Beschlussvorlage - B/16/5314-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss nimmt die Anregungen des BUND - Kreisgruppe Oberhausen - wohlwollend zur Kenntnis und stellt fest, dass bereits ein Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen [2), 3), 4), 5), 6), 12), 13), 15) und 16)] umgesetzt wird.

 

Gleichzeitig beauftragt er die Fachverwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu den Punkten 7), 9), 10) und 11).

 

Die Umsetzung der Maßnahmen zu Punkt 1), 8) und 14) lehnt der Hauptausschuss ab.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die BUND Kreisgruppe Oberhausen hält es für dringend geboten, der nach ihrer Auffassung hohen Anzahl an abgestorbenen Bäumen infolge der langanhaltenden Hitze- und Trockenheitsperioden der Jahre 2018 und 2019 und dem damit verbundenen Rückgang des Baumbestandes in Oberhausen entgegenzuwirken. Daher regt der BUND mit Schreiben vom 01.09.2019 (siehe Anlage) an, nachfolgend genannte Maßnahmen zum Schutz der Bäume auf ihre Machbarkeit zu prüfen. Zu den jeweiligen Maßnahmen gibt die Fachverwaltung eine Einschätzung ab.

 

 

  1. Regelmäßige Baumkontrolle – mindestens einmal pro Quartal

 

 Die Straßenbäume sowie Bäume an Schulen, an Kindertageseinrichtungen und auf Spielplätzen werden zweimal jährlich - im belaubten und unbelaubten Zustand - im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Dabei werden Zuwachs in Bezug auf Stamm und Krone, Ausbildung von Totholz, Stammschäden und Faulstellen, Veränderungen der Rinde etc. dokumentiert und die Bäume in eine entsprechende Vitalitätsstufe eingeordnet. Da Platanen seit einigen Jahren unter Massariabefall leiden, hält die Fachverwaltung es für erforderlich, eine intensivere Kontrolle, auch mittels Hubsteiger auszuführen, da Massaria sich oberhalb der Äste ausbildet und vom Boden aus schwer bis gar nicht zu erkennen ist. Die zusätzliche Kontrolle mittels Hubsteiger dient der Wahrung der Verkehrssicherheit und dämmt die Verbreitung des Pilzes ein. Die Fachverwaltung hat die OGM GmbH daher für das Jahr 2020 beauftragt, eine entsprechend aufwendigere Kontrolle bei den Platanen durchzuführen. Eine Erhöhung der Kontrollintervalle an Bäumen, die an Erregern wie z. B. Pseudomonas, Rußrindenpilz, Brandkrustenpilz usw. leiden, ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht erforderlich, da diese Schädlinge mittels der regulären Baumkontrolle vom Boden aus deutlich sichtbar sind. Sie lassen sich jedoch nicht behandeln, sodass die Schwächung des Baumbestandes auch durch mehr Kontrolle nicht vermeidbar ist.

 

 

  1. Pflegeschnitt der Kronen und andere Maßnahmen zum Erhalt großer Bäume

 

 Die OGM GmbH führt entsprechend der Meldungen, die sich aus den Baumkontrollen ergeben, fachliche Pflegeschnitte gemäß ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) je nach Bedarf zur Wahrung der Verkehrssicherheit der städtischen Bäume aus. Die Pflegeschnitte beinhalten in der Regel die Entnahme von Totholz und Eingriffe bei Fehlentwicklungen, also Entwicklungen, die dem Erhalt einer charakteristischen Baumkrone entgegenstehen. Auch Lichtraumprofilschnitte, die für die Freihaltung der Verkehrsräume erforderlich sind, fallen unter die regelmäßigen Schnittmaßnahmen. Darüberhinausgehende Schnittmaßnahmen dienen der Baumvitalität nicht, da die entstehenden Wunden an den Schnittflächen eine Eintrittspforte für Bakterien und Pilze darstellen und die Vitalität schwächen. Daher werden nur die oben beschriebenen, erforderlichen Schnittmaßnahmen ausgeführt. Die Fachverwaltung kommt zu dem Schluss, dass die praktizierten und geplanten Maßnahmen ausreichend sind, um den Baumbestand und dessen Vitalität zu erhalten.

