Beschlussvorlage - B/16/5290-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan 2019 beim Deckungsring Personal (D00000001) in Höhe von  1,68  Mio. EUR zu.

 

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes muss über die Erhöhung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit bei folgenden Kostenarten/Sachkonten abgebildet werden:

 

501100 / Bea.-Bezüge    165.000,- EUR

501200 / Tarifbezüge     785.000,- EUR

511100 / Versorgungsbezüge     730.000,- EUR

     ______________

     1.680.000,- EUR

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Bis zum Ende des HH-Jahres 2019 werden sich nach aktuellen Berechnungen neben den bereits im laufenden HH-Jahr beschlossenen überplanmäßigen Mitteln weitere Mehrausgaben bei den Personalkosten der Kernverwaltung in Höhe von 1,68 Mio. EUR ergeben.

 

Die Gesamtrechnung zum Mehraufwand für 2019 stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar :

 

Dienstbezüge:

Anteilige Mehrkosten durch rd. 100 Einstellungen für bereits

vorhandene Planstellen in der Gesamtverwaltung und auch

im Zusammenhang mit der Einrichtung von rd. 40 neuen

Stellen (auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen für die

Kernverwaltung u. zur Beschäftigungsförderung nach dem Teil-

habechancengesetz) im lfd. Jahr 2019, geringere Ein-

spareffekte bei Stellenbesetzungen (Vakanzdauer)

und erhöhte Personalnebenaufwendungen    -->      1.599.000,- EUR

höhere gesetzl. Besoldungs-Anpassung    -->       165.000,- EUR

_________________

                        1.764.000,- EUR

 

abzüglich dazu bereits beschlossene überplanmäßige Mittel für : 

 

Stelleneinrichtungen

( B/16/4461; B/16/4728; B/16/4737; B/16/4900; B/16/5001 )  ./.814.000,- EUR

                 

 950.000,- EUR

 

 

Versorgungsbezüge:

höhere gesetzl. Versorgungs-Anpassung     -->      95.000,- EUR

höhere Zahlungen im Versorgungsausgleich    -->       45.000,- EUR

(Ehescheidungen bei Vers.-Empf.)

Erstattung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz  -->    265.000.- EUR

(Dienstherrenwechsel von Beamten*innen)

Mehraufwand durch gestiegene Anzahl von Versorgungs-

Empfängern*innen und Sterbegelder     -->            325.000,- EUR

        _________________________

     730.000,- EUR

           ______________

            1.680.000,- EUR

 

 

In einer jährlichen Gesamtbetrachtung wird der Personalaufwand durch Gebühren und direkte Personalkostenerstattungen mit rd. 15% refinanziert. Darüber hinaus ergibt sich im Zusammenhang mit Erstattungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (Dienstherrenwechsel) eine ergebniswirksame Verringerung der entsprechenden Pensionsrückstellungen von rd. 830.000,- EUR.

 

Der Finanz- und Personalausschuss wurde im Rahmen der quartalsmäßigen Personal- und Organisationsberichte u. a. detailliert über externe Stellenbesetzungen und die Entwicklung der Personalkosten unterrichtet.  

 

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