Antragsvorlage - A/16/5176-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Sozialkonferenz“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- E. Telli
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Beschlussfassung
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30.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, eine kommunale „Sozialkonferenz“ einzuberufen. Das Ziel der Konferenz ist eine Bestandsaufnahme und die zukünftige strategische Ausrichtung der kommunalen Sozialpolitik.
Die erste Sozialkonferenz soll im ersten Quartal 2020 stattfinden und „die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Träger“ behandeln.
Außerdem soll die Konferenz mindestens einmal im Jahr mit wechselnden Handlungsfeldern tagen.
Die Federführung obliegt dem Sozialausschuss.
Sachverhalt
Begründung
Ein wesentlicher Bestandteil von kommunaler Sozialpolitik ist die Berücksichtigung der Bedürfnisse, Anliegen und Willen von Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Beteiligungen an Gestaltungsprozessen. Diese Herausforderung kann nur gemeinsam von öffentlichen und freien Trägern bewältigt werden.
Der demografische Wandel, Veränderungen von Lebensverhältnissen und von sozialen Lagen führen zu dynamischen Veränderungen. Diese machen eine gemeinsame und langfristige Planung notwendig. Diese gemeinsame Planung bildet die Grundlage für eine ziel- und wirkungsorientierte Sozialpolitik sowie eine bedarfsgerechte, soziale Infrastruktur.
Eine langfristige Planung verbessert die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern und führt zu einer Qualitätssteigerung. Außerdem wird die Verbesserung der Kosten- und Nutzenrelation und die politische Absicherung angestrebt. Diese Vorgehensweise dient der Entscheidungsvorbereitung kommunaler Sozialpolitik und liefert die Basis für die fachliche Verantwortung der Verwaltung.
Viele Themen wie die Weiterentwicklung der Quartiersbüros, der Ausbau der Wohn- und Pflegeberatung für Seniorinnen und Senioren, die Beobachtung der Gesundheitsversorgung und die Durchführung des Teilhabechancengesetzes führen oftmals zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben für die Stadt. Die frühzeitige Ausarbeitung strategischer Konzepte und Aufstellung präziser Zielformulierungen durch die Sozialkonferenz sollen dazu beitragen, diese Ausgaben grundsätzlich zu vermeiden. Hierzu werden weitere Ziele und Kennzahlen im Haushalt verfestigt.
Die Expertendialoge in den Sozialräumen sind ein wichtiger Beitrag für die Bestandsanalyse und eine sinnvolle, inhaltliche Ergänzung für die kommunale Sozialkonferenz
Die ständigen Teilnehmer der Sozialkonferenz sollten die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wie auch die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher des Sozialausschusses, die Wohlfahrtsverbände und das Sozialdezernat sein. Darüber hinaus können interessierte Fachleute themenorientiert eingeladen werden.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
