Antragsvorlage - A/16/5362-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung,

1) die Verlagerung des Bordellbezirks Flaßhofstraße an einen alternativen Standort im Stadtgebiet (Gewerbegebiet) weiter zu prüfen;

2) dafür geeignete Standorte unter folgenden Prämissen bzw. Rahmenbedingungen zu ermitteln:

 möglichst verträgliche Lage zu Wohnbebauung und zu schutzbedürftigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und Kindertageseinrichtungen,

 planungsrechtliche Möglichkeiten und Bindungen,

 Verfügbarkeit und ausreichende Größe des Grundstücks,

 Erreichbarkeit durch ÖPNV und Individual-Verkehr,

 Berücksichtigung der „Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen“ (§ 18 des ProstSchG),

 Möglichkeiten zur Sicherstellung von Hilfs- und Beratungsangeboten für Prostituierte sowie zur Umsetzung eines Sicherheitskonzepts

und dem beispielhaft untersuchten „Gleis-Dreieck“ sowie dem aktuellen Standort im Rahmen einer vergleichenden Bewertung gegenüberzustellen und dem Rat bis zum 22.06.2020 die Ergebnisse vorzulegen; bei entsprechendem Ausgang der Prüfung muss auch eine Beibehaltung des aktuellen Standorts ins Auge gefasst werden.

3) einen strukturierten Diskussionsprozess zur Beteiligung relevanter Akteure (bspw. Betreiber, Eigentümer, Polizei, Gleichstellungsstelle, AK Prostitution, Solwodi) zu erarbeiten.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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