Beschlussvorlage - B/16/5198-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt bestellt Frau Sabine Ingenleuf zur Rechnungsprüferin bei der Stadt Oberhausen

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r und § 101 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Leitungen und Prüfer/innen der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rat der Stadt bestellt und abberufen.

 

Frau Sabine Ingenleuf ist die seit dem 01.07.2019 als Prüferin im Fachbereich 0-2-20/Kaufmännische Prüfung und Verwaltungsprüfung der Rechnungsprüfung tätig. Während dieser Zeit hat sie sich bei der Aufgabenwahrnehmung bewährt, so dass nunmehr die Bestellung als Rechnungsprüferin ansteht.

 

Die Aufgabenschwerpunkte vorgenannter Person als Prüferin im Fachbereich 0-2-20/Kaufmännische Prüfung und Verwaltungsprüfung der Rechnungsprüfung sind:

 

      Prüfung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,

      Prüfung der NKF-Jahresabschlüsse,

      Prüfung von Auftragsvergaben und Verträgen

      Stellungnahmen zu Grundsatzfragen im Finanz-, Haushalts- und Rechnungswesen

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