Beschlussvorlage - B/16/5183-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.  Der Rat der Stadt Oberhausen begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Ausrichtung sowie Leitgedanken und Ziele der in der Städtekooperation „Integration.Interkommunal“ zusammengeschlossenen Städte. Er bekräftigt die Mitgliedschaft und weitere Teilnahme der Stadt Oberhausen in der Städtekooperation als unerlässliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf deren Themenfeldern.

 

2.  Er bittet den Oberbürgermeister mit seiner Verwaltung an der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Städtekooperation gestaltend mitzuwirken und der gemeinsamen Arbeit mit den Partnerstädten einen hohen Stellenwert einzuräumen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

I. Einleitung

 

Die Metropole Ruhr ist als traditionelle Zuwanderungsregion eine Region der Vielfalt. Diese Vielfalt ist eine Stärke und ein Schatz, den es zu heben, zu fördern, zu nutzen und zu halten gilt. Auf diese Chance haben verschiedene Städte in der Region Ruhr seit einigen Jahren ihr gemeinsames Handeln ausgerichtet. Ziel dabei ist es, einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Region Metropole Ruhr zu leisten und nach dem Prinzip „gemeinsame Lösungen für gemeinsame Anforderungen“ zu handeln.

 

Im Blickpunkt steht die Entwicklung gemeinsamer Zukunftsbilder, Vorgehensweisen und praktischer Handreichungen im Umgang mit der Vielfältigkeit der Menschen in der Region und der darin liegenden Potenziale. Durch die Bündelung von Kompetenzen und Expertise, durch Erfahrungsaustausch und Erfahrungstransfer entstehen Synergien und Innovationspotenziale sowie eine höhere Durchschlagskraft.

 

Die Grundlage der Zusammenarbeit der inzwischen neun Kommunen der Städtekooperation ist der Kontrakt „Interkulturelle Städteregion Ruhr“ von 2010 mit den Erstunterzeichnerinnen Bochum, Duisburg, Dortmund, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen und den weiteren beigetretenen Städten Gelsenkirchen, Herne und Bottrop. Dazu wird auf den als Anlage 1 beigefügten Kontrakt in seiner heutigen Fassung verwiesen.

 

Vorrangiges Anliegen der Kooperation ist die Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung durch ein auf Vielfalt ausgerichtetes Personalmanagement und die Verortung interkultureller Kompetenz als Qualitätsmerkmal.

 

Mit dieser Zielsetzung ist die Städtekooperation bereits 2013 der landesweiten Partnerinitiative „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt“ beigetreten und eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Land NRW eingegangen.

 

In interdisziplinären Prozessen zwischen Experten aus den Fachbereichen Personal und Integration sind – auch dank erfolgter Landeszuschüsse - inzwischen Gemeinschaftsprojekte umgesetzt und die Ergebnisse veröffentlicht, u.a. im Handbuch „Vielfalt schafft Zukunft“.

 

 

II. Überblick über die bisherige Arbeit der Städtekooperation

 

Aus der als Anlage 2 beigefügten Zusammenfassung ergibt sich ein guter Überblick über die Ausgangslage und Entstehung, die Leitgedanken und Themen, die Grundlagen der Zusammenarbeit und Arbeitsansätze sowie ganz konkrete Ergebnisse.

 

Weitere Informationen zur gewünschten Vertiefung finden sich im Internetauftritt der Städtekooperation: www.integration-interkommunal.net.

 

Zur verbindlichen Zusammenarbeit bedient sich die Städtekooperation einer eigenen Organisationsstruktur. Diese hat sich bewährt und ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

 

III. 10 Jahre Städtekooperation/ Interkommunales Forum Integration in Dortmund vom 04.02.2019

 

Aus Anlass des mittlerweile zehnjährigen Bestehens der Städtekooperationen hat im Februar dieses Jahres in Dortmund das 7. Interkommunale Forum stattgefunden. An diesem haben mehr als 150 Menschen aus über 20 Kommunen teilgenommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinen.

 

Es hat sich gezeigt, dass die Aktualität des Themas Integration heute größer ist als je zuvor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jubiläumsveranstaltung waren sich dahingehend einig, die Städtekooperation weiterzudenken und das Wissen und die Erfahrung aller Akteure zu nutzen.

 

Der im Nachgang zum Forum konzipierte Auswertungsworkshop hat am 07.03.2019 in Gelsenkirchen stattgefunden.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Kommunen waren sich ohne jede Einschränkung dahingehend einig, dass die Städtekooperation fortgesetzt werden soll und muss.

 

Die gemeinsamen Ziele und verbindenden Themen haben nichts an Aktualität verloren. Es ist so manches erreicht, aber längst noch nicht alles angegangen und bewältigt worden.

 

 

IV. Weiterentwicklung

 

Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung soll auch bei der Weiterentwicklung der Städtekooperation im Vordergrund stehen. An der Notwendigkeit der Befassung mit diesem Themenfeld hat sich nichts geändert.

 

Die Städtekooperation stellt eine hervorragende Möglichkeit für einen interkommunalen und interdisziplinären Erfahrungsaustausch dar. So kann in kollegialer Weise von dem Wissen, der Erfahrung und Expertise anderer ein Mehrwert für jeden einzelnen aber auch für alle gemeinsam entstehen. Im Übrigen ist damit auch eine Plattform für die gemeinsame Steuerung von Integrationsprozessen gegeben.

 

Angestrebt wird eine Vertiefung der Arbeit insbesondere in den Themenfeldern „Interkulturelle Öffnung in der Personalauswahl und –entwicklung“ sowie „Umgang mit Interkulturalität in der Stadtverwaltung als Dienstleistungsunternehmen“. Dabei muss eine Verknüpfung zur NRW-Integrationsstrategie 2030 ebenso erfolgen wie eine stärkere Einbeziehung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der Prozesse regional begleiten und verknüpfen kann.

 

Unerlässlich für das Fortbestehen der Städtekooperation und deren Weiterentwicklung ist es jedoch, sich anlässlich deren zehnjährigen Bestehens in Gestalt der vorliegenden Vorlage und dem Beschlussvorschlag über den Stellenwert und die Bedeutung der Zusammenarbeit in der Region zu vergewissern. Dabei kommt es vor allen Dingen darauf an, dass bereits auf der Ebene der Verwaltungsvorstände die Städtekooperation mit den von ihr verfolgten Zielen verantwortlich und aktiv mitgestaltet wird.

 

Ebenso bedarf es der politischen Unterstützung. Die Räte der in der Städtekooperation zusammengefassten Kommunen repräsentieren eine Einwohnerschaft von über 2,9 Millionen Menschen. Dies verdeutlicht die Dimension des gemeinsamen Handelns und der damit verbundenen Möglichkeiten.

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Anlagen

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