Berichtsvorlage - M/16/5332-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 19. November 2019 den Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) unterschrieben. Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu erhöhen sowie die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auszuweiten und weiterzuentwickeln. Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 werden für einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich rund 1,2 Milliarden Euro in die Qualität der nordrheinwestfälischen Kitas fließen. Die zusätzlichen Mittel des Landes sollen dazu beitragen allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – bessere Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers plant das Landes Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2022 die rund 1,2 Milliarden Euro des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in folgende Handlungsfelder zu investieren:
Qualifizierung von Fachkräften
Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, bekommen einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Der jährliche Zuschuss für die Fortbildung von Fachkräften wird in Nordrhein-Westfalen von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro verdoppelt.
Starke Kitaleitung
Im Kindergartenjahr 2019/20 wird die Finanzierung von Leitungsstunden in einem Umfang von insgesamt rund 107 Mio. Euro ermöglicht.
Sprachliche Bildung
Die Zuschüsse zur Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs werden zusammengefasst von 70 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro erhöht.
Mit Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2019 ist im Kindergartenjahr 2020/21 gemäß § 45 KiBiz GesE für den Jugendamtsbezirk Oberhausen ein Zuschuss für plusKITAs und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf von insgesamt 1.610.000 Euro vorgesehen (s. Anlage II).
Starke Kindertagespflege
Die Pauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen für jedes in der Kindertagespflege betreute Kind werden zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 um rund 30 Prozent erhöht. Außerdem soll die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessert werden.
Vielfältige pädagogische Arbeit
Um die Familienzentren qualitativ weiterzuentwickeln, wird für jedes Familienzentrum der jährliche Zuschuss an das Jugendamt auf 20.000 Euro erhöht.
Weniger Gebühren
Zusätzlich zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei sein.
Bedarfsgerechte Angebote
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Mittel für mehr Flexibilität und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung, beispielsweise für Randzeitenbetreuung oder ergänzende Kindertagespflege. Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Sie kennen die Bedarfe vor Ort und entscheiden über den Einsatz der Mittel. Die Mittel kommen zunächst aufwachsend bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz und von den Kommunen.
Der vorgesehene Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz GesE beträgt für den Jugendamtsbezirk Oberhausen im Kindergartenjahr 20120/21 insgesamt 402.800 Euro (s. Anlage III). Voraussetzung für den Zuschuss nach § 48 KiBiz GesE ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 Prozent für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiterleitet.
Anlagen
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