Beschlussvorlage - B/16/5136-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste'.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste' wie folgt zu:
Auftrag | Bezeichnung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag (EUR) |
341007010100 |
Gesundheitsschutz, -förderung, -hilfen, Gutachten und Stellungnahmen |
539130 |
Krankenhausumlage |
400.830,- |
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) werden die Gemeinden an den im Teilhaushaltsplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt.
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil in Höhe von 40 v. H. für das Haushaltsjahr 2019 wurde seitens der Landesregierung mit Beschluss über das Haushaltsgesetz 2019 am 12.12.2018 auf insgesamt 250.000.000 EUR festgesetzt.
Für die Heranziehung und zur Ermittlung einer kommunalscharfen Berechnungsgrundlage sind § 17 KHGG NRW zufolge die Einwohnerzahlen der Gemeinden maßgebend.
Der gemäß Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für die Stadt Oberhausen festgesetzte Finanzierungsbeitrag für 2019 beträgt insgesamt 2.950.821 EUR. Zu diesem Zeitpunkt war der Haushalt der Stadt Oberhausen bereits verabschiedet. Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 400.830 EUR, der überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
