Beschlussvorlage - B/16/5226-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche Bereitstellung investiver Mittel für den Neu-/Umbau verschiedener städtischerGebäude (Ratssaal im Rathaus Oberhausen, Verwaltungsgebäude Essener Straße 51/53,Rettungswache Oberhausen-Süd, Naturwissenschaftlicher Raum im Hans-Böckler-Berufs-kolleg)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung bzw. Umsetzung der folgenden Maßnahmen sowie die zusätzliche investive über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 2.480.000,00 EUR:
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto
870001130102010 Barrierefreiheit 785110 AiB Hochbaumaß- 230.000,00
öffentl. Gebäude nahme OGM
(Ratssaal)
870001130102010 Barrierefreiheit 785120 AiB Hochbau Ing.- 150.000,00
öffentl. Gebäude leistungen OGM
870001130100100 Essener Straße 785110 AiB Hochbaumaß- 1.200.000,00
nahme OGM
610002160100001 Rettungswache 785110 AiB Hochbaumaß- 650.000,00
OB-Süd nahme OGM
330003010700002 NW-Raum Hans- 785110 AiB Hochbaumaß- 250.000,00
Böckler-Schule nahme OGM
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2019 wird eingehalten.
Konsequenzen
Bezug
● Drucksache Nr. B/16/2927-01
Controllingbericht: Investitionsmaßnahmen 2017; ggfs. Kompensationen bei Ausfall geplanter Investitionsmaßnahmen
hier: Sachdarstellung und Vorschlagsliste investiver Mittel (lfd. Nr. 1 der Anlage)
● Drucksache-Nr. B/16/2123-01
Ankauf eines Bürogebäudes an der Essener Straße
● Drucksache-Nr. B/16/4295-01
Zusätzliche Bereitstellung investiver Mittel für den Umbau des Verwaltungsgebäudes Essener Straße 51/53
● Drucksache-Nr. B/16/4979-01
Zusätzliche Bereitstellung investiver Mittel für den Umbau des Verwaltungsgebäudes Essener Straße 51/53
● Drucksache-Nr. B/16/3484-01
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Oberhausen mit Anlagen
● Drucksache-Nr. B/16/4280-01
Errichtung von je einer Rettungswache in Oberhausen-Süd und Oberhausen-Nord
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ] siehe Beschlussvorschlag
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Im laufenden Haushaltsjahr finden in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Wochen Investitionskonferenzen unter Leitung des Oberbürgermeisters statt. Die städtischen Bereiche mit hohen Investitionsbudgets berichten in diesem Rahmen über den Fortschritt der einzelnen investiven Projekte sowie der Mittelabflussplanung und deren Realisierung. Ebenso wird dort dargelegt, wenn aufgrund von Verzögerungen die Umsetzung einzelner Maßnahmen und somit auch der Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr nicht wie geplant erfolgen werden. Grundlage hierfür ist die Gesamtinvestitionsliste unter Berücksichtigung der unterjährig bereits erfolgten Um-/Neuplanungen durch entsprechende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.
In der letzten Investitionskonferenz am 29.10.2019 konnte eine belastbare Abarbeitungsprognose unter Berücksichtigung vorgenannter Sachverhalte vorgestellt werden. Hier ergibt sich ein möglicher Kompensationsbetrag in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR u. a. aufgrund von
- Umsetzungsschwierigkeiten bei Straßenbaumaßnahmen (langwierige Ausschreibungsverfahren)
- Projekten, deren Finanzierung auf dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW basiert ( z. B. Fortführungsmaßnahmen).
In vielen Fällen müssen somit entsprechende Teilverschiebungen in das Haushaltsjahr 2020 erfolgen.
Daher wurde vom Oberbürgermeister im Rahmen der Investitionskonferenz am 29.10.2019 entschieden, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, diesen aktuell zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR für die folgenden Projekte im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen:
- Ratssaal im Rathaus Oberhausen,
- Verwaltungsgebäude Essener Str. 51/53,
- Rettungswache Oberhausen Süd)
- Naturwissenschaftlicher Raum im Hans-Böckler-Berufskolleg,
Bei den drei erstgenannten Projekten handelt es sich um Fortführungsmaßnahmen aus den Vorjahren, beim letztgenannten um eine pädagogische Notwendigkeit. In allen Fällen ist eine langfristige Nutzung gewährleistet. Darüber hinaus wird damit auch eine Teilentlastung der Haushalte in den Folgejahren, insbesondere des Jahres 2020, erreicht. Nur so kann ein genehmigungsfähiger Investitionshaushalt 2020 unter Beachtung der Kreditvorgabe der BZR ohne weitere Kürzungen dargestellt werden.
- Ratssaal im Rathaus Oberhausen
Für Menschen mit Handicap ist es derzeit nur mit Einschränkungen möglich, an Veranstaltungen im Ratssaal teilzunehmen; insbesondere Menschen mit Gehbehinderung, die auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, können den Ratssaal derzeit nur eingeschränkt nutzen. Für Mandatsträger mit Handicap bestehen darüber hinaus gesonderte Schwierigkeiten, wenn es um die Einhaltung einer Sitzordnung geht. Aber auch Menschen mit eingeschränkter Seh- und/oder Hörfähigkeit haben Schwierigkeiten bei der Teilnahme an Veranstaltungen im Ratssaal. Dies wurde insbesondere in der Vergangenheit bei den Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung immer wieder deutlich.
