Beschlussvorlage - B/16/5360-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt übt sein Rückholrecht im Sinne des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung vom 19.11.2018 aus.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Ergänzung eines Sicherheitstrennstreifens zum Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße. Hierzu ist beidseitig ein zusätzlicher Breitstrich im Abstand von 75 cm zum Radfahrstreifen zu markieren und halbseitiges Hochbordparken anzuordnen.

 

Finanzielle Mittel sind bei:

 

Auftrag 560112010104 Straßenbauprogramm Kreisstraßen

Kostenart 521144  Aufwendungen für Straßenbauprogramm

 

zur Verfügung zu stellen.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Vorlage M/16/3630-01, M/16/4955-01, B/16/4216-01 , B/16/5284-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Höhe der Kosten können derzeit noch nicht dargestellt werden (Nachverhandlungen mit ausführender Firma erforderlich).

 

 

b) Sonstige

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

In einem längerfristigen Planungsprozess wurden verschiedene Planungsvarianten intensiv mit dem ADFC und weiteren Beteiligten wie der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde im Arbeitskreis Verkehrssicherheit abgestimmt und die in Umsetzung befindliche Planung gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen erarbeitet. Für den Erhalt der vorhandenen Längsparkstreifen musste aber in einzelnen Bereichen das Mindestmaß der Richtlinie unterschritten werden, da der vorhandene Querschnitt nicht in allen Bereichen ausreicht. Abweichungen von den Mindestmaßen des technischen Regelwerks sind möglich, wenn entsprechende Begründungen – insbesondere Verkehrssicherheit – vorliegen.

 

Die beschlossene Markierung auf der Teutoburger Straße befindet sich in der Umsetzung. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen können die Markierungsarbeiten derzeit nicht fortgesetzt bzw. fertiggestellt werden, da ein Aufbringen der Markierungen bei Regen und zu niedrigen Temperaturen nicht fachgerecht und dauerhaft möglich ist. Sobald die Witterungsbedingungen die weitere Markierung zulassen, werden die Arbeiten fortgesetzt.

 

Aufgrund eines Markierungsfehlers des ausführenden Unternehmens weist der bereits markierte Parkstreifen nur eine Breite von 1,75 m auf. Damit wird von der geplanten Breite von mindestens 2,00 m abgewichen. Dieser Fehler wurde bereits durch die Oberbauleitung der Stadt Oberhausen erkannt und entsprechend beanstandet.

 

Zur Herstellung des Parkstreifens gemäß der ursprünglichen Planung ist eine Demarkierung des falsch markierten Breitstriches auf der gesamten bereits markierten Länge zwischen Tondener Straße und Harkortstraße erforderlich. Nach der Demarkierung der falschen Linien kann eine neue Breitstrichlinie auf der Fahrbahn im richtigen Abstand aufgebacht werden. Durch das Abfräsen der Markierung ist mit einer Beschädigung der Fahrbahn zu rechnen.

 

Der Sachstand und mögliche Varianten zum weiteren Vorgehen wurden am 03.12.2019 in der Bezirksvertretung Osterfeld vorgestellt. In der Bezirksvertretung wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BOB beschlossen und hierzu ein kurzfristiges Gespräch zu Klärung offener Fragen mit den Fraktionen am 12.12.2019 vereinbart. Im Fraktionsgespräch wurde vereinbart, die nachfolgende beschrieben Variante weiter zu verfolgen und hierzu eine Beschlussvorlage in den Rat der Stadt Oberhausen einzubringen.

 

Um das fahrbahnbeschädigende Abfräsen des falsch markierten Parkstreifens zu vermeiden, soll das in der Abbildung 1 geplante Regelprofil mit halbseitigen Hochbordparken umgesetzt werden. Hierzu wird neben den markierten Radfahrstreifen durch zusätzliche Markierung eines weißen Breitstriches ein den Richtlinien entsprechender Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m entstehen. Dadurch wird zudem eine den Regelmaßen der Richtlinien entsprechende Radverkehrsführung auf der gesamten Strecke erreicht. Durch die Anordnung des halbseitigen Hochbordparkens werden keine weiteren Stellplätze entfallen. In einzelnen Bereichen können durch die Anordnung des halbseitigen Hochbordparkens im Vergleich zur derzeit in Markierung befindlichen Planungen einzelne Stellplätze gewonnen werden. Weitere mögliche Stellplätze werden noch im Einzelfall vor Ort geprüft.

 

Der neue Straßenquerschnitt ist in Abb. 1dargestellt.

 

 

Abbildung 1: Derzeitiges und geplantes Regelprofil

 

Der geplante Querschnitt kann ohne Entfernung der fehlerhaft markierten Breitstrichlinien erfolgen und somit eine zusätzliche Fahrbahnbeschädigung vermieden werden. Hierzu wird auf beiden Straßenseiten je eine zweite Breitstrichlinie zum Erzielen des Sicherheitstrennstreifens neben der falsch markierten Linie zum Hochbord hin aufgebracht.

 

Durch das halbseitige Hochbordparken sind Einschränkungen beim Einparkkomfort durch das Überwinden des Bordsteins hinzunehmen, welche durch die vorhandene Hochbordhöhe hervorgerufen wird. Da die Nebenanlagen inkl. des alten Hochbordradwegs in der Regel nicht für die Lasten des halbseitigen Hochbordparkens ausgelegt sind, kann es im Laufe der Jahre zu einer Beschädigung des alten Hochbordradwegs kommen. Es wird daher ein Gutachten beauftragt, welches die Umsetzbarkeit des halbseitigen Hochbordparkens überprüft. Das Gutachten wird ggf. Empfehlungen für mögliche Umbaumaßnahmen und Priorisierungen enthalten. Das Gutachten wird in den zuständigen Gremien zur Beratung vorgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden sukzessiver umgesetzt.

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Markierungsmaßnahme befindet sich bereits in Umsetzung und muss aus Gründen der Verkehrssicherheit schnellstmöglich fertiggestellt werden. Der bereits markierte und zudem fehlerhaft markierte Zwischenzustand stellt eine Gefahrenlage dar und kann nicht noch länger aufrechterhalten werden. Sobald die Witterungsbedingungen die weitere Markierung zulassen, müssen die Arbeiten daher zwingend fortgesetzt werden. Hierzu ist ein Beschluss über das weitere Vorgehen bzw. über die zu markierende Variante dringend erforderlich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...