Beschlussvorlage - B/16/5282-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Planstelle im Aufgabengebiet "Gesundheitskoordination" innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnisses zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich einer entsprechenden Förderzusage des GKV-Bündnisses Gesundheit - die Einrichtung einer Planstelle innerhalb des Bereiches 3-4/ Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen.
Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 43.717 € (Personalkosten ab 04/2020) im Deckungsring Personal (D00000001) für das Haushaltsjahr 2020. Bei entsprechender Förderzusage werden diese Aufwendungen zu 80% refinanziert.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Auf der Grundlage der in den vergangenen Jahren veröffentlichten Gesundheitsberichte des Bereiches 3-4/Gesundheit zur gesundheitlichen Situation der Oberhausener Bevölkerung sieht die Fachverwaltung den dringenden Bedarf, Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, Gesundheitskoordination und Gesundheitsplanung in Oberhausen zu verstärken. Die im Rahmen der Berichte zur gesundheitlichen Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erhobenen Befunde bestätigen immer wieder, dass Menschen in prekären finanziellen und sozialen Situationen gesundheitlich in vielerlei Hinsicht benachteiligt sind. Daher ist es aus fachlicher Sicht notwendig, sozialkompensatorische Ansätze in der Bevölkerungsmedizin bzw. im Public Health zu stärken.
Die derzeit vorhandenen organisatorischen und personellen Ressourcen reichen jedoch nicht aus, um die Koordinierung weiterer Projekte zur Gesundheitsförderung umzusetzen. In diesem Zusammenhang sieht die Fachverwaltung die Möglichkeit, mit Unterstützung eines Förderangebotes des GKV-Bündnisses für Gesundheit die Steuerungsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention durch die Einrichtung einer zusätzlichen Koordinierungsstelle auszubauen und zu optimieren.
Die Fachverwaltung führt zu den Inhalten und Zielen des Förderprogramms Folgendes aus:
Gegenstand der Förderbekanntmachung ist eine Projektförderung von Kommunen für den Aufbau und die Weiterentwicklung funktionsfähiger kommunaler Kooperations- und Koordinierungsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention. Unterstützt werden Kommunen, die bisher keine oder kaum vorhandene Strukturen der Steuerung aufweisen und deren Einwohnerschaft unter Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und Einkommen als sozial benachteiligt gilt. Oberhausen ist antragsberechtigte Kommune des Typs II. Kommunen des Typs II sind Kreise und kreisfreie Städte, die gemäß GISD im Bundesbezug dem 5. Quintil zuzuordnen und damit im Bundesbezug besonders benachteiligt sind. Sie erhalten für fünf Jahre eine maximale Anschubfinanzierung von 250.000 Euro. Die Förderung erfolgt degressiv:
Jahr 1: 80 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 80.000 EUR
Jahr 2: 60 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 60.000 EUR
Jahr 3 und 4: 40 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 40.000 EUR
Jahr 5: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 EUR
Für die Förderung im 5. Jahr muss im 4. Förderjahr dargelegt werden, wie eine Verstetigung und Nachhaltigkeit des Vorhabens und eine Etablierung der kommunalen Prozesskoordination erfolgen sollen. Die erfolgreiche Entwicklung kommunaler Strategien der Gesundheitsförderung setzt eine zentrale Koordination voraus. Ein Erfolgsfaktor ist, dass die Entwicklung eng an die Spitzen der Kommunalverwaltung angebunden ist und von dort befürwortet und aktiv unterstützt wird. Dem Antrag muss deshalb eine entsprechende Absichtserklärung beigefügt werden. Um den Grad der Verbindlichkeit zu erhöhen, soll die Absichtserklärung auch von weiteren in der Kommune tätigen GesundheitsakteurInnen mitgetragen werden.
Geplant ist die Antragstellung zur Förderung einer Planstelle zur Prozesskoordination gesundheitsförderlicher Angebote in der Kommune. Hierbei wird dem „Setting-Ansatz“ eine besondere Bedeutung beigemessen. Dieser Ansatz nimmt die Lebenswelten von Menschen und damit die Bedingungen in den Blick, unter denen Menschen spielen, lernen, arbeiten und wohnen. Die Bedingungen in Settings bzw. Lebenswelten, beispielsweise in Stadtteilen oder in einem engeren Wohnumfeld, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Möglichkeiten, ein gesundes Leben zu führen.
