Beschlussvorlage - B/16/5317-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse für das Jahr 2019 zu gewähren:

 


Org.    Mandate  Mandate Sockelbetrag Betrag nach Mandaten  Betrag nach Mandaten Summe
       Jan-Aug Sep-Dez   Jan-Aug          Sep-Dez

 

 

Jusos 23 23  1.534,--  2.852,--   1.479,81    5.865,81

 

JU 20 20  1.534,--  2.480,--   1.286,79    5.300,79

 

Linke     5  5  1.534,--    620,--     321,70    2.475,70

 

Grüne    5  5  1.534,--    620,--     321,70    2.475,70

 

Juli ­­ 2  0  1.534,--    248,--       0,--     1.782,--

 

         55 53  7.670,--  6.820,--   3.410,--  17.900,--




Jusos: Jungsozialisten, Unterbezirk Oberhausen, SPD
JU: Junge Union, Kreisverband Oberhausen, CDU
Linke: linksjugend, solid
Grüne: Grüne Jugend
Juli. Junge Liberale, FDP

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushalt 2019 sind bei Produkt 040703, Kulturbüro, Auftrag 860004070300, Kulturbüro, Sachkonto 531822, Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit insgesamt 17.900,-- EUR für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen veranschlagt.

Gemäß der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Oberhausen (Beschlüsse vom 08.07.1974, 20.01.1975, 13.07.1982, 11.04.1983 und 01.10.1990) Danach steht den politischen Jugendorganisationen ein Grundbetrag von 1.534,-- EUR zu. Die diesen Betrag üübersteigenden Haushaltsmittel sind entsprechend der Anzahl der Mandate zu verteilen.

Aufgrund der Umbenennung der Ratsgruppe „Freie Demokraten 14/20“ zum 01.09.2019 ist die Jugendorganisation „Junge Liberale“ bis einschließlich August 2019 der Ratsgruppe zuzuordnen. Ab September 2019 ist ausschließlich der Grundbetrag zu berücksichtigen.
Dies entspricht der Vorgehensweise in den Jahren 1997 bis 1999, in denen die Jugendorganisation der FDP mangels Ratsmandat ebenfalls den Sockelbetrag erhalten hat.

 

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