Antragsvorlage - A/16/5337-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der BOB-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. §4 der Geschäftsordnung zur Vorlage B/16/5284-01: Ergänzung Neumarkierung der Teutoburger Straße.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB im Rat
- Bearbeitung:
- Peter Bruckhoff
- Verantwortung:
- Karl-Heinz Mellis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Vorlage B/16/5284-01: Ergänzung Neumarkierung der Teutoburger Straße ist nicht entscheidungsfähig, da wesentliche Dokumente und Informationen, die für eine Beschlussfassung dringend erforderlich sind, fehlen.
Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt über die Vorlage B/16/5284-01 erst zu beraten, wenn
- die von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach angefragten und in der Gutachterlichen Stellungnahme verwerteten Informationen auch den Mitgliedern der Bezirksvertretung Osterfeld vorliegen,
- in der Beschlussvorlage die enthaltenen Widersprüche bezüglich der Breite des Sicherheitstrennstreifens aufgelöst werden,
- überarbeitete Entwurfszeichnungen vorliegen, aus der die Bereiche des vorgesehenen Hochbordparkens zu ersehen und insbesondere auch der Wegfall von derzeit vorhandenen Parkmöglichkeiten zu entnehmen ist,
- eine Gutachterliche Stellungnahme vorliegt, aus der zu entnehmen ist, dass das einseitige Hochbordparken trotz der vorhandenen Bordsteinhöhe zulässig und der vorhandene Unterbau für dieses Parken geeignet ist,
- von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach eine Gutachterliche Stellungnahme mit Freigabevermerk für die priorisierte Variante 3 vorliegt,
- die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Widerspruch der BOB-Fraktion vom 11. November 2019 vorliegt.
Die Vorlage B/16/5284-01 ist nicht eilbedürftig, da nach eigenem Vortrag der Verwaltung auf Grund der schlechten Witterungsverhältnisse die Markierungsarbeiten derzeit ohnehin nicht durchgeführt werden können.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Zunächst danken wir der Verwaltung, dass sie nun endlich die im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ am 05. November 2019 nachgewiesenen Verstöße gegen die aktuellen Regelwerke beseitigen will.
Insbesondere habe ich
- die zu geringe Breite der Längs-Parkstreifen und
- den fehlenden Sicherheitstrennstreifen zwischen Längs-Parkstreifen und Radfahrstreifen kritisiert.
Breite der Längsparkstreifen
Auf allen Entwurfszeichnungen ist der Längs-Parkstreifen mit 2.00 m Breite dargestellt. Markiert wurde allerdings ein Längs-Parkstreifen von 1,75 m Breite, so dass wesentliche Teile der parkenden Fahrzeuge verkehrsgefährdend in den Radfahrstreifen hineinragen. Das schränkt selbstverständlich die nutzbare Breite des Radfahrstreifens deutlich ein.
Herr Prof. Dr. jur. Dieter Müller vom Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten führt in seiner E-Mail vom 12. November 2019 aus, (Zitat Anfang) “Dass der Parkstreifen in der Breite zu knapp bemessen ist, liegt übrigens auf der Hand und bedeutet im Ergebnis schon eine offensichtliche Amtspflichtverletzung, die für alle Radfahrer lebensgefährlich sein dürfte.“ (Zitat Ende).
Der erst nach der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 05. November 2019 hergestellte Parkstreifen zwischen der Droste-Hülshoff Straße und Kapellenstraße (seitlich neben dem Kapellenplatz) wurde in der geplanten Breite von 2.00 m markiert. Das Abfräsen der falsch markierten Breitstriche des Parkstreifens ist noch deutlich erkennbar.
Nachdem Herr Dr.-Ing. Knauff den Fehler zunächst geleugnet und behauptet hat, dass die 25 cm Breitstrichmarkierung dem Parkstreifen zuzurechnen sind, wurde die Ausführung des Parkstreifens nach meinem Hinweis auf 2.00 m Breite korrigiert.
Offensichtlich ist keine Bauleitung tätig, die die Ausführungen überprüft und kontrolliert, sonst kann niemand nachvollziehen, dass zunächst 1.800 m falsche Breitstrichmarkierungen hergestellt werden müssen, bevor nach Hinweis durch Politik und Bürger*innen der Fehler korrigiert wird.
