Antragsvorlage - A/16/5205-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

a) Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das Gelände an der Kirchhellener Straße 149 geeignet ist als neuer Standort für die Freiwillige Feuerwehr,

 

b) die Prüfung soll in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen,

 

c) dabei soll ebenfalls geprüft werden, zu welchem Preis das Grundstück vom Eigentümer – der Phoenix Project GmbH – erworben werden kann.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Freiwillige Feuerwehr in Königshardt verfügt derzeit auf ihrem Gelände nicht über ausreichenden Platz, um geeignete Umkleide- und Waschräume zur Verfügung zu stellen. Das Gerätehaus soll nach Information der Feuerwehr in der Presse nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Normen entsprechen. Zudem fehlen Parkplätze sowie eine eigene Zufahrt für die Mitarbeiter, um nicht im Notfall mit den ausfahrenden Einsatzfahrzeugen zu kollidieren.

 

Nach Angaben der Freiwilligen Feuerwehr gestaltet sich die Suche nach einem neuen Standort „äußerst schwierig“. Im Planungsausschuss erklärte Feuerwehr-Chef Gerd Auschrat, dass eine Fläche von rund 4000 Quadratmetern nötig sei, um den aktuellen Standards gerecht zu werden.

 

Die Stadtverwaltung soll daher prüfen, ob die Fläche des Bebauungsplans Nr. 716 an der Kirchhellener Straße für eine solche Nutzungsform in Frage käme. Die Größe scheint zunächst geeignet zu sein, denn laut Verwaltungsangaben hat das Gelände eine Fläche von ca. 4.800 m².

Hinzu kommt, dass auch seine Lage an einer Hauptverkehrsstraße nahe des Stadtteils Königshardt günstig erscheint.

 

Allerdings befindet sich das Grundstück derzeit im Eigentum der Phoenix Projekt GmbH, die an dieser Stelle einen Discounter etablieren möchte. Das widerspricht jedoch der Festlegung im Bebauungsplan und ist aus diesem Grund der GmbH verwehrt worden. Aktuell hat der Eigentümer ein Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster initiiert. Dessen Ausgang ist noch nicht bekannt.

 

Sollte das Grundstück für die Errichtung einer Freiwilligen Feuerwehr geeignet sein und im Fall eines negativen Klageausgangs für den Eigentümer, soll die Verwaltung die Kosten für einen städtischen Erwerb einholen.

 

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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