Berichtsvorlage - M/16/5151-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Nach wie vor steigt die Zahl der unter 6-Jährigen Kinder in Oberhausen wie auch in ganz NRW. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wächst und damit auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP).

Das Ziel ist es, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen und familiengerechte Rahmenbedingungen zu schaffen. Um diese Zielperspektive zu erreichen, wird der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder weiterhin prioritär forciert.

 

 

Planungsverantwortung der Stadt Oberhausen

 

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

 

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) zu sichern, abzuschließen. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.

 

Bedarfsermittlung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung

 

In jedem Jahr erstellt der Bereich 3-1 anhand der Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder unter sechs Jahren die sogenannte Bedarfskalkulation. Von diesen Kindern ausgenommen ist lediglich der Jahrgang der unter 1-Jährigen. Für diese Kinder wird auf die Daten der Bevölkerungsprognose zurückgegriffen.

Die Bedarfskalkulation dient zur Ermittlung, wie viele Betreuungsplätze für unter und über 3-Jährige zum darauffolgenden KJ in Oberhausen vorgehalten werden müssen, um die aktuell gültigen Versorgungsquoten von 37 Prozent bei den unter 3-Jährigen und 94 Prozent bei den über 3-Jährigen zu erreichen. Zur Feststellung des konkreten KTE-Ausbaubedarfs, werden die tatsächlichen Kinderzahlen für das KJ den bereits existierenden Betreuungsplätzen für Kinder gegenübergestellt. Hierbei werden temporäre Lösungen wie Vorläufergruppen, Notgruppen oder die mit den Trägern ausgehandelten Platzausweitungen gemäß §18 Abs. 4 KiBiz nicht mitgerechnet, um ein klares Bild der noch zu schaffenden Plätze zu erzielen.

 

Zur Berechnung der zu berücksichtigten Kinder, die in einem KJ einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, werden einzelne Jahrgänge betrachtet. Das bedeutet, es wird mit Hilfe der einzelnen Jahrgänge ermittelt, welches Alter die Kinder im betreffenden KJ erreichen. Zu Grunde gelegt werden hierbei nicht die Oberhausener Geburtenzahlen, sondern die zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres in Oberhausen lebenden Kinder. Zur Berechnung der Plätze der unter und über 3-Jährigen wird nach Geburtsjahr und –monat sowie dem Sozialraum, in dem die Kinder leben, differenziert.

Kinder, die nach dem Stichtag 31.12. geboren werden, fließen als Prognosewerte aus der aktuellen Bevölkerungsstatistik mit in die Berechnung ein. Somit werden alle Kinder, die im darauffolgenden KJ einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, in der Bedarfsermittlung berücksichtigt. 

 

Grundlage der Platzplanung zum KJ 2019/20

 

Die Bedarfskalkulation für das KJ 2019/20 ergab, dass insgesamt 7.973 Betreuungsplätze für Kinder benötigt werden. Diese teilen sich auf 5.959 Plätze für über 3-Jährige und 2.014 Plätze für unter 3-Jährige auf. Zur Deckung dieses Bedarfes, ist nach dem oben beschriebenen Vorgehen, ein notwendiger Ausbau von insgesamt 755 Plätzen ermittelt worden (516 ü3-Plätze / 239 u3-Plätze).

Im März 2019 wurden für die Betriebskosten insgesamt 7.899 Betreuungsplätze für das KJ 2019/20 angemeldet, davon 5.799 für über 3-Jährige und 2.100 für unter 3-Jährige.

 

Die im Rahmen der Betriebskosten zum 15. März 2019 beim LVR angemeldeten 7.899 Plätze sind folgendermaßen unterteilt (vgl. Drucksache B/16/4358-01):

 

  1. Bereits vorhandene Plätze in bestehenden KTE gemäß Betriebserlaubnis durch den LVR (6.613 Plätze)
  2. Platzüberschreitungen, die mit den Trägern der KTE ausgehandelt wurden, zu unterscheiden in

- nicht genehmigungspflichtige Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis

  gemäß § 18  Abs. 4 KiBiz (319 Plätze)

- durch den LVR genehmigungspflichtige Überschreitungen (23 Plätze)

  1. Temporär geschaffene Plätze in Vorläufergruppen (55 Plätze)
  2. Geplante Neu- und Erweiterungsbauten, die im laufenden KJ 2019/20 fertig gestellt werden sollen (889 Plätze).

 

Die Plätze in den Neu- und Erweiterungsbauten, die zum 01.08.2019 noch nicht fertig gestellt sind, können erst nach Abschluss der baulichen Arbeiten tatsächlich belegt werden. Quantitativ handelt es sich hierbei um 889 Plätze, 664 davon für über 3-Jährige und 225 für unter 3-Jährige.

 

 

Unversorgte Eltern gemäß Little Bird

 

Durch die Ergebnisse der Bedarfskalkulation ist ersichtlich, dass in Oberhausen unverändert nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Ein Blick auf die unversorgten Eltern, die im Online-Anmeldesystem Little Bird auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind warten, verdeutlicht dieses Bild jedoch weiter.

