Antragsvorlage - A/16/5308-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BOB-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen - „Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße“ hier: Wegfall von Parkplätzen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB im Rat
- Bearbeitung:
- Peter Bruckhoff
- Verantwortung:
- Karl-Heinz Mellis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beauftragt die Verwaltung, die durch die „Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße“ entfallenen Parkplätze unverzüglich wieder zum Parken freizugeben.
Im Bereich von Engstellen wie z.B. Verkehrsinseln, neu markierte Abbiegespuren, neu markierte Bushaltestellen usw., wo der Radfahrstreifen unmittelbar am Bordstein geführt wird, ist unverzüglich durch den Rückbau der neuen Radfahrstreifen-Markierung die alte Parksituation wieder herzustellen.
Dies gilt für den gesamten Bereich der bisher durchgeführten Markierungen zwischen Dreilinden und Kapellenstraße.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Auf der Teutoburger Straße (Hauptverkehrsstraße) wurden bzw. werden in Fahrtrichtung Oberhausen-Sterkrade nach Bottrop (ca. 2,5 km) und umgekehrt Radfahrstreifen beidseits der Fahrbahnen markiert.
Durch verschiedene Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter Sachverständigen ist nachgewiesen, dass die Ausführung nicht den aktuell gültigen Regeln der Technik entspricht, insbesondere da der Sicherheitstrennstreifen zwischen Längs-Parkstreifen und Radfahrstreifen fehlt.
In der Vorlage M/16/3630-01 (ab Zeile 53) wird das Folgende ausgeführt: „Die heutigen Parkmöglichkeiten an den Fahrbahnrändern werden weitestgehend beibehalten. Im Gegensatz zum Bestand werden die Längsparkstreifen zukünftig jedoch geordneter angelegt und durch breite Randmarkierungen für alle Verkehrsteilnehmer eindeutiger erkennbar sein.“
Da der Verkehrsraum der Teutoburger Straße bisher ausreichend breit für die Funktionen Kfz-Fahren und Parken ausgelegt war, stand an den Fahrbahnrändern ausreichend Parkraum zur Verfügung und der fließende Kfz-Verkehr konnte trotzdem störungsfrei passieren.
Dadurch, dass der Radfahrstreifen nun am Fahrbahnrand geführt wird, bzw. geführt werden soll, entfallen zahlreiche Parkplätze. Insbesondere an Engstellen wie z.B. Verkehrsinseln, neu markierte Abbiegespuren, neu markierte Bushaltestellen usw. entfallen durch den Radfahrstreifen am Fahrbahnrand zukünftig Parkplätze, wo vorher ohne Probleme geparkt werden konnte.
Allein zwischen der Dinnendahlstraße und der Bockmühlenstraße entfallen ca. 20 Parkplätze, wie man den Entwurfszeichnungen der Vorlage – M/16/3630-01 entnehmen kann.

Durch das Foto wird deutlich ersichtlich, dass allein im Bereich Teutoburger Straße 137 bis zur Einmündung Dinnendahlstraße durch die Radwegemarkierung mindestens 10 Parkplätze entfallen.
Vor den Markierungsarbeiten konnten ca. 10 Fahrzeuge von der linken Hauskante Teutoburger Straße 137 (grünes Fahrzeug) bis ca. 5 m vor der Einmündung Dinnendahlstraße regelkonform am Straßenrand geparkt werden.
Gem. STVO darf auf Straßen geparkt werden, wo kein Halteverbot oder Parkverbot ausgeschildert ist und für den fließenden Verkehr eine Breite von 3.00 m verbleibt.
Der Radfahrstreifen verschwenkt von der linken Hauskante Teutoburger Straße in Richtung Bordsteinkante, so dass ein Parken am Fahrbahnrand nicht mehr möglich ist.
Ohne dass der Radfahrstreifen bisher in Betrieb genommen wurde, verzeichnen die Geschäftsleute und Gewerbetreibenden einen enormen Kundenrückgang. Die Kunden sehen die markierten Radfahrstreifen am Fahrbandrand, finden keine Parkplätze und suchen ein anderes Geschäft mit besseren Parkmöglichkeiten auf.
Die Geschäftsleute und Gewerbetreibenden fürchten Umsatzrückgänge und sorgen sich um ihre Existenzen. Sie fordern die Verwaltung auf, ihr Versprechen auf Beibehaltung des vorhandenen Parkraums einzulösen.
Wir können nicht den Leerstand von Geschäftslokalen kritisieren, wenn wir – insbesondere inhabergeführten Fachgeschäften - die letzten Parkplätze auch noch wegnehmen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
