Beschlussvorlage - B/16/5105-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle (Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE), befristet vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2022, im Aufgabenfeld „Team Sozialarbeit“ im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, Baustein 6 (Teilhabemanagement).

 

Mittel für die in Haushaltsjahr 2019 ff. entstehenden Personalkosten in Höhe von ca. 81.210,00 € stehen im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung.

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 25.09.2018

VV Beschluss vom 17.09.2019

VV Beschluss vom 09.10.2019

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

keine [X ]

 

ja [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

  1. Ausgangslage

 

Projektbeschreibung:

 

Auf der Grundlage der Entscheidung des Oberbürgermeisters in der VV-Sitzung am 25.09.2018 ist die Stadt Oberhausen der Initiative “Gemeinsam klappt’s“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beigetreten. Die Aufgaben der „geschäftsführenden Stelle“ wurden dem Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI) übertragen.

 

Am 11.07.2019 hat das Land NRW die schon länger angekündigte Förderkulisse im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Landesinitiative “Gemeinsam klappt’s“ wird hierbei mit der Initiative “Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ der Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) verschränkt. Die Förderkulisse umfasst die folgenden 6 Bausteine:

 

      Individuelles Coaching

      Berufsbegleitende Qualifizierung & Berufsbezogene Sprachförderung

      Nachholen des Hauptschulabschlusses

      Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse

      Innovationsfonds

      Teilhabemanagement

 

Die Förderkonzeption (Richtlinie) zum Baustein 6 (Teilhabemanagement) wurde am 15.07.2019 veröffentlicht. Zielgruppe der Maßnahme ist die Gruppe der 18 bis einschließlich 27-jährigen unter den Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen, die sich nur mit Duldung oder Gestattung in den Kommunen aufhalten und keinen Zugang zu SBG II-Leistungen haben.

 

Antragsberechtigt sind Kommunen, in denen eine „geschäftsführende Stelle“ im Rahmen der Landesinitiative “Gemeinsam klappt’s“ eingerichtet wurde. Gemäß der Förderkonzeption nimmt diese Stelle die Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahr. Sie ist für die Antragstellung zuständig und koordiniert den Gesamteinsatz.

 

In der VV-Sitzung vom 17.09.2019 wurde entschieden, dass von Seiten des Dezernats 3 eine Zuwendung (Anteilfinanzierung) für eine 1,0-Stelle “Teilhabemanagement“ für die Dauer des Projektes von drei Jahren beantragt wird.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Pro Monat und Stelle wird ein Betrag in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gewährt. Die höchstmögliche Jahresbemessungsgrundlage beträgt 68.000,- Euro pro Vollzeitstelle. Hieraus ergibt sich eine maximale Landeszuwendung pro 1,0-Stelle in Höhe 54.400,- Euro.

Im Rahmen der Stellenbesetzung soll auf das Bestandspersonal des “Teams Sozialarbeit“ (Bereich 2-6) zurückgegriffen werden.

Zur Kompensation des 20%igen Eigenanteils wird eine 0,5 Stelle im “Team Sozialarbeit“ mit einem KW-Vermerk versehen.

 

Besetzt werden soll die Stelle mit zwei Teilzeitmitarbeiterinnen aus dem Team Sozialarbeit.

 

 

 

Tatsächliche jährl. Personalausgaben

81.207,11 €

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben

54.400,00 €

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt

26.807,11 €

 

 

 

 

 

Der verbleibende jährliche Eigenanteil in Höhe von 26.807,11 € wird durch die Einsparung einer 0,5 Stelle (S 15 TVöD SuE) kompensiert.

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle (Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE), befristet vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2022, im Aufgabenfeld „Team Sozialarbeit“ im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, Baustein 6 (Teilhabemanagement).

Loading...