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten stellen einen Prozess dar, der die Elemente der Bedarfsermittlung einschließlich vorhandener Risiken und Potenziale, eine daraus abgeleitete Zielbestimmung und die Entwicklung von Vorschlägen für Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Projekten zur Verbesserung gesundheitsrelevanter Verhältnisse und Verhaltensweisen, sowie die Unterstützung von deren Umsetzung umfasst. Dabei ist auch die Beteiligung der Organisationen notwendig, die Verantwortung in der jeweiligen Lebenswelt übernehmen. Bei einer nachhaltigen Etablierung mit vorangegangener Evaluation von Maßnahmen wiederholt sich der Prozess der Gesundheitsförderung im Sinne eines Lernzyklus. An dieser Stelle wird bereits jetzt auf das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit für die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen (Antragsfrist: 31.12.2020) und die ebenfalls vorgesehene Antragstellung der Kommune hingewiesen. Gegenstand dieser Förderbekanntmachung ist eine Projektförderung für lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen, welche von Kommunen beantragt werden kann. Die Umsetzung von zielgruppenspezifischen Interventionen erfolgt idealerweise in Kooperation mit einem kommunal ansässigen Programm- bzw. Projektträger (z. B. Sportverein, Wohlfahrtsverband), welcher Nähe zur Zielgruppe bzw. deren Lebenswelten vorweisen kann. Gefördert wird die Umsetzung von zielgruppenspezifischen Interventionen zur Gesundheitsförderung und Prävention nach dem Lebensweltansatz. Diese müssen auf Personenkreise ausgerichtet sein, welche gesundheitlich besonders verletzlich sind. Dieses Förderprogramm zielt auf den Prozessschritt „Umsetzung“ ab. Die notwendigen Vorarbeiten Nutzung/Aufbau von Strukturen, Analyse und Planung können durch die Personalstelle zur Prozesskoordination geleistet werden.
Um diese qualitativ hochwertige, sehr anspruchsvolle und strategische Aufgabe zielgerichtet auch in Oberhausen umsetzen zu können, ist die Bündelung von Fachwissen (Datenerhebung,
Gesundheitsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektarbeit) notwendig, daher werden die Organisationsstrukturen des Bereiches Gesundheit perspektivisch in den Blick genommen und geprüft.
Diese ermöglicht ein Zusammenführen der verschiedenen Themenschwerpunkte und damit ein fachgerechtes, zeitnahes, abgestimmtes und zielgerichtetes Handeln.
Im Rahmen der Förderung des Auf- und Ausbaus von Steuerungsstrukturen erfolgt durch den Projektträger ebenfalls eine beratende Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung in der Kommune. Dies verbessert die lokalen Rahmenbedingungen und schafft die Voraussetzungen für die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Implementierung von zielgruppen- und themenbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Gesundheit stellt auf örtlicher Ebene immer eine Querschnittaufgabe dar. Sie steht in Verbindung mit den Themen Bildung, Soziales, Wohnen, Umwelt und Integration. Durch die Beratungsleistung soll diese notwendige interne Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 09. November 1998 gemäß § 24 Abs.1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen die Einrichtung der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Oberhausen beschlossen. Die Mitglieder beraten Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene. Sie geben Empfehlungen, vereinbaren Lösungsvorschläge und setzen diese um. Mit Stellungnahmen und Empfehlungen wirken die kommunalen Gesundheitskonferenzen auch an der Gesundheitsberichterstattung mit. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin. Sie entwickelt bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen erfolgt unter der Selbstverpflichtung der Beteiligten. Durch die Beratungsleistung des Fördergebers ist ebenfalls geplant, die derzeitige Arbeitsweise und die langjährigen Strukturen der Gesundheitskonferenz in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln und neu zu justieren.
Mit der großen Anfrage der SPD-Fraktion gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Rates zur „Gesundheitsversorgung in Oberhausen“ zur Beantwortung in der Ratssitzung am 23.09.2019 wurde der Blick für die notwendigen Angebote und Versorgungsstrukturen in der Gesundheitsversorgung für die Oberhausener Bürger*innen geschärft. Mit dem kommunalen Förderprogramm des GKV-Bündnisses zum Ausbau oben genannter gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen gelingt ein weiterer Schritt zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit.
Aus Sicht des Bereiches 4-1/ Personal und Organisation wird die Maßnahme folgendermaßen beurteilt:
Die Mitwirkung an der Gesundheitsförderung, der Prävention und dem Gesundheitsschutz ist eine Pflichtaufgabe der unteren Gesundheitsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) „hat die untere Gesundheitsbehörde unter Beachtung der Vielfalt der Methoden und Träger auf der Grundlage der Gesundheitsberichte nach § 21 ÖGDG vorrangig die Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention zu koordinieren und gegebenenfalls auf zusätzliche Aktivitäten der in der Gesundheitsförderung und Prävention tätigen Institutionen, Organisationen und Gruppen hinzuwirken.“ Aufgabe des Bereiches Gesundheit ist es, mit Institutionen und Gruppen in Oberhausen ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen und Netzwerke aufzubauen, um mit Hilfe anderer Träger und Partner neue Projekte und Strukturen zur Gesundheitsförderung und Prävention zu initiieren. Die Erschließung von Unterstützungsleistungen durch neue Kooperationen ist aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen der Kommunen ein wichtiges Instrument für eine gesundheitsförderliche Kommunalentwicklung. Grundlage für die Gesundheitsplanung sind Bestandsaufnahmen und Situationsanalysen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung.
