Berichtsvorlage - M/16/5066-01
Grunddaten
- Betreff:
-
HSP-Finanzcontrolling Maßnahme Nr. 135 D (OGM GmbH)Bericht zum 30.06.2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die OGM GmbH hat vereinbarungsgemäß zum Stand 30.06.2019 die ihrerseits gebuchten Aufwendungen der Stadt Oberhausen dargelegt. Diese sind im Detail der Anlage zu entnehmen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 ist hinsichtlich der HSP-Maßnahme 135 D (OGM GmbH) ein Einsparvolumen in Höhe von rund 12,25 Mio. EUR festgelegt worden. Daraus resultiert, unter Betrachtung dieser (Haupt-) Maßnahme hinsichtlich der Aufwendungen für die OGM GmbH, für das Jahr 2019 ein Planbudget in Höhe von 90.775.800,00 EUR.
Darüber hinaus sind aufgrund der Asyl- und Flüchtlingssituation innerhalb der Planung zusätzlich 8.151.970,00 EUR berücksichtigt worden, so dass für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt ein Planbudget in Höhe von 98.927.770,00 EUR für die Aufwendungen der OGM GmbH zur Verfügung steht.
Wie der Anlage zu entnehmen ist, werden in einigen Teilbereichen höhere Aufwendungen als zunächst vorgesehen erwartet. Der Gesamtaufwand wird auf 91.890.068,40 EUR, ohne Berücksichtigung der Aufwendungen im Asylbereich, prognostiziert. Somit wird hier von einem Mehrbedarf in Höhe von 1.114.268,40 EUR ausgegangen.
Der OGM Aufwand für Asyl wird auf 6.896.706,96 EUR prognostiziert. Dies stellt einen erwarteten Minderbedarf in Höhe von 1.255.263,04 EUR dar.
Bewertet man die Gesamtaufwendungen der OGM GmbH inklusive den Aufwendungen im Asylbereich, wird das zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten. Bei dieser Betrachtung wäre die Maßnahme als erfüllt anzusehen.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass trotz vorausschauender Planung und unter Berücksichtigung der bereits zurückliegenden Erfahrungswerte, besonders im Rahmen der Haushaltssanierungsplanung, zum aktuellen Verfahrenszeitpunkt immer mit unerwarteten und nicht planbaren Verschiebungen gerechnet werden muss. Basis und Ausgangszeitpunkt stellt für jede Maßnahme das Jahr 2012 dar. Trotz stetiger Anpassungen der jeweiligen HSP-Maßnahmen können besonders bei der hier betroffenen Maßnahme 135 D viele Einflüsse nicht eingeschätzt werden. Bei der Feststellung des Erfolgs der Maßnahme dürfen diese Umstände nicht mit berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen werden somit außerhalb der Maßnahme 135 D bewertet und sind separat zu betrachten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Rahmen der vorgeschriebenen Berichterstattung entsprechend unterrichtet worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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