Von den Kindern, deren Eltern zum 01. August 2019 Bedarf angemeldet haben, haben rund 1.000 Kinder kein Platzangebot erhalten. Davon sind rund 500 Kinder unter drei Jahre und 500 Kinder über drei Jahre alt[1]. Im August 2019 bestanden keine Möglichkeiten mehr, Familien, die einen Betreuungsplatz benötigen, einen solchen zuzuweisen, da das Angebot der freien Plätze nunmehr erschöpft ist.

 

Wären die 889 angemeldeten Betreuungsplätze der Neu- und Erweiterungsbauten bereits zum 01. August 2019 fertiggestellt, könnten alle rund 500 unversorgten über 3-Jährigen einen Betreuungsplatz erhalten und weitere rund 170 Plätze für über 3-Jährige angeboten werden. Im u3-Bereich wäre von den rund 500 unversorgten unter 3-Jährigen jedoch etwa die Hälfte weiterhin ohne Betreuungsplatz.

 

Im Gruppentyp I[2] einer KTE besteht die Möglichkeit, das Verhältnis von unter und über 3-Jährigen den Bedarfen entsprechend zu variieren. So besteht eine Gruppe des Typen I aus 4 bis 6 unter 3-Jährigen und 14 bis 16 über 3-Jährigen. Um den offenen Bedarf der unter 3-Jährigen zu decken, ist es im Zuge der Belegung der Plätze des Gruppentyps I möglich, die maximalen Kapazitäten für u3-Plätze auszuschöpfen. Darüber hinaus existieren zurzeit vereinzelt freie Plätze in der Kindertagespflege, die noch an unter 3-Jährige vergeben werden können.

 

Nach baulicher Fertigstellung (12/2019 bis Ende 2020, s. Anlage 1, Seite 2 ff.) der angemeldeten Neu- und Erweiterungsbauten sowie durch vermehrte u3-Belegung im Gruppentyp I und die Vermittlung von Kindern in die noch offenen Plätze der Kindertagespflege, erhalten rund 90 Prozent der aktuell rund 1.000 unversorgten Kinder einen Betreuungsplatz. Insgesamt verblieben rund 100 Kinder weiterhin ohne Betreuungsplatz.

 

 

Platzentwicklung im kommenden KJ 2020/21

 

Mit Beginn des laufenden KJ zum 01. August 2019 endete die Phase der Planung anhand der Daten aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2019/20. Fortan werden die neuen Erkenntnisse aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21 allen weiteren Planungsschritten zugrunde gelegt. Auch hier werden alle temporären Lösungen nicht eingerechnet.

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21 werden bei einer Betreuungsquote von 94 Prozent im ü3-Bereich und 37 Prozent im u3-Bereich insgesamt 8.126 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.167 Plätze für über 3-Jährige und 1.959 Plätze für unter 3-Jährige (s. Anlage). Es besteht weiterhin großer Ausbaubedarf, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen (770 Plätze). Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die geburtenstarken Jahrgänge, die in den vergangenen Jahren einen hohen Ausbau an u3-Plätzen erfordert hatten, nun hochgewachsen sind und ü3-Plätze beanspruchen. Zum anderen ist aus den Zahlen der in Oberhausen lebenden Kinder ersichtlich, dass im letzten Jahr ein großer Zuzug dieser Altersgruppe nach Oberhausen zu verzeichnen war.

Im u3-Bereich gestaltet sich die Platzsituation über die Sozialräume betrachtet sehr unterschiedlich. Über das gesamte Stadtgebiet betrachtet, besteht ein Überhang von insgesamt 76 Plätzen. In den Sozialräumen 72/ Oberhausen Ost, 74/ Sterkrade Mitte sowie 76/ Osterfeld sind jedoch insgesamt 72 Plätze für unter 3-Jährige zu schaffen.

Die nicht genehmigungspflichtigen Platzüberschreitungen gemäß §18 Abs. 4 KiBiz wird die Jugendhilfeplanung im Zuge der Profilplanung für das KJ 2020/21 bald neu mit den Trägern von KTE aushandeln. Für jede Platzüberschreitung in Einrichtungen freier Träger zahlt die Stadt Oberhausen derzeit 110 Prozent des anfallenden Trägeranteils.

 

Wie anhand der aktuellen sowie der im kommenden KJ zu erwartenden Platzentwicklung bereits deutlich geworden ist, verzögert sich der Ausbau von benötigten Betreuungsplätzen gegenüber dem Bedarf. Obgleich die notwendigen Planungs- und Prüfungsprozesse fortlaufend von der Fachverwaltung angestoßen und intensiv begleitet werden, kommt es immer wieder zu Verzögerungen an den unterschiedlichsten Stellen.

