Beschlussvorlage - B/16/5312-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von sieben städtischen Laubbäumen im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte Ackerstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.11.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Krey und ein Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herr Wischermann, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die sieben städtischen Laubbäume auf dem Grundstück an der Ackerstraße sollen kurzfristig entfernt werden, da das bereits vom Rat der Stadt Oberhausen (Drucksache B/16/4017-01) beschlossene Projekt zeitnah begonnen werden muss.
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme aus Förderprogramm KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025. Die Einrichtung soll zum neuen Kindergartenjahr 2020/2021 zur Verfügung stehen, da der Bedarf an Kindertagesstätten-Plätzen sehr hoch ist. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten-Platz, daher soll die Baumaßnahme schnellstmöglich, nach Erteilung der noch ausstehenden Baugenehmigung und Fällgenehmigung, begonnen werden.
Sachverhalt
Begründung
Die OGM GmbH hat eine Baugenehmigung für die Errichtung der Kindertagesstätte in der Ackerstraße beantragt. Die Erteilung der Baugenehmigung steht noch aus. Der geplante Baukörper lässt sich im Baufeld nicht verschieben, sodass drei Laubbäume, eine Eiche (STU 2,6 m), eine Esche (STU 2,4 m) und ein Ahorn (STU 1,5 m) im zukünftigen Baukörper stünden. Vier Laubbäume eine Erle (STU 1,1 m), zwei Kirschen (STU 0,8 m und 1,5 m) sowie ein Ahorn (STU 1,5 m) befinden sich unmittelbar angrenzend an den eingeschossigen Baukörper. Sie würden im Rahmen der Fundamentierungsarbeiten und beim Herstellen der Ver- und Entsorgungsleitungen im Wurzelbereich derart beschädigt werden, dass die Standsicherheit sowie Gesundheit dauerhaft nicht gewährleistet werden kann. Ein Umplanen des Baukörpers und der Leitungstrassen ist nicht möglich. Ein Verlegen würde die Fällung anderer vorhandener Bäume erforderlich machen.
Am 05.11.2019 haben die anwesenden Mitglieder der Baumkommission sich einstimmig für die Fällung ausgesprochen.
Als Ersatz fordern Sie 20 Neupflanzungen. Vier Laubbäume (eine Trauerweide, eine Winterlinde „Rancho“, eine Blasenesche und ein Zierapfel) sollen auf dem Grundstück der Kindertagesstätte als Ersatz gepflanzt werden. Des Weiteren sollen sechs Zierkirschen „Hilliery Spire“ in der Allee zwischen der Vestischen Straße und der Straße „Zur Eremitenklause“ (zwischen dem Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW und dem neu hergestellten Parkplatz, westliche Seite) ersetzt werden.
Weitere 10 Bäume sollen an der Hoffmannstraße vom Aussichtsturm einseitig wegbegleitend in südwestliche Richtung (Streifengärten) gepflanzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Schutzstreifen der RMR Mineralölpipeline (Rhein-Main-Rohrleitungsgesellschaft) freigehalten wird. Die Bäume sollen in Zweiergruppen, je zwei Scharlachahorne, zwei Traubenkirschen „Schloss Tiefurt“, zwei Holländische Ulmen und zwei Trauerweiden gepflanzt werden.
Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um den Baubeginn nicht zu verzögern und die Kindertagesstätten-Plätze im öffentlichen Interesse schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nun vorhandene Dringlichkeit von Seiten des Antragstellers herbeigeführt wurde.
Die Bezirksvertretung Osterfeld wird daher gebeten, der Fällung der sieben Laubbäume, einschließlich der vorgeschlagenen Ersatzbepflanzung von 20 Laubbäumen zuzustimmen.