Fehlender Sicherheitstrennstreifen
Gem. ERA 2010 ist zwischen Parkstreifen und Radfahrstreifen ein Sicherheitsraum von 0,75 m Breite anzuordnen. Im Anschlussbereich Dreilinden zwischen den Häusern Teutoburger Straße 40 und 54 wurde ein 50 cm breiter Sicherheitstrennstreifen hergestellt.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen fehlt auf dem gesamten weiteren Verlauf der Teutoburger Straße der erforderliche Sicherheitsstreifen.
Viele Unfälle stehen im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren, die durch einen Sicherheitsstreifen verhindert werden können.
Mit den Verstößen konfrontiert, führte Herr Dr.-Ing. Knauff aus, dass die ERA 2010 lediglich eine Empfehlung darstelle und bei der Planung und Ausführung alle Regeln und Vorschriften eingehalten wurden.
Die Aussage war nachweislich falsch. Das NRW- Verkehrsministerium hatte per Runderlass VII A 4 - 86 am 10. Juni 2011 die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) in NRW verbindlich eingeführt.
Einhaltung der Förderrichtlinie
Auf die konkrete Nachfrage, ob die Einhaltung der ERA 2010 Voraussetzung für die Förderung gem. Förderrichtlinie Nahmobilität sei, antwortete Herr Dr.-Ing. Knauff, dass das Vorgehen mit dem Fördergeber abgestimmt und die Nichteinhaltung der ERA 2010 nicht förderschädlich sei.
Auch diese Aussage war nachweislich falsch. Am 01. Dezember 2014 hat das Landesverkehrsministerium per Runderlass (III A 2-86.19-4.3) die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi Nah) bekannt gegeben. Dort wird auf Seite 4 explizit ausgeführt, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen sind.
Frage nach Einstellung der Arbeiten
Die Frage, ob die Verwaltung die Arbeiten freiwillig einstellen würde, um die Hinweise und Bedenken zu überprüfen, verneinte Frau Beigeordnete Lauxen und kündigte eine Weiterführung der Arbeiten auf der vorliegenden Planungsgrundlage an.
Die vorstehenden falschen Aussagen sowie die starrköpfige Haltung der Verwaltung veranlasste BOB im Rat am 11. November 2019 Widerspruch gegen die Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzulegen.
Vorlage TOP 3.2 Ergänzung Neumarkierung der Teutoburger Straße
Nun werden mit der heutigen Drucksache keine Ergänzungen, sondern drei komplett neue Ausführungsvarianten vorgelegt, die die bisherigen Planungen komplett über den Haufen werfen. Die Vorlage ist mit heißer Nadel gestrickt und wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Die Drucksache ist ohne weitere Informationen und Unterlagen nicht entscheidungsreif und muss in eine der nächsten Beratungen verschoben werden:
Ohne nachstehende Dokumente und Informationen ist eine Beschlussfassung nicht möglich:
1. Vorlage des Schreibens Fachbereich 5-6-10 an Herrn Prof. Gerlach
Die Drucksache bezieht sich grundsätzlich auf die Stellungnahme des von BOB im Rat am 11. November 2019 beauftragten Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach.
Durch E-Mail vom 12. November 2019 an Frau Beigeordnete Lauxen erbittet Herr Prof. Dr.-Ing. Gerlach Informationen über die Hintergründe der gewählten Ausführung.
Gem. der Beschlussvorlage Zeile 41 und 42 sind die angefragten Informationen Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach zur Verfügung gestellt worden.
Zum besseren Verständnis und Nachvollziehbarkeit der Gutachterlichen Stellungnahme hat BOB im Rat Frau Beigeordnete Lauxen durch E-Mail vom 21. November 2019 gebeten, ihre Antwort, die sie Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach zugesandt hat, auch den Mitgliedern der Bezirksvertretung Osterfeld per E-Mail zuzustellen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Osterfeld waren in cc darüber in Kenntnis gesetzt.
Bis heute weigert sich die Frau Beigeordnete Lauxen die betreffenden Informationen an die Mitglieder der Bezirksvertretung Osterfeld zu übersenden.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Osterfeld haben u.a. Informationsrechte und das Recht ihren Verpflichtungen aus dem Mandat nachkommen zu können ohne von der Beigeordneten Frau Lauxen behindert zu werden.
