Beschlussvorlage - B/16/5065-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01 ‘Innere Verwaltung‘ für das Haushaltsjahr 2019 bei den Aufträgen 110001090100 - Finanzen, Controlling, Gebühren/110001090200 - Steuern und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sowie 110001090300 – Finanzbuchhaltung wie folgt zu:
Kostenart | Bezeichnung | Ansatz 2019 | Prognose 2019 | Mehrbedarf |
543188
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FL Beschaffungswesen |
49.620 EUR |
279.620 EUR |
230.000 EUR |
Deckungsvorschlag:
Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D.
Sachverhalt
Begründung
Zum 31.12.2017 wurde seitens der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) der Betrieb der hauseigenen Druckerei eingestellt. Entsprechende Druckaufträge seitens der Verwaltung werden seitdem über die Vergabe an Drittunternehmen (Fremdleistungen) abgerechnet. Somit werden seit dem 01.01.2018 alle Aufwendungen für Druck/Grafik über die Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen abgewickelt. Bis zum Jahresende 2017 geschah dies im Rahmen der Einheitspreise der OGM über die Kostenart 529126 - EP Druck/Grafik.
Zur Einhaltung der jeweiligen Haushaltssanierungsvorgaben werden die Haushaltsplanungen insbesondere im Rahmen der Maßnahme 135 D - OGM in enger Abstimmung mit der OGM GmbH vorgenommen. Dabei werden die Rechnungsergebnisse aus den Vorjahren, die aktuelle Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr sowie die zu erwartenden Umstände in den Folgejahren berücksichtigt und entsprechend gewertet und fließen so in die Haushaltsplanungen des folgenden Haushaltsjahres ein.
Durch die Verlagerung der Aufgabe für Druck/Grafik wurden bereits im Haushaltsjahr 2018 die Ansätze hinsichtlich des Beschaffungswesens überschritten. Aufgrund fehlender Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen bei der Fremdvergabe der Druck- und Grafikaufträge war es im Vorfeld nicht möglich eine exakte verursachungsgerechte Planung vorzunehmen. Im Rahmen der Bewirtschaftung wurde daraufhin festgestellt, dass in Bereichen mit einem erhöhten Aufkommen an Druck- und Grafikaufträgen entsprechende und notwendige Mehrbedarfe entstanden sind.
Da es sich bei der HSP-Maßnahme 135 D um eine Betrachtung der Gesamtaufwendungen für die OGM GmbH handelt, welche aufgrund der Vorgaben im Haushaltssanierungsprozess nicht überschritten werden darf, ist zur Einhaltung der HSP-Maßnahme im Rahmen der Planung darauf zu achten, dass bei einer Ansatzerhöhung an einer Position eine direkte Kompensation durch eine entsprechende Reduzierung an einer anderen Stelle erfolgt. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn anhand des vorangegangenen Jahresergebnisses festgestellt wird, bei welcher/n Haushaltsposition/en die notwendige Ansatzreduzierung realisiert werden kann. Bei einer Abweichung von diesem Vorgehen wird gegebenenfalls das Problem lediglich zu einem anderen Bereich verlagert und nicht aufgelöst. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019 noch kein abschließendes Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2018 vorlag, konnte die erforderliche Ansatzerhöhung trotz der Erkenntnisse aus dem Jahr 2018 noch nicht exakt vorgenommen werden. Dadurch stand fest, dass unterjährig ein Mehrbedarf im Rahmen des Beschaffungswesens im Haushaltsjahr 2019 entstehen wird. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Jahresergebnisses 2018 ist eine exakte Planung möglich wodurch der Ansatz für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend angepasst werden kann. Somit wird zum Jahr 2020 die bisher vorliegende Problemlage vollständig aufgelöst.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Veranlagung von Steuern, wird bis zum Jahresende noch von erheblichen Aufwendungen für den Druck von Bescheiden ausgegangen. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung ist daher erforderlich und unabweisbar.
Eine Einsparung der Mehraufwendungen im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP Maßnahme 135 D wird angestrebt, jedoch kann zum aktuellen Zeitpunkt die Umsetzbarkeit nicht abschließend verbindlich beurteilt werden.
