Beschlussvorlage - B/16/5060-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
- Verantwortung:
- Thönissen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Beschlussfassung
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26.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 festzustellen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Oberhausen in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und 2 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz und
- dem Gesamtanhang und ist
um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Außerdem ist dem Gesamtabschluss nach § 117 Abs. 1 GO NRW und § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Nach § 116 Abs. 2 GO NRW hat die Stadt Oberhausen ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zum Gesamtabschluss zu konsolidieren. In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 wurde am 11.04.2019 vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 12.04.2019 vom Oberbürgermeister bestätigt.
In seiner Sitzung vom 08.07.2019 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß §§ 59 Abs. 3, 116 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW weitergeleitet (siehe Drucksache Nr. M/16/4744-01).
Der Gesamtabschluss ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich zusätzlich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Die Prüfung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden‑, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der Prüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit §§ 101 Abs. 8 und 103 Abs. 1 Punkt 3 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über die Versagung abzugeben.
Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über die Versagung ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 101 Abs. 7 GO NRW unter Angabe von Ort und Tag von der/dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Mit dem Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 werden weder Hinweise, Empfehlungen, Feststellungen oder Beanstandungen ausgesprochen.
Stellungnahmen der Verwaltung zu dem vorliegenden Prüfbericht werden somit nicht erwartet.
Allerdings ist Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 GO NRW die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Dem Oberbürgermeister sowie dem Stadtkämmerer wurden am 27.08.2019 Entwürfe des Prüfungsberichtes übersandt.
Mit Schreiben vom 29.08.2019 an die Rechnungsprüfung erklärt sich Herr Oberbürgermeister Schranz mit dem Prüfungsergebnis einverstanden und teilt mit, dass keine Stellungnahme seitens der Verwaltung abgegeben wird.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW bestätigt der Rat den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.
Der Rat der Stadt stellt anschließend den geprüften Gesamtabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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