Beschlussvorlage - B/16/5272-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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04.12.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.12.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Oberhausen zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt beschließt, zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets die durch die von der Verwaltung dargestellten Maßnahmen
a) „Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit“
b) „Einführung einer Bildungskarte“
umzusetzen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2020 im Deckungsring IT/TK-Dienste (D00000008) ausreichend zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 die Verwaltung beauftragt, die bisherige Abrufquote von BuT-Mitteln zu eruieren und die sechs Module des Teilhabepakets zu betrachten. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse sollte unter Beteiligung betroffener Träger ein Konzept mit dem Ziel ausgearbeitet werden, die Abrufquote zu steigern.
Gleichzeitig soll eine Statistik über die verschiedenen Leistungen und Abrufquoten in einer jährlichen Berichterstattung präsentiert werden.
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.07.2019 hierzu einen Zwischenbericht vorgelegt (Drucksache B/16/4771-01) und bis zum Jahresende weitere Hinweise in Aussicht gestellt.
- Rahmendaten:
Dem Grunde nach anspruchsberechtigte Kinder in Oberhausen:
- SGB II: = ca. 10.500*
- Kommunal: = ca. 3.150
*Datengrundlage ist das Kalenderjahr 2018. Daten des Jobcenters vom 13.11.2017 – 12.11.2018. Die Darstellung der Fälle zählt nur die jeweilige Bedarfsgemeinschaft. In einer Mehrkinder-BG kann jedoch die Inanspruchnahme mehrmals erfolgen und ist hier nicht abgebildet.
Lernförderung:
- Bewilligungen:
- Jobcenter = 1.615*
- Kommunal = 436
Die Bewilligung der Lernförderung setzt voraus, dass von der Schule die Notwendigkeit und der Umfang bestätigt wird. Nahezu alle bestätigten Bedarfe führten zur Bewilligung der Lernförderung.
Schul- oder Kindergartenausflüge bzw. mehrtägige Schulfahrten:
- Bewilligungen:
- Jobcenter = 2.665*
- Kommunal = 1.002
Es handelt sich um eine anlassbezogene Leistung.
Mittagsverpflegung:
- Bewilligungen:
- Jobcenter = 988*
- Kommunal = 773
Setzt Schul- bzw. KTE Besuch und Angebot sowie Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung voraus.
Schülerbeförderungskosten:
Bereich 3-3/Schule entscheidet über die Bewilligung, wenn entsprechende Entfernungsvoraussetzungen für den Schulweg vorliegen. Daten für die Rechtskreise SGB II und SGB XII, AsylbLG, WoGG und KiZ liegen nicht vor.
Schulpauschale:
- Bewilligungen:
- Jobcenter = 3.734*
- Kommunal = 1.177
Automatisierte Überweisung in den Rechtskreisen SGB XII, AsylbLG und SGB II (ohne Antrag).
Vereinfachte Bewilligung bei den Rechtskreisen im Wohngeld und Kindergeldzuschlag.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- Bewilligungen:
- Jobcenter = 1.250 *
- Kommunal = 2513
Dieses Modul bildet die Grundlage der Expertise des Paritätischen. Leistungen aus diesem Modul stehen allen leistungsberechtigten Kindern bis 18 Jahren ohne einschränkende Voraussetzungen zur Verfügung.
- Expertise des Paritätischen:
Die Kurzexpertise des Paritätischen „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ hat die Diskussion um die Inanspruchnahme von BuT-Mitteln bundesweit forciert. Inzwischen liegt eine aktualisierte Expertise aus Oktober 2019 vor.
Folgende Feststellung der Expertise ist hervorzuheben:
„Wichtige Elemente einer guten kommunalen Umsetzung sind vereinfachte Antragsverfahren (Global- und Allgemeinantrag), elektronische Abrechnungssysteme, kombiniert mit intensiver Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.“ (Quelle: Seite 12/13 der Expertise)
Das Starke-Familien-Gesetz greift ab 01.07.2019 durch erleichterte Verfahrensanforderungen die Kritik auf. Auswirkungen bleiben abzuwarten.
Die Diskussion in Oberhausen wird ebenfalls durch diese Feststellung geprägt, so dass künftige Schwerpunkte auf elektronische Unterstützungssysteme und die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden.
- Maßnahmen:
Die Expertise des Paritätischen liefert Hinweise, die eine verbesserte Inanspruchnahme der BuT-Mittel zur Folge haben können.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Trägern, Schule, Jobcenter und der Sozialverwaltung konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass folgende Maßnahmen geeignet sind, die Inanspruchnahme der einzelnen Module des Bildungs- und Teilhabepakets zu steigern:
a) Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
- Bewerbung/Stärkung der Verantwortung von Multiplikatoren
Vorgesehen ist eine Schulung von Multiplikatoren im Rahmen der Einführung einer Bildungskarte.
Hier sind alle Akteure innerhalb der Stadtgesellschaft zu sehen, die mit anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Erziehungsberechtigten in Kontakt stehen.
Neben den verschiedenen Personalgruppen in KTE oder Schulen (Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Schulsekretär*innen) sind hier auch Sportvereine, Bildungsträger oder auch weitere städtische Bereiche (z.B. Bereich 3-1/KIM, Jugendhilfe, Action Guide; Bereich 3-4/Gesundheit z.B. bei Schuleingangsuntersuchungen; Bereich 0-6/Musische Bildung und Kulturbüro etc.) einzubinden und ggf. zu schulen sowie mit niederschwelligen und zielgruppenorientierten Infomaterialien (Flyern und Broschüren) auszustatten.