Außerdem sind mit der fortschreitenden Technisierung weitere Maßnahmen für Mandatsträger/innen, aber auch Verwaltungsmitarbeiter/innen zwingend einzuplanen. Aus diesem Grund wurde auch eine Projektgruppe gebildet, die sich aus Mandatsträger/innen, Architekt/innen und Ingenieur/innen sowie Verwaltungsmitarbeiter/innen zusammensetzt, um letztendlich möglichst alle Facetten abzudecken.
Durch die Entscheidung, die denkmalgeschützte Decke im Ratssaal mit Zuschussmitteln zu restaurieren, ergeben sich weitere Änderungen in der geplanten Umsetzung (Lüftung, Beleuchtung usw.) die u. a. zu weiteren Kosten führen werden.
- Verwaltungsgebäude Essener Str. 51/53
Die derzeitige Aufteilung der Immobilie (überwiegend nicht mehr zeitgemäße und für den Bereich 3-2/Soziales nicht nutzbare Großraumbüros) lässt die notwendige Schaffung der benötigten Arbeitsplätze sowie den damit verbundenen Kundenverkehr nach konventioneller Ausrichtung (Einzelbüroräume) nicht zu, so dass eine umfangreiche Neugestaltung im Innenbereich erfolgen muss, um eine adäquate Arbeitsumgebung realisieren zu können und damit dem Anspruch an „moderne Arbeitswelten“ mit zeitgemäßen Front- und Backoffice-Lösungen gerecht zu werden.
Um im Haushaltsjahr 2019 die OGM GmbH mit der Ausführung weiterer Baumaßnahmen (z. B. Abbrucharbeiten im Innenbereich, Statikgutachten etc.) beauftragen zu können, werden außerplanmäßig die vorgenannten investiven Mittel benötigt. Im Haushaltsjahr 2018 wurden bereits 1,0 Mio. EUR veranschlagt und zum Teil für Planungsleistungen verwandt, sowie weitere 1,2 Mio. EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt (siehe Drucksache-Nr. B/16/4295-01). Im Jahr 2019 erfolgte bereits eine weitere Nachfinanzierung in Höhe von 3 Mio. EUR (siehe Drucksache-Nr. B/16/4979-01), so dass bisher insgesamt 5,2 Mio. EUR finanziert sind.
Ein Finanzierungsbeschluss in Höhe von jetzt vorgeschlagenen 1,2 Mio. EUR unterstellt, verbliebe derzeit ein Restbedarf in Höhe von insgesamt 4,1 Mio. EUR, der bereits jetzt aktuell in den HH-Jahren 2020/2021 veranschlagt ist. Sollten in Folgejahren evtl. Auflagen der Bezirksregierung hinsichtlich der Kreditlinie zu Einschränkungen führen, sind ggfls. alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Hinsichtlich der Bauausführungen wird auf die Ausführungen in den anderen Drucksachen verwiesen.
- Rettungswache OB-Süd
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2018 unter Drucksache-Nr. B/16/3484-01 die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes (RDBP) für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen beschlossen.
Die Bedarfspläne sind kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern und fortzuschreiben.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
In einem Gutachten vom 07.07.2017 wurde festgestellt, dass die Versorgungsbereiche nicht mehr zeitgemäß sind und zur Erreichung der Hilfsfrist und Eintreffzeiten zwei zusätzliche Rettungswachenstandorte in Alstaden und Schmachtendorf notwendig sind.
Die Umsetzung des erarbeiteten RDBP´s hat in Oberhausen u. a. zur Folge, dass zwei weitere Rettungswachenstandorte benötigt werden. Die Standortstruktur für die Notfallrettung mit derzeit zwei städtischen Rettungswachen erweist sich nach Überprüfung der Standortstruktur durch einen externen Gutachter nicht mehr als bedarfsgerecht. Durch ein gesteigertes Einsatzaufkommen, dem demographischen Wandel sowie rapide steigendem Verkehrsaufkommen ist es zukünftig erforderlich, zusätzliche Rettungsmittelstandorte im Stadtgebiet in Betrieb zu nehmen.
Für beide Standorte (Nord und Süd) wurden zunächst überschlägig 1 Mio. EUR veranschlagt, die zu gleichen Teilen im Haushalt veranschlagt wurden. Die Maßnahme in OB-Nord ist inzwischen komplett geplant und Mittel von 800.000,00 EUR werden hierfür benötigt. In OB-Süd werden voraussichtlich 850.000,00 EUR notwendig werden. Da bereits 1 Mio. EUR haushaltsmäßig zur Verfügung steht, sind jetzt noch 650.000,00 EUR vorbehaltlich Planung und Ausschreibungsergebnissen zu finanzieren, die für 2020 angemeldet wurden, jedoch jetzt für das Jahr 2019 finanztechnisch vorgezogen werden können.
Zusätzlich werden noch im Jahr 2020 Kosten für den Grundstückserwerb benötigt. Derzeit erfolgen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer.
- Naturwissenschaftlicher Raum im Hans-Böckler-Berufskolleg
Der Bildungsplan der Höheren Handelsschule sieht den Unterricht in einem naturwissenschaftlichen Fach vor. Dies kann Physik, Chemie oder Biologie sein. Am Hans-Böckler-Berufskolleg wird das Fach Biologie in einem Fachraum unterrichtet, der dringend neu ausgestattet werden muss, um den Anforderungen des Bildungsplans zu genügen. Diese Umsetzung ist zwingend vorzunehmen. Die Kosten wurden bisher mit 250.000,00 EUR veranschlagt, die somit finanziert werden können und ebenfalls den Haushalt 2020 entlasten werden.
