Beschlussvorlage - B/16/5071-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Bürger-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen durch städtischen Eigenanteil.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Weiterführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen für die Jahre 2021 und 2022 zu.
Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 60.000 EUR pro Jahr wird vorbehaltlich der Förderung durch Landes- und EU-Mittel für die Jahre 2021 und 2022 in den jeweiligen Haushalt verbindlich eingestellt.
Auftrag: 220014010190 – Umweltmanagement und Immissionsschutz
Sachkonto: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
Sachverhalt
Bezug
Bezug: B/16/2443-01
Konsequenzen
Finanzielle
keine [ ]
ja [x]
Die mit Landes- und EU-Mitteln geförderte Energieberatung der Verbraucherzentale NRW in Oberhausen setzt sich aus zwei Personalstellen (Ingenieursstelle und Verwaltungskraft) sowie Sachmitteln zusammen, die jeweils von der Verbraucherzentrale NRW gestellt werden.
Der jährliche kommunale Eigenanteil erhöht sich von bisher 57.500 Euro auf 60.000 Euro ab dem Jahr 2021. Er reduziert sich pro Jahr um 7.500 Euro als pauschale Verrechnung von Miet- und Nebenkosten bei Unterbringung der Beratung in Räumlichkeiten der Stadt auf 52.500 Euro / Jahr und wird aus dem allgemeinen Haushalt getragen.
Begründung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in NRW berät seit 2015 die Oberhausener BürgerInnen in ihrer wöchentlichen Sprechstunde kostenlos zu den Themen baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, regenerative Energien, Stromsparen und Heizkostenabrechnungen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden auf Veranstaltungen und Infoständen ebenfalls aktuelle Themen, wie z. B. Schimmelpilz, Hitze, Starkregen und Photovoltaik erörtert.
Neben der kommunalen Finanzierung wird das Projekt über das Land NRW mit Mitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln maßgeblich finanziert. Damit eine neue zweijährige Förderphase vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 auch weiterhin durch Finanzmittel des Landes unterstützt wird, bat die Verbraucherzentrale um einen entsprechenden Ratsbeschluss, der gegenüber dem Land NRW die Bereitschaft der Kommune zur Fortführung signalisiert und als Grundlage für die weitere Finanzierung dient.
So wird es möglich, dass die bisherige Beratung für BürgerInnen ohne Unterbrechung, wie Kündigung der Arbeitsverträge und der angemieteten Räume zum 31.12.2022, weitergeführt wird.