 

 Technische Einbauten, wie zum Beispiel Kronensicherungen, werden aus Sicht der Fachverwaltung und Grünpflege nicht empfohlen, weil es schnell zu Einschnürungen kommen kann. Hinzu kommt, dass die Wartung und Kontrolle solcher Baumsicherungen schwer nachzuhalten sind, und die Verwaltung bereits schlechte Erfahrungen mit dem Einbau von Kronensicherungsmaßnahmen gemacht hat.

 

 

  1. Wurzelraum groß, humusreich und locker gestalten – nicht nur bei Neuanpflanzungen, sondern auch bei alten Bäumen Versiegelungen entfernen und Boden auflockern

 

 Bei Neuanlagen von Baumscheiben und damit verbundenen Baumpflanzungen fordert die Fachverwaltung, dass die Pflanzgrube gemäß FLL („Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“) hergestellt wird. Dabei soll die Pflanzgrube mit mindestens 12 m³ durchwurzelbarem Substrat hergestellt werden. Diese Vorgaben werden, soweit möglich umgesetzt. Bauen im Bestand verhindert jedoch leider oftmals auf Grund beengter Platzverhältnisse und bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen die empfohlenen und geforderten Größen. Alternativen sind Wurzelgräben, die unterirdische, nicht sichtbare durchwurzelbare Räume darstellen und sich auch unter Verkehrsflächen befinden können. Heute werden aufgrund besserer Wasserspeicherkapazität und damit Wasserverfügbarkeit in Trockenzeiten bindigere Böden bzw. humusreiche Füllböden gegenüber den bisher üblichen offenporigen Substraten bevorzugt.

 

 Entsiegelungen von Wurzelbereichen alter Bäume gehen zu Lasten der Gehwege und Stellplätze sowie Fahrbahnen. Baulich müssten Gehwege in der Breite reduziert werden, sodass Engstellen entstehen können. Hierzu sind Einzelfallbetrachtungen nötig. Inder Vergangenheit wurden entsprechende Maßnahmen bereits durchgeführt (Hügelstraße, Goethestraße).

 

 Eine Alternative hierzu ist das Injektionsverfahren, bei dem Pressluft mittels einer Lanze in den Boden gepresst wird und Verdichtungen aufbricht. Dieses Verfahren haben einige wenige Kommunen bisher ausprobiert. Es ist jedoch ein kostenintensives Verfahren. In Oberhausen wurde es bisher nicht verwendet. Derzeit wird geprüft, ob es als Pilotprojekt an einem ausgesuchten Standort (z. B. Poststraße Bussteig 6 an drei Platanen) ausprobiert wird.

 

 Ein Austausch des Bodens im Bestand ist jedoch nicht möglich, da man bei den Erdarbeiten zu viele Wurzeln beschädigen würde.

 

 

  1. Baumscheiben vor parkenden Autos schützen (Gefahr der Bodenverdichtung und Schädigung der Baumrinde)

 

 Bei Herstellung von neuen Baumscheiben im Straßenraum wird in der Regel zu angrenzenden Stellplätzen ein Baumschutzbügel eingebaut. Die Betonfundamente solcher Baumschutzbügel reduzieren jedoch den durchwurzelbaren Raum. Einbauten von Pollern oder Baumschutzbügeln in die Baumscheiben eines alten Baumbestandes sind aus baumschutztechnischer Sicht nicht ratsam, da diese Einbauten mit Betonfundamenten in den Wurzelbereich der Altbäume eingebracht werden müssen und somit zu vielen unterirdischen Schäden an vorhandenen Wurzeln führen. Somit kommt ein rein „oberirdischer“ Anfahrschutz in Betracht, z. B. mit Baumstamm oder Steinquadern. Auch hier muss immer im Einzelfall entschieden werden, welche Maßnahme im Sinne des Baumschutzes praktikabel und umsetzbar ist.

