Beschlussvorlage - B/16/5313-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Zügigkeit des dreieinhalbjährigen BildungsgangsBerufsschule nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK), Anlage A, Fachklasse des dualen Systems: Elektroniker/-innen – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnikvon zwei auf drei Züge zum Schuljahr 2020/2021 am Hans-Sachs-Berufskolleg.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker , Bieler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG), dass ab dem Schuljahr 2020/2021 am Hans-Sachs-Berufskolleg (Schul-Nr. 191309), Am Förderturm 5, 46049 Oberhausen, die Zügigkeit des Teilzeitbildungsganges „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Elektroniker/-innen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik)“, APO-BK Anlage A1.1, von zwei auf drei Züge erhöht wird.
Sachverhalt
Begründung
Im vergangenen Schuljahr wurden bereits 82 Elektroniker/innen für Energie- und Gebäudetechnik am Hans-Sachs-Berufskolleg beschult. Für diesen Bildungsgang liegt allerdings nur eine Genehmigung für eine Zweizügigkeit vor. Auch in diesem Schuljahr sind wieder 70 Auszubildende angemeldet und aufgenommen worden. Die Schüler/innen stammen alle aus Oberhausener und Mülheimer Ausbildungsbetrieben für die das Hans-Sachs-Berufskolleg Bezirksfachschule ist. Die Beantragung der Erhöhung der Zügigkeit ist durch Mitteilung der Bezirksregierung dem Schulträger empfohlen und mit der zuständigen Schulaufsicht abgesprochen worden.
Das Hans-Sachs-Berufskolleg verfügt über die für den Bildungsgang notwendigen sachlichen und personellen Kapazitäten. Personal- und Raumressourcen sind durch den Schülerrückgang im dualen System der vergangenen Jahre vorhanden.
Da es sich hier um eine Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Bildungsgangs handelt, ist keine Stundentafel beigefügt.
Eine Beteiligung der Nachbarstädte wird zurzeit durchgeführt. Die Antworten lagen bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
