Berichtsvorlage - M/16/5235-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung vom 8.7.2019 hat der Rat der Stadt die Umsetzung der im Landesprogramm „NRWeltoffen: Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ entwickelten Handlungsempfehlungen in geänderter Form beschlossen. Mit diesem Bericht wird der dort festgeschriebenen Verpflichtung zur jährlichen Reflexion und Überprüfung der selbstgesetzten Maßnahmen erstmals nachgekommen (Punkt 8 der Handlungsempfehlungen).

 

Seit Beschlussfassung konnten von der Gedenkhalle / Fachbereich 0-8-30 als federführendem Amt unter aktiver Beteiligung von Verwaltung, den Förderprogrammen des Bundes und des Landes sowie von Oberhausener Experten im Themenfeld folgende Schritte umgesetzt werden:

 

Um die Handlungsempfehlungen umzusetzen, bedarf es einer langfristigen Perspektive und einer dauerhaft handlungsfähigen Arbeitsstruktur. Daher wurde zur sorgfältigen Vorbereitung darauf beim Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ein Antrag auf Förderung in der Förderperiode 2 für die Jahre 2020 bis 2024 gestellt; dessen Bearbeitung steht von Seiten des Bundes noch aus. Ergänzend dazu wurde ein Antrag auf Förderung beim Landesprogramm „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ für das Jahr 2020 gestellt (Punkt 11 der Handlungsempfehlungen); auch dessen Bearbeitung steht derzeit von Seiten des Landes noch aus. Mit diesen Förderanträgen wird die Einwerbung von Fördermitteln zum weiteren Aufbau von demokratiefördernden Maßnahmen (Punkt 5 der Handlungsempfehlungen) umgesetzt. Beide Förderprogramme werden die Verwaltung auch zukünftig dabei unterstützen, ein Leitbild zu entwickeln (Punkt 1 der Handlungsempfehlungen), die Akteure im Themenfeld aktiv zu unterstützen (Punkt 4 der Handlungsempfehlungen) und ein „Demokratiebüro“ zu installieren (Punkt 6 der Handlungsempfehlungen).

 

Die Maßnahmen im Themenfeld Aus- und Fortbildung sowie Führungskräfteschulung (Punkt 2 der Handlungsempfehlungen) werden gemeinsam vom Fachbereich 4-1-40/Aus- u. Fortbildung, Personalentwicklung und der Gedenkhalle entwickelt. Erste Gespräche und Abstimmungen haben bereits stattgefunden.

 

Der beschlossene Beitritt der Stadt Oberhausen zur „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus“ (European Coalition of Cities against Racism = ECCAR, www.eccar.info; Punkt 3 der Handlungsempfehlungen) dient der Vernetzung von Städten, die sich gemeinsam für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit auf kommunaler Ebene einsetzen. Die Städte sollen u.a. dabei unterstützt werden, ihre Strategien zu optimieren und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Die Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit zum Austausch mit Städten aus 23 europäischen Ländern, zum Austausch unter den deutschsprachigen ECCAR-Städten, die Nutzung der Geschäftsstelle für eigene Fragen, Vorschläge und Anliegen und die Nutzung der Kommunikationsinstrumente der ECCAR.

ECCAR ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Mit dem Beitritt zur Städtekoalition ECCAR verpflichtet sich die Stadt Oberhausen, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1.000 Euro (für Städte bis zu 500.000 Einwohner*innen) zu zahlen und den Zehn-Punkte-Aktionsplan der ECCAR mit konkreten Maßnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen. Der „Zehn-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene in Europa“ dient als verbindlicher Handlungsleitfaden für alle Mitglieder und ist Grundlage der Zusammenarbeit. Er ist nicht nur als einmaliges politisches Statement, sondern als fortlaufende Agenda zu verstehen, um Strukturen aufzubauen, die Aktivitäten an die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen anzupassen, einen Entwicklungs- und Lernprozess anzuregen und die politische und öffentliche Debatte zu unterstützen. Die Verpflichtungen sehen vor:

 

  1. Den Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerkes
  2. Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können
  3. Unterstützung für die Opfer, damit diese sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können
  4. Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten
  5. Die Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  6. Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten
  7. Die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.
  8. Die Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung
  9. Die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben
  10. Die Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.

 

Die zehn Punkte sind schon bei der Antragstellung auf Aufnahme mit konkreten laufenden oder geplanten Aktivitäten zu belegen. Zur Umsetzung liegt ein umfangreiches Toolkit vor.

Zudem erklärt sich die Stadt Oberhausen mit Antragstellung bereit, die zur Erfüllung der o.g. Verpflichtungen erforderlichen Sachmittel sowie die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und dem Lenkungsausschuss der Städtekoalition regelmäßig über die unternommenen Aktionen Bericht zu erstatten. Da die Vorbereitung, Ausarbeitung und Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans sehr zeitintensiv und arbeitsaufwendig ist, ist derzeit noch unklar, ob die vorhandenen personellen Ressourcen dafür ausreichen.

Zur weiteren kontinuierlichen Einbeziehung von Migrant*innen und von Migrant*innen-Selbstorganisationen (Punkt 7 der Handlungsempfehlungen) steht der Integrationsrat in Gesprächen mit der Gedenkhalle. Die Bedeutung des partizipativen Ansatzes für eine gelingende Umsetzung ist allen Akteuren bewusst.

 

Die Einrichtung von trag- und arbeitsfähigen Strukturen (Punkt 12 der Handlungsempfehlungen) ist für 2020 insofern gesichert, als davon ausgegangen werden kann, dass die Förderanträge bei Land und Bund bewilligt werden. Ob 2020 eine Ausschreibung stattfinden soll, wird von der Verwaltung geprüft, da die aktuelle Arbeitsstruktur von Gedenkhalle, Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und Landesprogramm „NRWeltoffen“ für die Dauer der jeweiligen Förderungszeiträume verwaltungsseitig schon besteht und auch für 2020 gewährleistet ist.

 

Die Punkte 9 und 10 der Handlungsempfehlungen sind schon jetzt realisierte Arbeitspraxis und Verwaltungshandeln.

 

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