Beschlussvorlage - B/16/5263-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für das Stadterneuerungsprojekt "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“.

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

Drucksache Nr. B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19.12.2016 über das Integrierte Handlungskonzept und Festlegung des Programmgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt/Lirich)“.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das „Integrierte Handlungskonzept sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ beschlossen.

Die Fördermaßnahme Verfügungsfonds nach Ziffer Nr. 14 ist ein neues Förderinstrument für das Projektgebiet Oberhausen Brückenschlag. In dem Projektgebiet Oberhausen Osterfeld konnten jedoch schon positive Erfahrungen gesammelt werden.

Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen insbesondere lokalen Akteuren, also sowohl Privatpersonen als auch sonstigen Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen des Stadterneuerungsgebietes Mittel zur Verfügung gestellt werden. Mittel- bis langfristig sollen mit der Durchführung der Maßnahmen auch die Verbesserung des Stadtbildes und die Gestaltung des öffentlichen Raumes erreicht werden. Schließlich sollen mit Hilfe des Verfügungsfonds die Identifikation der lokalen Akteure mit und die Verantwortung für ihren Stadtteil gestärkt werden. Sie müssen dem Allgemeinwohl dienen und einen Nutzen für die zentralen Standorte und Versorgungsbereiche, insbesondere für den zentralen Bereich der Innenstadt von Alt-Oberhausen erwarten lassen.

Antragsteller können für ihr Projekt Mittel für zweckgebundene Honorar-, Sach- und Nebenkosten (z.B. Vergütungen für Dienstleistungen, Anschaffung von Sachgütern) sowie Investitionsgüter (für die Projektdurchführung erforderliche Sachgüter oder Gebrauchsutensilien), in einem Umfang ab 200,01 EUR (brutto) und im Regelfall bis max. 5.000,00 EUR (brutto), in begründeten Einzelfällen auch oberhalb dieser Wertgrenze beantragen. Der Fonds finanziert sich anteilig aus privaten und öffentlichen Mitteln, d.h., die beantragten Maßnahmen werden mindestens zu 50% aus privaten und höchstens zu 50% aus öffentlichen Mitteln finanziert. Fördermittel können nur gewährt werden, wenn die notwendigen privaten Mittel in den Verfügungsfonds eingezahlt oder verbindlich in Aussicht gestellt wurden und es die Haushaltslage der Stadt Oberhausen sowie die in Aussicht gestellten Landes- bzw. Bundeszuschüsse zulassen.

Der Verfügungsfonds wird durch das Stadtteilmanagement Brückenschlag verwaltet und es begleitet, berät und betreut die Antragstellenden bzw. die Antragstellung.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet abschließend der Beirat „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ als verantwortliche Stelle i.S.v. Ziffer 14 FRL Stadterneuerung 2008 nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage einer gemeindlichen Richtlinie und einer verwaltungsinternen Vorprüfung (bzw. Vorprüfung durch das Stadtteilmanagement). In dieser Richtlinie ist mindestens die Art, der finanzielle Umfang und der Verwendungszweck der Mittel des Verfügungsfonds zu regeln und die verantwortliche Stelle, die die zweckentsprechende Mittelverwendung prüft und bestätigt, zu benennen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet.

Die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen sowie erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.

Reduzieren

Anlagen

Loading...