- Infoveranstaltungen an Schulen
Die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass der Erfolg von Infoständen an Schulen (z. B. Schulfeste) übersichtlich ist. Hier herrscht eine gewisse Schwellenangst vor, die für eine diskriminierungsfreie Beratung nicht förderlich ist. Das Angebot, individuell beraten zu werden, wurde nahezu nicht in Anspruch genommen. Aus diesen Erfahrungen resultierend, sind die Mitarbeiter der Sozialverwaltung den Weg gegangen, z.B. bei Schulveranstaltungen im Abendbereich bei „Erstklässlern“ in Grundschulen die „BuT – Leistungen“ zusammen mit den Lehrer*innen vorzustellen. Entsprechendes Infomaterial wurde zusammen mit den Informationen der Schule an den Plätzen der Eltern bereitgelegt.
- Präsenz der Mitarbeiter*innen an öffentlichen Veranstaltungen wie z.B.:
- Familienfeste
- Veranstaltungen des Stadtsportbunds
- Weltkindertag (Das kommunale BuT-Team hat am 22.09.2018 mit einem Info-Stand teilgenommen und an ca. 1.800 Personen Infos und Flyer ausgehändigt. Daraus resultierten zahlreiche intensive Beratungsgespräche.)
b) Einführung einer „Bildungskarte“
Dem Beispiel der Stadt Hamm folgend wurde Kontakt mit der Firma Sodexo aufgenommen. Die Firma ist der alleinige Anbieter einer Karte, die die Inanspruchnahme und Abrechnung von BuT-Mitteln erlaubt und eine Schnittstelle zum hiesigen AKDN-Fachverfahren vorhält.
Mit der Einführung dieser Karte werden folgende Ziele verfolgt:
- Abbau von bürokratischen Hürden und Schwellenängsten
- Vereinfachung der Inanspruchnahme für Leistungsempfänger*innen
- diskriminierungsfreie Verfügung über BuT-Mittel
- Vereinfachung der Abrechnung für Leistungsanbieter
- Transparenz über vorhandene Restmittel für Empfänger*innen und Anbieter
- verbesserte Datenbasis
Verfahren:
Die Bildungskarte -im Scheckkartenformat- dient den Leistungsempfänger*innen zukünftig dazu, sich bei den Leistungserbringern zu legitimieren und die entsprechenden Leistungen bzw. Angebote bei den jeweiligen Anbietern (Musik-/Sportvereine, Lernförderung, Mittagsverpflegung etc.) abzurufen. Insofern ist für die Inanspruchnahme lediglich die Karte mit der Identifikationsnummer vorzulegen, alle weitern Transaktionen zwischen Anbieter, Sodexo und Leistungsträger erfolgen über ein Online-Tool. Daher wird auch kein Lesegerät für die Karte benötigt, auf der auch keine Daten gespeichert sind.
Einführungsphase:
Angedacht ist eine schrittweise Einführung der Bildungskarte und damit verbunden eine sukzessive Umstellung der laufenden Fälle bei neuen Bewilligungen ab dem 2. Quartal 2020. Für die kommunale Seite wird eine Schnittstelle zum Fachverfahren AKDN angeboten, was für den Rechtskreis im SGB II leider nicht möglich ist. Insofern erzeugt die Umstellung dort erheblichen Eingabeaufwand, sodass sich eine flächendeckende Einführung bis Ende 2020 hinziehen kann.
Kosten:
Die Anwendung ist webbasiert. Es entstehen keine Kosten für Softwarelizenzen. Im Rahmen der Einführung der Bildungskarte entstehen Kosten in Höhe von 5.950,00 € (Jobcenter und Kommunal) für die Systemimplementierung, das Projektmanagement und die Systemschulungen.
Abrechnungsbasis sind die zu beschaffenden Bildungskarten. Die Kosten der Karte variieren je nach Design. Für eine Karte im Standard-Design werden Kosten von 1,31 € pro Karte erwartet.
Darüber hinaus werden monatliche Gebühren pro „aktivierter“ und somit nutzbarer Karte erhoben. Diese bilden die laufenden Kosten ab und betragen monatlich 0,44 € pro Karte.
Verabredet ist, dass das Jobcenter die Kosten für die Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II übernimmt und die Kommune die Aufwendungen für die 3.150 kommunal betreuten Leistungsempfänger*innen trägt.
Die kommunalen Kosten lassen sich wie folgt beziffern:
- Einführung der Bildungskarte; einmalige Kosten ca. 3.000,00 €
- Beschaffung der Karten; einmalige Kosten ca. 4.200,00 €
- monatliche Kosten nach kompletter Umstellung auf Kartenbetrieb ca. 1.400 €
Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Anmeldung von IT-Mitteln berücksichtigt.
Die Stabsstelle 1-0-60/Strategisches IT-Management hat das Beteiligungsverfahren auf kommunaler Seite eingeleitet.
Kurzfassung
Der Arbeitskreis „Bildung und Teilhabe“ hat sich auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen verständigt, um die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets zu verbessern.
Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt die „Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit“ und die Einführung einer „Bildungskarte“.
