Beschlussvorlage - B/16/5083-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der StädteBochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAbwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förm-lichen Beteiligung, über das Ergebnis der Erörterung sowie Feststellungsbeschluss / Auf-stellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Essen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit und Mobilität; Recht
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)
32 E: Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)
nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Konsequenzen
Bezug
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für 4 Änderungsverfahren in Bochum, Essen (2) und Oberhausen vom 18.12.2017
(Drucksache Nr. B/16/2976-01)
Auslegungsbeschlüsse für die Änderungsverfahren 32 E und 34 GE zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/3800-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Verfahren
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 07.12.2017 und dem 18.12.2017 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 26.03.2018 bis 26.04.2018 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 24.09. bis 30.10.2018 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fand vom 20.11.bis 20.12.2018 sowie 03.12.2018 – 11.01.2019 statt. Anschließend wurden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gemäß § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG mit dem Ziel des Meinungsausgleiches in einem schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung.
Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Zu dem Änderungsverfahren 32 E: Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)
Der Änderungsbereich des Verfahrens 32 E „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ umfasst eine Fläche von 0,9 ha. Es handelt sich um das Gelände einer brachliegenden Tennisanlage. Es soll einer städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer dem städtebaulichen Umfeld entsprechenden attraktiven Wohnbebauung zugeführt werden. Die Fläche wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft/ Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit den Überlagerungen "Regionale Grünzüge“ und „Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ dargestellt. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert werden.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte weder auf Grundlage der frühzeitigen, noch der förmlichen Beteiligung geändert. Die Begründung wurde aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit redaktionell fortentwickelt.
Im Rahmen des schriftlichen Erörterungsverfahrens konnte mit den beteiligten Trägern kein Meinungsausgleich erzielt werden. Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) lehnen die Planung u.a. mit Verweis auf den Verlust von Freiraum, mangelndem Flächenausgleich sowie mangelnder Alternativenprüfung ab.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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901,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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321,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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833,6 kB
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