Innerhalb des Bereiches 3-4/ Gesundheit sind folgenden Stellen Aufgaben der Gesundheitskoordination und Gesundheitsplanung zugeordnet:
3-4-00-000-030, Teilzeit 25 Std./W. | Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und -koordination |
3-4-10-120-010, Vollzeit | Geschäftsführung kommunale Gesundheitskonferenz Gesundheitsplanung u. -koordination |
3-4-10-120-030, Vollzeit | Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Verwaltung |
Ausweislich der Arbeitsplatzbeschreibungen der vorgenannten Stellen stehen für die vielfältigen Gesundheitsthemen im Bereich der „Gesundheitsförderung, Gesundheitsplanung und ‑koordination“ Stellenanteile im Umfang von 2,33 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Verfügung. Diese Stellenkapazität schließt die Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und die Gesundheitsberichterstattung bereits mit ein.
Folgende Aufgaben und Themen sind weiterhin Inhalt der vorhandenen Koordinierungsstellen:
Vertretung des Bereiches 3-4 in Planungsgruppen und politischen Gremien
Projekt- und Kontraktmanagement
Koordination und Begleitung von Projekten und Kampagnen
Mitarbeit im „Gesunde Städte Netzwerk“
Mitarbeit im MRE-Netzwerk
Identifikation von gesundheitlichen Risikogruppen und Versorgungslücken
Koordination von Maßnahmen in der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten
Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe
Aus organisatorischer Sicht ist eine Ausweitung der Koordinierungsaufgaben zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung ohne die beantragte Erhöhung der Stellenkapazität um eine Vollzeitstelle nicht leistbar. Eine teilweise Kompensation der zusätzlich entstehenden Kosten ist im Rahmen des von der Fachverwaltung beschriebenen Förderprogramms als Anschubfinanzierung für die Dauer von 5 Jahren möglich. Die Möglichkeit einer befristeten Stelleneinrichtung wird nicht gesehen, da es sich um dauerhafte Aufgaben einer Kommune handelt. Darüber hinaus wird die Förderung – wie oben beschrieben - in Erwartung einer Aufrechterhaltung und nachhaltigen Verankerung der geschaffenen personellen Kapazitäten gewährt.
Als förderfähige Kosten werden die tatsächlichen Personalkosten (einschl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, betriebliche Altersversorgung etc.), eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10.700 EUR sowie eine Verwaltungsgemeinkostenpauschale in Höhe 10% der Personaleinzelkosten und der pauschalen Sachkosten anerkannt. Nach einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung soll sich die Vergütung der Stelle nach EG 10 TVöD richten. Unter der Annahme, dass eine Zuordnung zur Entgeltstufe 2 erfolgt, ergeben sich nach heutigem Stand folgende Kosten:
Tabellenentgelt EG 10 Stufe 2, 3613,93 € mtl.
X 12,7 (12 Mon. + Sonderzuwendung) = 45.897 € jährlich
+ 27% Arbeitgeberanteil = 12.392 €
= 58.289 € Personalkosten p.a.
Zuzüglich Sachkosten = 10.700 €
Zuzüglich Verwaltungsgemeinkosten = 6.899 €
Förderfähige Gesamtkosten pro Jahr = 75.888 €
Ausgehend von den o.g. förderfähigen Kosten ergeben sich gemäß der oben dargestellten degressiven Staffelung der Förderung für die Stadt Oberhausen folgende Eigenanteile:
1. Jahr 20% der förderfähigen Kosten = 15.177,60 €
2. Jahr 40% der förderfähigen Kosten = 30.355,20 €
3.u. 4. Jahr: 60% der förderfähigen Kosten = 91.065,60 € (2 x 45.532,80 €)
5. Jahr 70% der förderfähigen Kosten = 53.121,60 €
Eigenanteil für 5 Jahre gesamt: =189.720,00 €
Die Gesamtsumme der Förderung beläuft sich ebenfalls auf 189.720 € und deckt somit insgesamt 50% der entstehenden Kosten.
Ab dem 6. Jahr hat die Stadt Oberhausen die Kosten der Stelle zu 100% zu tragen.
Der dargestellte Eigenanteil kann sich unter Anrechnung bestimmter vorhabenbezogener Aufwendungen, die zusätzlich durch das Projekt verursacht werden, reduzieren. In diesem Zusammenhang können auch Arbeitszeitanteile, die das vorhandene Personal in die Projektarbeit einbringt, berücksichtigt werden. Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine konkreten Angaben gemacht werden.
Weitere Kompensationsmöglichkeiten können derzeit weder bereichs- noch dezernatsintern zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags gemäß § 7 Abs. 2 ÖGDG und der Bedeutung der Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen für die Oberhausener Bürgerinnen und Bürger, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Aufgabengebiet „Gesundheitsförderung und Gesundheitskoordination“ innerhalb des Bereiches 3‑4/ Gesundheit unter der Voraussetzung der Gewährung der beschriebenen Projektförderung des GKV-Bündnisses Gesundheit befürwortet.
