Beschlussvorlage - B/16/5161-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 24.09.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Hainbuche in der Friedenstraße vor Hausnummer 49 soll kurzfristig durch die EVO AG entfernt werden, damit die bereits begonnenen Arbeiten zur Sanierung dort verlaufenden der Fernwärmeleitung zeitnah fortgeführt werden können.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die EVO AG muss die altersbedingt abgängige Fernwärmeleitung in der Friedenstraße erneuern. Vor dem Haus Nummer 49 steht eine säulenförmige Hainbuche mit einem Stammumfang von ca. 65 cm. Unter dem Baum verläuft die in Rede stehende Fernwärmeleitung.

 

Ein Umlegen der Fernwärmeleitungstrasse ist nicht möglich, da mittig in der Straße der Abwasserkanal und die Trinkwasserleitung liegen. Von diesem Kanal sind gewisse Abstände einzuhalten, in denen keine weiteren Leitungen liegen dürfen. Eine unterirdische Erneuerung bei Erhalt des Baumes ist ebenfalls nicht möglich.

 

Die Bauarbeiten laufen bereits. Bei Anmeldung der Tiefbauarbeiten war der genaue Trassenverlauf in diesem Bereich nicht bekannt, sodass man hoffte, die Bäume erhalten zu können. Nach weiterer Planung musste die EVO AG feststellen, dass ein Erhalt nicht möglich ist. Somit beantragte diese mit E-Mail vom 11.09.2019 die Fällung des in Rede stehenden Baumes.

 

Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetzes ist das Fällen von städtischen Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten. Dieses gilt nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu einer anderen Zeit durchgeführt werden können.

 

Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Bauarbeiten nicht weiter zu verzögern. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen Ende September nicht mehr zu erwarten.

 

Als Ersatz bot die EVO AG an, dass die neue Fernwärmeleitung in dem Bereich der Häuser 1 bis 49 in einem Schutzrohr verlegt wird, sodass nicht nur der Baumstandort an Ort und Stelle, sondern auch noch drei weitere Bäume in neu zu erstellenden Baumscheiben möglich sind. Die EVO AG wird in die vier Baumscheiben jeweils eine Hainbuche – Carpinus betulus „Frans Fontaine“ pflanzen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nun vorhandene Dringlichkeit von Seiten des Antragstellers herbeigeführt wurde, sodass die Einholung eines Votums der Baumkommissionsmitglieder zeitlich bedingt nicht möglich war. Die Mitglieder der Baumkommission wurden mit E-Mail vom 23.09.2019 über den Sachverhalt informiert.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird daher gebeten, der Fällung der Hainbuche und der durch die Fachverwaltung vorgeschlagenen Ersatzbepflanzung zuzustimmen.

 

 

 

Loading...