Antragsvorlage - A/16/5215-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Haushalt: „Ankauf von Problemimmobilien“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- S. Bongers , U. Real
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass sich die Arbeitsgruppe Problemimmobilien mit dem Erwerb von Immobilien, insbesondere auch aus Zwangsversteigerungen, beschäftigt und geeignete Objekte zur Entwicklung ankauft. Hierzu soll auch auf Förderinstrumente zurückgegriffen werden.
Im Zuge dessen soll der Punkt „Ankauf von Problemimmobilien“ ohne konkreten Betrag in die Investitionsliste für den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Falls investive Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabt werden, kann die Position „Ankauf von Problemimmobilien“ verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie mögliche Ankäufe und anschließende Entwicklungen organisiert werden können. Hier könnte z.B. eine Stadteinwicklungsgesellschaft geprüft werden.
Sachverhalt
Begründung
Oftmals landen Wohnungen und Häuser mit der sich die Arbeitsgruppe Problemimmobilien beschäftigt in Zwangsversteigerungen. Die Stadt Essen ist dazu übergegangen diese Immobilien zu erwerben, zu entwickeln und somit die problematischen Wohnverhältnisse zu verbessern.
Da die Immobilien als Anlagevermögen in die Bilanz der Stadt Oberhausen eingehen und bei solchen Projekten Fördermittel akquiriert werden können, scheint die Finanzierung durchaus möglich.
Diese Maßnahme ist auch geeignet, um bezahlbaren Wohnraum in Oberhausen zu schaffen bzw. zu sichern.
