Antragsvorlage - A/16/5212-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger nach §4 der Geschäftsordnung für den Umweltausschuss sowie nachfolgenden Gremien (BV Alt-Oberhausen, Osterfeld, Sterkrade) zu: Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2020 (B/16/5135-01)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger im Rat
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Karschti
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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31.10.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2020 zu und bittet die Verwaltung, unverzüglich die OGM GmbH mit der Vergabe der Leistungen zu beauftragen.
Der Umweltausschuss bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses ein Konzept zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Jahr 2020 zu erarbeiten, in dem alternative, umweltschonende Beseitigungsmethoden bzw. Präventivmaßnahmen verfolgt werden.
Die Verwendung von Bioziden soll dabei grundsätzlich ausgeschlossen und nur in begründeten Einzelfällen erlaubt werden.
Hierfür steht im Haushaltsjahr 2020 ein Budget in Höhe von 120.000,00 EUR beim Auftrag
220013010190 – Grünanlagen und Kleingartenanlagen, Sachkonto 529100 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2020 bzw. des zu beschließenden Haushaltsplans 2020 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Die Verwaltung will das Biozid Neem Protect 2020 im weitaus umfassenderen Maße als bisher verwenden. 2000 Bäume statt wie im vergangenem Jahr 1200 sollen damit besprüht werden. Das ist ein Zuwachs von 60 Prozent gegenüber 2018. Offenbar soll dies auch präventiv geschehen, d.h. ohne dass die Notwendigkeit des Einsatzes von Bioziden eingeschätzt wurde. Die bestehenden Alternativen wie Absammeln, Einsatz von natürlichen Feinden etc. sind in dem Vorschlag nicht zu finden, werden also nicht oder kaum verfolgt.
Die Auswirkungen des Biozids für die gesamte Natur und den Menschen sind jedoch verheerend, dabei hat der bisherige Einsatz eine Verbreitung des Spinners offensichtlich nicht verhindern können. Die Zahlen steigen seit zwei Jahren. Der einzige Grund für den vorgeschlagenen – und unserer Meinung nach unverantwortlichen – Einsatz, scheint ein ökonomischer zu sein: Das Mittel kostet ca. 25 Euro pro Baum, das Absammeln 70 bis 120 Euro.
Doch die Folgen können Mensch und Natur weitaus mehr kosten als diese Differenz: Nicht umsonst warnen nicht nur der BUND NRW und Oberhausen eindringlich vor dem Einsatz von Neem
Protect. Das Mittel ist dafür bekannt, auch andere Insekten zu töten, z.B. geschützte Schmetterlinge, Schwebfliegen, Siebenpunkt-Marienkäfern und Florfliegen. Nach Informationen des BUND konnte selbst die Schädigung von Forellen nachgewiesen werden. Auch für den Menschen können schädliche Wirkungen ausgehen, z.B. können allergische Reaktionen auftreten.
Beim Umweltbundesamt existiert ein umfassender Leitfaden für den Umgang mit dem ESP, der aus Erfahrungen in den Niederlanden resultiert. Auch dort (S. 20) ist vermerkt, dass im Umfeld des Spinners beobachtet werden muss, ob schützenswerte Insekten vorkommen. Der Leitfaden enthält mehrere alternative Methoden neben dem Einsatz von Bioziden, z.B.: Natürliche Feinde, Parasiten (Nematoden), Bakterienpräparate und das Absammeln. In den Niederlanden wird der ESP erfolgreich ebenfalls mit Rotkehlchen und Meisen bekämpft. (https://www.waz.de/staedte/kleve- und-umland/groesbeek-setzt-meisen-gegen-eichenprozessionsspinner-ein-id226248275.html)
Der Umweltausschuss hat zudem 2018 festgelegt, „dass a) die Anwendung des Biozids nur dann stattfindet, wenn die Witterungsbedingungen erneut eine Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners begünstigen; b) das Biozid nicht innerhalb von Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten oder in der Nähe von Gewässern eingesetzt wird; c) vor dem Einsatz des Biozids ein Monitoring der zu behandelnden Eichen vorzunehmen und ein Schädlingsbesatz festzustellen ist; d) von den im Jahr 2018 befallenen Bäumen nur diese mit „Neem Protect“ behandelt werden, die in stark befallenen Bereichen und an sensible Standorten mit einer hohen Besucherfrequenz, z.B. Straßen, Parkanlagen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportanlagen und Hauptwaldwegen, stehen; e) die Anwendung gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsdatenblattes erfolgt und durch eine Fachfirma ausgeführt wird; f) die Bevölkerung vorab durch eine Pressemitteilung informiert wird. Geeignete Schutzmaßnahmen, z.B. das Absperren/ Kenntlichmachen der behandelten Flächen, ergriffen werden." (Vorlage M/16/4278-01)
Ein solches „Monitoring“ liegt nicht vor. Das Konzept bedarf einer dringenden Überarbeitung, die solche Alternativen beinhaltet.
Weitere Begründung mündlich.
