Antragsvorlage - A/16/5191-01
Grunddaten
- Betreff:
-
BOB im Rat: Ergänzungsantrag zum Antrag der Grünen Ratsfraktion B/16/5118-01 „Wochenmärkte verpackungs- und plastiktütenfrei gestalten“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB im Rat
- Bearbeitung:
- Peter Bruckhoff
- Verantwortung:
- Peter Bruckhoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
1. die Wochenmarktsatzung vom 15.12.2008 in Hinblick auf § 10 „Sauberkeit, Reinhaltung und Streupflicht“ wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
(2) Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle müssen in Mehrwegbehältern und mit Mehrweggeschirr angeboten werden. Die Herausgabe von Plastik-Einwegbehältern und Einweggeschirr ist untersagt. Die Benutzung von Einwegbehältern und Einweggeschirr aus kompostierbarem / plastikfreiem Material kann nur im Ausnahmefall durch besondere Genehmigung zugelassen werden, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dient oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Wasseranschluss) für die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang vorhanden ist oder vorgehalten werden kann.
(3) Die Abgabe bzw. Verpackung von Waren in Plastiktüten jeglicher Art und Größe ist grundsätzlich untersagt.
2. dass auf allen genehmigungspflichtigen Veranstaltungen (wie Weihnachtsmärkten, Trödelmärkten, Stadtteilfesten etc.) in Oberhausen den gewerblichen Händlern grundsätzlich die Abgabe von Waren in Plastiktüten untersagt wird.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Nach dem Begründungstext des Grünen-Antrags wird eingefügt:
Bei Weihnachtsmärkten gelangen immer viele Plastiktüten in Umlauf. Hier könnten durch alle Händler umweltfreundliche Jutetaschen mit dem jeweiligen Logo der Veranstaltung angeboten werden, die zuvor vom Veranstalter eigens produziert wurden.
Auch auf Trödelmärkten werden ebenfalls fast ausschließlich Plastiktüten herausgegeben. Eine generelle Regelung lässt sich aus unserer Sicht jedoch nicht festlegen, da auch zahlreiche Privatanbieter an ihren Ständen ihren verkauften Trödel in der Regel in gebrauchten Plastiktüten herausgeben. Dies sollte auch weiterhin gestattet sein. Mittel und langfristig wird sich die Menge der Plastiktüten aber reduzieren, da immer mehr Gewerbetreibende aus dem stationären Einzelhandel auf die Verwendung von Plastiktüten verzichten.
Da Trödelmärkte, Weihnachtsmärkte und Stadtteilfeste in Oberhausen an keine kommunalen Satzungen gebunden sind, sondern an die allgemeine Gewerbeordnung des Landes NRW, ist es allerdings zulässig, eigene zusätzliche Auflagen zu formulieren. Hier heißt es in §69a, Abs.2:
„Die zuständige Behörde kann im öffentlichen Interesse, insbesondere wenn dies zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit oder sonst zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, die Festsetzung mit Auflagen verbinden; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.“
