Antragsvorlage - A/16/5273-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Zusammenfassungen sowie Bewertung

 

-          der Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den Parkraumbewirtschaftungsanträgen der Ratssitzung vom 23.09.2019

 

-          und die wesentlichen Beschwerden und Anregungen der Bürger, welche bei der Verwaltung eingegangen sind,

 

zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

  •            Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in Höhe des DGB-Hauses zu senken.
  •            Eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt, 24 Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) je Kalenderjahr für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro zu erwerben.
  •            Die Prüfung eines Parkplatzes bzw. Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem Grundstück des Bundeseisenbahnvermögens an der Ecke Tannenbergstraße/ Mülheimer Straße.
  •            Die Prüfung eines Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem EVO Grundstück an der Düppelstraße.
  •            Die Prüfung, ob auf dem Grundstück hinter der Turbinenhalle neben Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, auch temporäre Parkplätze für andere abhängig Beschäftigte – insb. der Krankenhäuser - aus den bewirtschafteten Zonen angeboten werden können.
  •            Neben den Tagestickettarifen an der Düppel- und Friedrich-Karl-Straße die Einführung von Wochen- und Monatstarifen an weiteren Straßenzügen. Dabei sollen die Preise für ein Monatsticket 50 Euro, für ein Wochenticket 20 Euro betragen. Hierbei sollen insbesondere Straßenzüge Berücksichtigung finden, die in unmittelbarer Umgebung von Arbeitgebern mit hohem Personalaufkommen liegen. Diese Maßnahme soll vorerst bis zur Einrichtung von mindestens einem der beiden vorherigen Punkte (Parkhaus auf dem EVO-Grundstück und Parkplätze auf dem Grundstück der Turbinenhalle) erfolgen.

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.

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Sachverhalt

 

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