Beschlussvorlage - B/16/5291-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 10 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 11.963,25 EUR.

 

2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/Trainer (Anlage lfd. Nr. 11 bis 14) in Höhe von insgesamt 4.908,-- EUR zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 16.871,25 EUR.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/Trainer im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 10) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.

 

Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 11 bis 14 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Poolbillard (lfd. Nr. 11 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga spielt.

 

Unterwasser-Rugby (lfd. Nr. 12 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.

 

Hallenhockey (lfd. Nr.13 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4, Nr.1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.

 

Inline-Skaterhockey (lfd. Nr. 14 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.

 

Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 11 bis 14 der Anlage erfolgt, würde sie für den jeweiligen „Cheftrainer“ des Vereins 1.227,-- EUR betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 4.908,-- EUR auf 16.871,25 EUR erhöhen.

 

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Anlagen

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