Antragsvorlage - A/16/5270-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen,

 

-          wie eine auf die Belange der Stadt Oberhausen abgestimmte Vorgartensatzung zu erlassen ist, die im Rahmen von Baugenehmigungen und in Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, die Vorgartengestaltung mit Schotter, Kies, Steinen und Split ausschließt.
 

-          wie sichergestellt werden kann, dass bei befestigten/versiegelten Flächen für die erforderlichen Zufahrten, Zuwege, Stellplätze und Müllstandplätze ausschließlich versickerungsfähige Pflasterung benutzt werden darf.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, einen Wettbewerb „Naturnaher insektenfreundlicher Vorgarten“ auszuarbeiten. Hierbei ist eine Zusammenarbeit mit der Biologischen Station sowie mit Gartencentern und Gartenbaubetrieben anzustreben, die insektenfreundliche Pflanzen im Angebot haben und besonders herausstellen.

Prämiert werden Vorgärten, die Insekten bestmögliche Bedingungen bieten, auf Kunstdünger verzichten und möglichst heimische Sorten aufweisen.

Eine Jury prämiert drei Vorgärten je Stadtteil mit je einem 1. Preis, 2. Preis und 3. Preis.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung:

 

In Oberhausen ist weiterhin ein bedenklicher Trend zu sogenannten „Steingärten“ erkennbar. Dieser beeinflusst nicht nur das örtliche, städtische Erscheinungsbild, sondern ebenfalls die Ökologie der Stadt negativ. Unabhängig vom Erscheinungsbild reduziert sich dadurch die Artenvielfalt, denn nicht nur Schmetterlinge, Käfer, Bienen oder Hummeln, sondern auch Vögel finden in diesen „Steinwüsten“ keine Nahrung oder Lebensraum. Zudem ist das städtische Mikroklima negativ betroffen: Steinflächen heizen sich in der Sonne wesentlich stärker auf als der von Pflanzen beschattete Erdboden, was zu einer langanhaltenden, unnötigen Wärmeabstrahlung führt. Ein wesentlicher Faktor in Zeiten des Klimawandels mit zunehmend heißen Sommern, denn auch die Versickerungsfähigkeit ist zudem negativ betroffen, was die Kanalisation ferner zusätzlich belastet.

Städte und Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, entsprechende örtliche Regelungen in Form einer Satzung zu erlassen. Gem. § 89 I Nr. 5 BauO NRW können Kommunen örtliche Bauvorschriften u.a. über die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Gemeinschaftsanlagen, der Lagerplätze, der Stellplätze, der Standplätze für Abfallbehälter sowie die Begrünung baulicher Anlagen erlassen. Entsprechende Regelungen wurden bereits in anderen Städten und Gemeinden in NRW erlassen bzw. werden aktuell diskutiert (z. B. Bonn, Essen, Xanten, Lünen, Dortmund, Düsseldorf, Moers oder Aachen).

Mit diesem dem Wettbewerb soll zusätzlich die Aufmerksamkeit auf naturnahe und besonders für Bestäuberinsekten attraktive Vorgärten gelenkt werden. Durch die Bekanntmachung und Erklärung dieser Aktion kann zudem die Akzeptanz solcher Gärten gesteigert werden. Die Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb sollte neben den Teilnahmebedingungen auch Tipps und Hinweise enthalten, die naturnahes Gärtnern erleichtern und Interessenten zum Mitmachen ermutigen.

Preise bzw. Preisgelder könnten mit 1.Preis 250 €, 2. Preis 200 € und 3. Preis mit 150 € als Barauszahlung oder als Warengutschein für Pflanzen ausgelobt werden.

Als Jury könnte beispielweise die jeweilige Baumkommission Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld unter fachlicher Beteiligung von Biologischer Station Westliches Ruhrgebiet und Verbänden wie NABU fungieren.

 

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