Solange uns das Dokument vorenthalten wird, sehen wir uns außerstande, die Gutachterliche Stellungnahme des Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach auszuwerten und nachzuvollziehen.
2. Unterschiedliche Darstellung der Sicherheitstrennstreifen
Im Beschlussvorschlag ist formuliert: (Zitat Anfang) „Hierzu ist beidseitig ein zusätzlicher Breitstrich im Abstand von 50 cm zum Radfahrstreifen zu markieren und halbseitiges Hochbordparken anzuordnen.“ (Zitat Ende).
Da die Breite des Sicherheitstrennstreifens zwischen den beiden Breitstrichmarkierungen gemessen wird, ist der Sicherheitstrennstreifen somit nur 0,50 m breit. Die Ausführung würde nicht der ERA 2010 entsprechen.
Ab Zeile 101 der Vorlage wird dann formuliert: (Zitat Anfang)
„Hierbei würde neben den markierten Radfahrstreifen durch zusätzliche Markierung eines weißen Breitstriches ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m entstehen.“ (Zitat Ende)
In der Abbildung des neuen Straßenquerschnitts als Regelprofil wird dann zwischen den beiden Breitstrichen ein Sicherheitstrennstreifen (mit S bezeichnet) von nur 0,25 m Breite dargestellt.
In der ERA 2010, Seite 24, ist ausdrücklich erläutert (Zitat Anfang) „Der Breitstrich wird rechnerisch der Breite des Radfahrstreifens zugerechnet.“ (Zitat Ende) Der Breitstrich kann ja nicht gleichzeitig auch den Sicherheitstrennstreifen zugeordnet werden.
Das dargestellte geplante Regelprofil entspricht nicht der ERA 2010 und muss überarbeitet werden. Die Widersprüche sind aufzulösen und eine Planung gem. ERA 2010 vorzulegen.
3.Überarbeitete Entwurfszeichnungen
Der Drucksache M/16/3630-01 waren als Anlage 1 bis 4 Entwurfszeichnungen beigefügt. Die Entwurfszeichnungen müssen auf die neue Planung angepasst werden. Insbesondere müssen die Bereiche zu ersehen sein, die zukünftig für das halbseitige Hochbordparken ausgewiesen werden. Insbesondere ist der Wegfall von derzeit vorhandenen Parkmöglichkeiten darzustellen.
4. Halbseitiges Hochbordparken
Die derzeit vorhandenen Hochborde sind bis zu 20 cm hoch und nicht zum Überfahren mit zugelassenen und TÜV geprüften Kraftfahrzeugen geeignet. Die bauliche Ausführung der abgängigen Hochbordradwege im Ober- und Unterbau ist nicht für das Gewicht von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Darunter liegende Leitungen könnten beschädigt werden.
Bevor wir über die Drucksache B/16/5284-01 beraten, benötigen wir eine Gutachterliche Stellungnahme, die das halbseitige Hochbordparken zulässt.
5. Gutachterliche Stellungnahme mit Freigabevermerk von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach für die priorisierte Variante 3
In seiner Gutachterlichen Stellungnahme führt Herr Prof. Dr.-Ing. Gerlach am Ende des 3. Absatzes aus: (Zitat Anfang) „ Von der Radverkehrsführung im Seitenraum der Teutoburger Straße rate ich ab.“ (Zitat Ende)
Nun wird seitens der Verwaltung eine Drucksache vorgelegt, die eine Radverkehrsführung im Seitenraum der Teutoburger Straße vorsieht. Die Variante ist in der Vorlage widersprüchlich dargestellt und nicht regelkonform.
Bevor wir über die Drucksache beraten, erbitten wir eine Gutachterliche Stellungnahme des Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach, aus der wir entnehmen können, wie er die Variante 3 beurteilt.
6.Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Widerspruch der BOB-Fraktion
Wie bereits ausgeführt, hat die BOB-Fraktion am 11. November 2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf Widerspruch gegen die Markierungsarbeiten an der Teutoburger Straße eingelegt.
Die Stellungnahme der Bezirksregierung ist abzuwarten, damit Anregungen und Hinweise für die weitere Planungen berücksichtigt werden können.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
