Beschlussvorlage - B/16/4950-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt das Straßenbauprogramm 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.000.000,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000.000,00 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2020 bzw. des zu beschließenden Haushaltsplans 2020.

 

  1.      Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen       350.000,00 EUR

(Anlage 1)

Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

  1. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen        (Anlage 1)

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm                1.550.000,00 EUR

Gemeindestraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Finanzstelle 560112010190000 –Straßenbauprogramm

Kreisstraßen                                                       950.000,00 EUR

Finanzpositon 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau Gesamt      2.850.000,00 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2020 zu Lasten 2021

Gesamt                  3.000.000,00 EUR

 

 

  1. Planungsleistungen für konsumtive Straßenbaumaßnahmen            150.000,00 EUR

(Anlage 2)

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.    

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

Ing. Leistungen

 

  1. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

(Anlage 2)

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.              700.000,00 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560212010106 – Landesstraßen        300.000,00 EUR

Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau Gesamt           1.150.000,00 EUR

 

Gesamtbudget 2020               4.000.000,00 EUR

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

   keine  [ ]

 

ja   [X]  Folgekosten werden bei der Vergabe der einzelnen                                                          Maßnahmen ermittelt.

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Den Bezirksvertretungen Osterfeld (O), Alt-Oberhaussen (AO) und Sterkrade (ST), dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßenbauprogramm 2020 - 2022 ff zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Zuständigkeiten der Gremien sind in dem als Anlage beigefügten Straßenbauprogramm entsprechend gekennzeichnet.

 

Die Baumaßnahme „Im Mattensfeld“ wurde am 18.06.2019 submittiert. Die Vergabe der Baumaßnahme verzögerte sich aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Baumaßnahme „Am Sandhügel“. Um die Baumaßnahme „Im Mattensfeld“ vergeben zu können, musste die Entscheidung des Gerichts abgewartet werden. Die Maßnahme wird am 11.11.2019 dem Finanz- und Personalausschuss zur Zustimmung der Vergabe vorgelegt und Baubeginn ist für die 2. KW 2020 vorgesehen.

 

Die aufgeführten Maßnahmen (s. Anlage) wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO abgestimmt. Baumaßnahmen, die durch Versorgungsträger oder Kanalbau zeitlich beeinflusst werden, sind im Straßenbauprogramm dargestellt. Ebenfalls wird dargestellt, ob und wenn ja, welche wirtschaftliche Alternative es gibt.

 

Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Bürgerbeteiligung entsprechend der Leitlinie und eine Information der AnliegerInnen über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

 

Bei allen Mittelbindungen bzw. Obligos sowie freien, nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2019, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2020. Die dazugehörigen Maßnahmen sind in Anlage 1 (investiv) und Anlage 2 (konsumtiv) aufgeführt.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Schadensauswertung des Katasters der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen nach Abstimmung mit den Versorgern.

 

Zur Optimierung der Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen des Straßenbauprogramms wird das Programm jährlich fortgeschrieben. Wie im vorherigen Jahr werden mit dem Straßenbauprogramm 2020 auch für die Folgejahre 2021/2022 sowie darüber hinaus geplante notwendige Straßenbaumaßnahmen benannt.

 

Die Straßenbaumaßnahmen der kommenden Jahre, welche als Einzelmaßnahmen in den Haushalt der Stadt Oberhausen angemeldet sind, z.B. Ausbau „Genterstraße von Hühnerstraße bis Oranienstraße“ und Ausbau „Mathildestraße von Weseler Straße bis Alsfeldstraße sowie Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) werden im Straßebauprogramm nachrichtlich benannt.

 

Durch Ratsbeschluss des Lärmaktionsplanes Oberhausen Stufe 2 (B/16/2282-01) vom 13.02.2017 wurde ein Maßnahmenkatalog, der u. a. auch Straßenbaumaßnahmen „Deckschichterneuerungen mit lärmoptimiertem Asphalt“ beinhaltete, beschlossen. Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) wurde die Möglichkeit geschaffen, auch Maßnahmen zum Lärmschutz an kommunalen Straßen mit einem Förderanteil von 90 % umzusetzen. Aus diesem Grund wurden bereits Straßenabschnitte aus dem Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Auswahlliste der Projekte angemeldet, die aus den der Stadt Oberhausen einmalig zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden konnten. Das Förderprogramm KInvFG läuft bis Ende 2020. Da nicht alle Maßnahmen (Straßenabschnitte) aus dem Maßnahmenkatalog durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden können, müssen nach Ablauf des Förderzeitraumes zukünftig Maßnahmen des beschlossenen Maßnahmenkataloges des Lärmaktionsplanes Stufe 2 auch ohne Förderung umgesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen werden bei der Aufstellung des Straßenbauprogramms 2021 ff im nächsten Jahr mit berücksichtigt.

 

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Anlagen

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