 

 

  1. Bepflanzung von Baumscheiben (vorzugsweise mit insektenfreundlichen Blütenpflanzen)

 

 Bei Neuanpflanzungen wird in der Regel eine Unterpflanzung vorgesehen. Die Auswahlkriterien sind je nach Umfeld unterschiedlich. Gestalterische Aspekte werden mit ökologischen Belangen und Anforderungen an die Funktionalität abgewogen und je nach Standort priorisiert.

 

 Die Bepflanzung von Baumscheiben alter Bäume (z. B. Bismarckstraße) ist nicht zielführend, da die Verschattung sowie hohe Verdichtung durch Wurzeldruck und dadurch resultierend geringen Überlebenschancen auf Grund von geringer Wasserverfügbarkeit bedacht werden müssen.

 

 

  1. Entfernung von Parasiten mit möglichst schonenden Verfahren

 

 Nicht alle in Oberhausen vorkommenden Parasiten müssen entfernt werden. Ein Befall der Gespinstmotte, des Junikäfers, der Miniermotte oder der Platanenwanze ist grundsätzlich lästig, aber für den Baum nicht schädlich.

 

 Die Entfernung von Eichenprozessionsspinnernestern ist jedoch standortabhängig erforderlich, da die Brennhaare für den Menschen gesundheitliche Folgen haben. Zum Vorgehen verweist die Fachverwaltung auf die Beschlussvorlage B/16/5135-01.

 

 

  1. Bäume vor Hundekot und –urin schützen: z. B. durch entsprechende Hinweise an Hundehalter und eventuelle Absperrungen, die Hunde abhalten; z. B. durch Bereitstellung von genug Hundekotbeuteln und ausreichende Anzahl von geeigneten Abfallbehältern.

 

 Das Einfrieden der Baumscheiben durch z. B. Zäune würde sicherlich den unerwünschten Eintrag von Hundekot und -urin mindern, jedoch ist zu bedenken, wie sich diese Maßnahme auf das Stadtbild auswirken würde. Außerdem geht der Lebensraum für eine Vielzahl von Kleinlebewesen verloren, da diese auch durch die Einfriedung abgehalten werden. Daher verspricht sich die Fachverwaltung keine Verbesserung durch Absperrungen, sondern regt an, mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um das Verständnis bei den Halterinnen und Haltern von Hunden zu stärken, und die Bußgelder zu erhöhen.

 

 

  1. Öffentliche Wasserentnahmestellen zum Gießen der Bäume in Hitzeperioden bereitstellen

 

 Öffentliche Wasserentnahmestellen benötigen für die Inbetriebnahme eine Infrastruktur. Diese müsste mit in den Straßen- bzw. Gehwegquerschnitt eingebaut werden. Diese vorgeschlagene Maßnahme ist sehr kostenintensiv (Verlegen von Leitungen, Organisation Ausgabe von Standrohren mit Wasserzählern und Abrechnung) und aufgrund der beengten Raum- und Wurzelraumsituation in vielen Straßen kaum realisierbar. Weiter müsste mit dem Aufstellen von öffentlichen Wasserentnahmestellen sichergestellt werden, dass dieses Wasser nicht zweckentfremdet genutzt wird.

 

 

  1. Niederschlagswasser auffangen und zum Bewässern nutzen

 

 Das Auffangen und Nutzen von Niederschlagswasser kann insbesondere bei Straßenneu- und Kanalbaumaßnahmen berücksichtigt werden. In diesem Zuge sollten aus fachlicher Sicht zukünftig innovative Projekte, wie z. B. das Einbauen von Baumrigolen, stärker Berücksichtigung finden. Auch die Erstellung von begrünbaren Muldensystemen sollte stärker vorangetrieben werden. Bei Bestandsbäumen stehen diese erforderlichen Tiefbaumaßnahmen dem Wurzel- und somit dem Baumschutz grundsätzlich entgegen. Bei jungen Bestandsbäumen wäre eine – wenn auch finanziell sehr aufwendige – Möglichkeit, den Jungbaum „zu untergraben“ und dann den Unterbau neu aufzusetzen.

