Beschlussvorlage - B/16/5246-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungsnachweisungen, die als Anlage beigefügt sind.

 

2. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2020

Änderungsvorschläge der Verwaltung

- Erträge und Aufwendungen -

- Einzahlungen und Auszahlungen -

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.

 

Im Zuge der zwischenzeitlich veröffentlichten Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ des Bundesfinanzministeriums vom 28. bis 30. Oktober 2019 wurden die Erwartungen für die wirtschaftliche Entwicklung entgegen früherer Prognosen nochmals nach unten korrigiert.

 

Die auf die Stadt Oberhausen entfallenden Schlüsselzuweisungen des Landes hingegen steigen auf Basis der offiziellen Modellrechnung.

 

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Anlagen

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