Beschlussvorlage - B/16/5230-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Teilzeitstelle im Aufgabengebiet „Zahnmedizinische Prophylaxe“ innerhalb des Bereiches 3-4/ Gesundheit

 

Die Personalkosten der Stelle werden durch den Arbeitskreis „Zahnmedizinische Prophylaxe Oberhausen“ zu 100% refinanziert.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] ja, siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Vor dem Hintergrund einer Ausweitung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen ist beabsichtigt, eine zunächst auf zwei Jahre befristete Teilzeitstelle zur Beschäftigung einer weiteren Prophylaxefachkraft innerhalb des Fachbereiches 3-4-30/ Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Zahnärztlicher Dienst einzurichten.

 

Die Beratung zu Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches ist gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) eine Pflichtaufgabe der unteren Gesundheitsbehörde im Rahmen eines Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienstes. Zu den in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben gehören gemäß § 13 Abs. 2 ÖGDG die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, der Ernährungsberatung, der Zahnschmelzhärtung und der Mundhygiene.

In § 21 Sozialgesetzbuch (SGB V) ist weiterhin festgelegt, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen, die Zahnärzte und die unteren Gesundheitsbehörden gemeinsam und einheitlich an Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) zu beteiligen haben. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages wurde 1991 der „Arbeitskreis zahnmedizinische Prophylaxe Oberhausen“ gegründet. Dieser übernimmt im Rahmen des Programms zur Förderung der Mundgesundheit von Oberhausener Kindern und Jugendlichen aktuell die Personalkosten für fünf der insgesamt sechs bei der Stadt Oberhausen beschäftigten Prophylaxefachkräfte. Die Finanzierung umfasst einen Gesamtumfang von 134 Wochenstunden.

 

Die Maßnahmen des zahnmedizinischen Förderprogramms bezogen sich bislang auf Kindergartenkinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und Schulkinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen werden im Rahmen der Gruppenprophylaxe zwei- bis viermal jährlich durch eine Prophylaxefachkraft besucht. Die Intervalldichte der Besuche hängt von der Karieserkrankungsrate der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen ab.

 

Mit der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren hat sich auch die Zielgruppe für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe vergrößert. Die Zahl der Kita-Plätze ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird derzeit weiter ausgebaut. Im aktuellen Kindergartenjahr werden 1340 Kinder unter drei Jahren in Oberhausener Kindertagesstätten betreut. Um diese Kinder möglichst frühzeitig an das Erlernen guter Zahnpflegegewohnheiten heranzuführen, hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Zahnprophylaxe in ihrer Sitzung am 31.07.2019 beschlossen, die Gruppenprophylaxe für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen eines 2 jährigen Modellprojekts auszuweiten und die Personalkosten zur Einstellung einer weiteren Prophylaxefachkraft im Umfang von 19,5 Wochenstunden für die Dauer des Projekts zur Verfügung zu stellen. Die Refinanzierung umfasst gemäß der Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Zahnprophylaxe Oberhausen und der Stadt Oberhausen die Erstattung der Personalkosten einschließlich der durch den Arbeitgeber zu entrichtenden Beitragsanteile zur Sozialversicherung sowie Fortbildungskosten und die Aufwandsentschädigungen für Dienstfahrten.

 

Aus organisatorischer Sicht ist festzustellen, dass die Durchführung der zahnmedizinischen Prophylaxe für die unter Dreijährigen von den derzeit beschäftigten Prophylaxehelferinnen nicht zusätzlich geleistet werden kann und eine Aufstockung der Personalkapazität zur Umsetzung des Modellprojekts erforderlich ist. Aufgrund der Zusage des Arbeitskreises Zahnprophylaxe, die Personalkosten für eine Prophylaxefachkraft im Umfang von 19,5 Wochenstunden für die Dauer von zwei Jahren zu 100% zu refinanzieren, wird die entsprechend befristete Einrichtung einer zusätzlichen Teilzeitstelle innerhalb des Sachgebietes 3-4-30-300/ Zahnmedizinischer Dienst befürwortet. Zu berücksichtigen ist, dass die Kosten des zusätzlich einzurichtenden Arbeitsplatzes von der Stadt Oberhausen zu tragen sind. Gemäß KGSt werden diese Sachkosten pauschal mit 9.700 EUR pro Jahr beziffert.

 

Bei erfolgreichem Verlauf und nachgewiesenem Bedarf stellt der Arbeitskreis  Zahnprophylaxe nach Abschluss der Modellphase die Finanzierung der unbefristeten Weiterbeschäftigung der Prophylaxefachkraft in Aussicht.

 

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