Beschlussvorlage - B/16/5338-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt entsendet als stimmberechtigte Delegierte

 

1. .....................................................................

 

2. .....................................................................

 

3. .....................................................................

 

4. .....................................................................

 

5. .....................................................................

 

6. .....................................................................

 

7. Ralf Güldenzopf……………………………...

  (gem. § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

und als Gastdelegierte

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] Reisekosten

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Als Mitgliedsstadt des Städtetages Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Oberhausen entsprechend ihrer Einwohnerzahl sieben stimmberechtigte Delegierte entsenden; dabei ist § 113 Abs. 2 GO NRW zu beachten.

 

Darüber hinaus ist die Benennung von Gastdelegierten möglich.

 

Neben zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

 

Bereits stimmberechtigte Delegierte sind danach:

 

Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz, der als ordentliches Mitglied in der letzten Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt wurde und Herr Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras, der seit dem 07.04.2016 Vorsitzender des Finanzausschusses NRW ist. Sie bleiben bei der Anzahl der sieben zu benennenden Delegierten außen vor.

 

Die Mitgliederversammlung 2020 findet am 25./26. Mai 2020 in Essen statt.

 

Die Mitgliederversammlung steht unter dem Motto: „Lebenswertes Zuhause – Die Städte in NRW“.

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