Berichtsvorlage - M/16/5148-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Benutzungspflicht des asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges auf der Güterbahnseite der Duisburger Straße zwischen Zufahrt Parkplatz Kaisergarten und der Bahnbrücke wurde in der Vergangenheit für den Fußgänger und Radverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgehoben. Aufgrund der zunehmenden Verschlechterung des Wegezustandes bzw. der Verkehrssicherheit ist nun eine Sperrung des Gehweges erforderlich. Eine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist wegen der massigen, hinausragenden statischen Baumwurzeln nicht möglich, da dies eine Fällung der Bäume zwingend erforderlich macht.

 

Durch die Sperrung des Geh- und Radweges muss der Fußgängerverkehr auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet werden. Dies soll durch die Herstellung einer Lichtsignalanlage vor der Bahnüberführung umgesetzt werden. Die Bushaltestelle auf der Güterbahnseite soll in Abstimmung mit der Stadtwerke Oberhausen AG (STOAG) bis an den Knotenpunkt Duisburger Straße/Max-Planck-Ring verlegt werden, um dem Fußgänger das Queren zur Bushaltestellte an der bereits vorhandenen Lichtsignalanlage zu ermöglichen. Nach abschließender Klärung mit der STOAG werden die Ausführungsarbeiten durchgeführt.

 

Der vorhandene Gehweg wird im Rahmen der Maßnahme gesperrt.

 

Auf der Seite des Max-Planck-Ring wird der vorhandene Gehweg für den Radverkehr in beide Richtungen mittel Verkehrszeichen „Gehweg“ (VZ 239) und Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (VZ 1022-10) freigegeben.

 

Die Kostenschätzung der neu zu erstellenden Fußgängerschutzanlage ergibt mit marktaktuellen Bauteilpreisen und notwendigen Tiefbauarbeiten einen Gesamtbetrag von ca. 80.000,00 EUR und wird aus den Straßenunterhaltungsbudgets der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH beglichen.

 

Die Umsetzung ist in Abhängigkeit der Witterung für Anfang 2020 vorgesehen.

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Anlagen

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