Berichtsvorlage - M/16/5265-01
Grunddaten
- Betreff:
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Biodiversität stärken – landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Stadt Oberhausen umweltgerecht bewirtschaften.Sachstandsbericht zur Umsetzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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27.11.2019
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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28.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018, basierend auf dem Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Kreisgruppe Oberhausen vom 15.04.2018 folgenden Beschluss (Drucksachen Nr. B/16/3621-01), gefasst:
- Der Hauptausschuss unterstützt die Zielsetzung, die landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt umweltgerecht zu bewirtschaften, um so der Zerstörung der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Dazu soll in den Pachtverträgen unter anderem der Einsatz von Glyphosat auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich untersagt werden.
- Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen eines Runden Tisches mit den Landwirten, der Landeswirtschaftskammer NRW und dem BUND eine möglichst einvernehmliche Lösung hierzu zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Runden Tisches sind neben dem Hauptausschuss den zuständigen Fachgremien (Naturschutzbeirat, Umweltausschuss) vorzulegen.
Die Verwaltung hat nachstehende vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den Naturschutzverbänden, Vertretern der Landwirtschaft und den betroffenen Landwirten im Rahmen zweier runder Tische erarbeitet. Die Regelungen haben Auswirkung auf die Bewirtschaftung von ca. 28 ha städtischem Ackerland, welches von insgesamt 5 Landwirten bewirtschaftet wird. Neben dem Verbot des Einsatzes von Glyphosat sollen verbindlich Blühstreifen angelegt sowie eine mehrgliedrige Fruchtfolge eingehalten werden. Die Anlage von Blühstreifen und die Einhaltung der mehrgliedrigen Fruchtfolge sind bereits gängige Praxis. Glyphosat wird in Oberhausen nur sehr selten und in Ausnahmefällen eingesetzt. Die betroffenen Landwirte benötigen dennoch eine gewisse Übergangszeit, um sich betriebswirtschaftlich auf den Glyphosat Verzicht einstellen zu können. Daher wurde eine zeitlich befristete Ausnahme bis 2022 für den Glyphosat Einsatz festgelegt.
Die politischen Gremien (Naturschutzbeirats am 04.04.2019, Umweltausschusses am 11.04.2019 und Hauptausschusses am 13.05.2019) haben den Vorgaben zugestimmt (Drucksache Nr. M/16/4571-01).
Alle 5 Pächter haben mittlerweile per Einverständniserklärung den gemeinsam erarbeiteten Vorgaben zugestimmt, sodass künftig eine umweltgerechte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Stadt Oberhausen im Hinblick auf den Einsatz von Glyphosat, einer mehrgliedrigen Fruchtfolge und die Anlage von Blühstreifen erfolgt.
Die neuen Vorgaben für städtische landwirtschaftliche Pachtflächen lauten:
1 Der Pächter verpflichtet sich, eine mindestens dreigliedrige-Fruchtfolge in seinem Betrieb einzuhalten.
2. Der Pächter verpflichtet sich auf mindestens 1 % der gepachteten Ackerfläche bienenfreundliche und mehrjährige Blühstreifen anzulegen. Ist die Anlage von Blühstreifen auf einzelnen Pachtflächen fachlich nicht möglich, sind die Blühstreifen auf einer anderen Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs nachzuweisen. Die erstmalige Anlage der Blühstreifen hat spätestens bis zum 30.04.2020 zu erfolgen.
3. Der Pächter verpflichtet sich, bis spätestens zum 31.12.2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um in Gänze auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten. Die Anwendung zur Sikkation (Ernteerleichterung) ist nicht zulässig.
Ausnahmen sind nur im Falle einer Queckenbekämpfung und zur Vorsaatbehandlung zulässig, sofern eine mechanische Bearbeitung der Fläche nicht sinnvoll ist. Die Ausnahmeregelung ist bis zum 31.12.2022 befristet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verwendung von Glyphosat in jeder Hinsicht untersagt. Bis zum Ende der Ausnahmeregelung ist der Einsatz von Glyphosat der Unteren Naturschutzbehörde vorab anzuzeigen.
Die Verwaltung wird den Naturschutzbeirat und den Umweltausschuss darüber informieren, in wie vielen Fällen die Anwendung von Glyphosat – und mit welcher Begründung – bei der Unteren Naturschutzbehörde vorab angezeigt wurde.
