EUR,
b) Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten in Höhe von 3.067,75 EUR,
c) Zuschuss für die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen in Höhe von 1.722,58 EUR,
d) Zuschuss für die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften in Höhe 1.533,88 EUR und
e) Zuschuss für die Personalkosten der Geschäftsführung in Höhe von 60.000,00 EUR.
Der Gesamtzuschuss beträgt: 75.553,83 EUR.
Sachverhalt
Begründung
Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) hat für das Jahr 2020 verschiedene Anträge auf Bezuschussung gestellt. Die Anträge für Miete und Nebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle (Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen), die Geschäftsführungskosten, die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen und die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften wurden in der im letzten Jahr bewilligten Höhe gestellt. Die Personalkosten für die Geschäftsführung sind im städtischen Haushalt auch im Jahr 2020 berücksichtigt.
Der SSB als Dachorganisation aller ihm angeschlossenen Vereine ist zur Aufrechterhaltung seiner Tätigkeiten zwingend auf die Zuschüsse angewiesen.