 

 

  1. Bürgerinnen und Bürger sollten zur Pflege von Baumscheiben motiviert und für Baumpatenschaften gewonnen werden.

 

 Seit vielen Jahren ist die Stadt Oberhausen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements tätig. Derzeit sind ca. 100 Baumscheibenpatenschaften offiziell gemeldet. Die Verwaltung arbeitet zurzeit an einer personellen Unterstützung im Bereich der Grünplanung, um unter anderem mehr Öffentlichkeitsarbeit für Baumscheibenpatenschaften sowie Bewässerungspatenschaften akquirieren zu können. Weiterhin soll die OGM GmbH zukünftig auch an klein- bis mittelkronigen Bäumen Bewässerungssäcke oder -ringe anbringen, sodass die Anzahl der abgängigen Bäume in diesem Alter reduziert werden kann. Durch die Bewässerungssäcke und zusätzliche Bewässerungsgänge entstehen Kosten.

 

 

  1. Der jeweilige Baum des Jahres sollte populär gemacht werden.

 

Der Verein „Baum des Jahres e. V.“ kürt jährlich den Baum des Jahres. Die Fachverwaltung wird gemeinsam mit den Naturschutzverbänden diese Wahl über die Pressekanäle (zum Beispiel die OH!) stärker publizieren.

 

 

  1. Besondere Bäume könnten mit Unterstützung der Naturschutzverbände als Naturdenkmale ausgewiesen werden.

 

 Beim Erlass einer neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Oberhausen und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne wird der Naturschutzbeirat, in dem die Naturschutzverbände vertreten sind, vorab beteiligt, um Vorschläge für naturdenkmalwürdige Bäume abzugeben. In den vergangenen Monaten wurde im Naturschutzbeirat mehrmals seitens der Verwaltung um Vorschläge für neue Naturdenkmäler gebeten. Bisher liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine Vorschläge zu weiteren naturdenkmalwürdigen Bäumen seitens des BUND und des NABU vor. Die Vorschläge werden von der Unteren Naturschutzbehörde fachlich gemäß Rechtsgrundlage geprüft. Zusätzlich werden die Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange gemäß § 45 Landesnaturschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 12 DVO-Landesnaturschutzgesetz NRW vor dem Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung angehört. Dies ist bereits im Oktober 2019 erfolgt. Die Untere Naturschutzbehörde hat keine Anregungen und Bedenken seitens des BUND und des NABU erhalten. Lediglich der LNU hatte einige Nachfragen zur neuen Naturdenkmalverordnung.

 

  1. Entnahme abgestorbener Bäume möglichst schonend für angrenzende Vegetation und Erhalt von Totholzbäumen (z. B. für Höhlenbrüter), wenn keine Verkehrsgefährdung gegeben ist.

 

 Abgestorbene Bäume stellen grundsätzlich eine Verkehrsgefährdung dar. Entlang von Straßen, Wegen und Grundstücksgrenzen müssen diese aus Gründen der Verkehrssicherung zeitnah entfernt werden. Lediglich in Wäldern sowie Grün- und Parkanlagen abseits der Wege können sie als stehendes Totholz verbleiben. Bei den erforderlichen Fällmaßnahmen wird auf einen möglichst schonenden Umgang mit der angrenzenden Vegetation geachtet. Im Rahmen von Durchforstungsmaßnahmen in Wäldern werden z. B. Rückegassen gebildet, um die Auswirkungen der Durchforstung nur auf bereits vorbelastete Bereiche zu lenken. Bei Einzelbaumentnahmen in Parkanlagen oder an Straßen wird die angrenzende Vegetation nicht beeinträchtigt.

 

 

  1. Ersatzpflanzung für abgestorbene Bäume: mindestens zwei Jungbäume bzw. ein entsprechender ökologischer Ausgleich für einen Baum mit 80 cm Stammumfang

 

 Oberhausen weist als Großstadt im Ruhrgebiet trotz einer hohen Versiegelung und dichten Bebauung eine gute Begrünung auf.

 

 

 Die Stadt verfügt über viele Straßenbäume, und die Fachverwaltung ist bemüht, bei Ausfällen gerade von Straßenbäumen, aber auch bei Straßenbaumaßnahmen für eine angemessene Begrünung/Kompensation zu sorgen. Bestehende Praxis ist es, bei Ausfällen oder Entnahmen die Anzahl der Standorte zu erhalten oder zu erhöhen. Dabei sollen auch zukünftig Standorte auf Ver- und Entsorgungsleitungen geprüft und durch entsprechende Schutzmaßnahmen mit einer Jungbaumpflanzung versehen werden.

 

 Darüber hinaus stehen der Stadt Oberhausen nicht ausreichend Flächen zur Verfügung, um die immense Anzahl an Jungbäumen, die sich durch eine 2:1 Kompensation ergeben würde, zu pflanzen. Weiterhin sollen auch Offenlandflächen erhalten bleiben, da sie auch stadtklimatische Bedeutung haben und natürliche Lebensräume für viele Vögel und andere Kleintiere sowie Insekten sind. Anpflanzungen sind in diesen Flächen kontraproduktiv. Daher wird an der bisherigen Praxis einer 1:1 Kompensation festgehalten. Der Großteil der abgestorbenen Bäume befindet sich in Grün- und Parkanlagen und ist durch Sukzession entstanden. Hier wird bei Ausfällen durch Pflegemaßnahmen der natürliche Aufwuchs gefördert, um den ökologischen Ausgleich sicherzustellen.

 

 

  1. Neupflanzungen zur Erhöhung des Baumbestandes auf geeigneten städtischen Flächen und Festlegung dieses Ziels in Bebauungsplänen und bei Straßenbaumaßnahmen

 

 Neupflanzungen von Bäumen werden in Bebauungsplänen und bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich bereits in dem Maße vorgesehen, wie es das vorhandene Platzangebot zulässt. Dabei muss neben anderen Belangen auch der oben genannte Aspekt freizuhaltender Offenlandflächen berücksichtigt werden (siehe Nr. 14).

 

 

  1. Bei Neuanpflanzungen hitze- und trockenheitsresistente Baumarten verstärkt berücksichtigen.

 

 Bei Neuanpflanzungen müssen viele Kriterien berücksichtigt werden. Zum einen muss der Baum grundsätzlich hinsichtlich der Wuchsform und Entfaltungsmöglichkeiten für den jeweiligen Standort geeignet sein. Bei Straßenbaumpflanzungen ist die Straßenbaumliste der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) maßgeblich. Sie spricht Empfehlungen auf Grund von Versuchsreihen z. B. in Bezug auf Windbruchanfälligkeit, Salzverträglichkeit und Frostempfindlichkeit sowie Toleranz gegenüber Luftverschmutzungen aus. Aus Gründen der Klimaanpassung sind Kriterien wie Hitze- und Trockenheitstoleranz ebenfalls genauso wichtige Faktoren. Bei Neuanpflanzungen werden von der Fachverwaltung bereits alle diese Kriterien geprüft und berücksichtigt. Bei Bäumen auf Schulhöfen oder an Spielplätzen wird zusätzlich noch auf Toxizität geachtet. Bäume in Park- und Grünanlagen haben auf Grund der geringeren Versiegelung und Reflektion bessere Standortbedingungen, sodass hier bisher heimische standortgerechte Bäume gepflanzt werden können.

 

 

 

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Anlagen

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