 

 

Maßnahmenplanung

 

Unter Berücksichtigung des bereits laufenden Ausbaus in KTE sind somit noch folgende dauerhafte Maßnahmen in den Sozialräumen erforderlich:

 

Sozialraum 71 (Oberhausen-Mitte/Styrum)   6 Gruppen

Sozialraum 72 (Oberhausen-Ost)    6 Gruppen

Sozialraum 73 (Alstaden-Lirich)    6 Gruppen

Sozialraum 74 (Sterkrade-Mitte)    5 Gruppen

Sozialraum 75 (Sterkrade-Nord)    7 Gruppen

Sozialraum 76 (Osterfeld)     7 Gruppen

 

Gesamt Oberhausen               37 Gruppen

 

 

Überblick Sozialraum 71 / OB-Mitte-Styrum

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Oberhausen-Mitte/ Styrum:

150 Plätze, davon 150 Ü3-Plätze und 0 U3-Plätze

Das entspricht 6 Gruppen mit insges.150 Plätzen in KTE (6 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre)

 

Am Standort Max-Planck-Ring (Gewerbegebiet) soll eine Kindertageseinrichtung für insgesamt 7 Gruppen (40 U3-Plätze, 80 Ü3-Plätze) entstehen, von denen 4 Gruppen als Betriebskindergarten der Firma Gehring Group bestimmt sind und 3 Gruppen für den öffentlichen Bedarf (5 U3-Plätze, 65 Ü3-Plätze) zur Verfügung gestellt werden. Die Planungen laufen. Geplante Fertigstellung Kindergartenjahr (KGJ) 2020/2021.

Darüber hinaus besteht im Sozialraum Oberhausen-Mitte/Styrum ein weiterer Ausbaubedarf von 3 – 4 Gruppen (90 Ü3-Plätze). Aktuell steht keine Fläche hierfür zur Verfügung. Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen werden u. a. öffentliche Flächen sowie freie Flächen und Immobilien von Kirchengemeinden geprüft.

 

 

Überblick Sozialraum 72 / Oberhausen-Ost

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Oberhausen-Ost:

130 Plätze, davon 110 Ü3-Plätze und 20 U3-Plätze

Das entspricht 6 Gruppen mit insges. 130 Plätzen in KTE (4 Gruppen I à 20 Plätze 2-6 Jahre und 2 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre) und 1 Platz in Kindertagespflege

 

Zur Zeit in Prüfung ist die Nachfolgenutzung der Stötznerschule, Schladstr., hier soll eine Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen (110 Ü3-Plätze, 20 U3-Plätze) entstehen. Es gibt einen interessierten Investor, mit dem bereits ein Besichtigungstermin vor Ort stattgefunden hat.

 

Gleichzeitig ist seitens des Kita-Zweckverbandes eine Erweiterung der bestehenden kath. KTE Barbarastr. um 3 Gruppen (65 Ü3-Plätze, 10 U3-Plätze) geplant. Der Investor GKI GmbH verhandelt zur Zeit mit dem Kita Zweckverband über den Kauf von Gebäuden incl. der Kirche

 

Bei Umsetzung beider Maßnahmen werden dadurch statt der benötigten 6 Gruppen insgesamt 9 Gruppen geschaffen. Da weiterhin ein großer Ausbaubedarf besteht, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen, ist vorausschauend großzügig zu planen. Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen perspektivisch erhöht werden muss.

 

 

Überblick Sozialraum 73 / Alstaden/Lirich

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Alstaden/ Lirich:

140 Plätze, davon 140 Ü3-Plätze und 0 U3-Plätze

Das entspricht 6 Gruppen mit insges.140 Plätzen in KTE (4 Gruppen III à 25 Plätze 3-6 Jahre und 2 Gruppen III à 20 Pl. 3-6 Jahre)

 

Der Schulstandort Ruhrschule, Lickenberg, wurde aufgegeben (Umzug in das Gebäude HS Alstaden). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sollen allesamt abgerissen werden. Neben Wohnbebauung soll hier eine Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen (130 Ü3-Plätze, 10 U3-Plätze) entstehen. Es gibt einen interessierten Investor. Erste Gespräche mit der Fachverwaltung und Besichtigungstermin vor Ort haben bereits stattgefunden, konkrete Planungen wurden aufgenommen. Als Träger der zukünftigen Einrichtung hat Löwenzahn e. V. sein Interesse als einziger Träger bekundet. Der Investor hofft, im Sommer 2020 mit der Baumaßnahme beginnen zu können, so dass die Fertigstellung der Einrichtung im Herbst 2021 erfolgen kann.

 

Die Arbeiterwohlfahrt bietet das Gebäude Rosenstr. 67 der Stadt Oberhausen zum Kauf an. Zur Zeit läuft das Bewertungsverfahren. Eine Nachfolgenutzung als Kindertageseinrichtung wurde im Auftrag der OGM durch ein Architekturbüro geprüft. Hier soll dauerhaft eine 5 gruppige Einrichtung (125 Ü3-Plätze) entstehen. OGM hat durch das Architekturbüro drei verschiedene Varianten prüfen lassen. In Abstimmung mit der Fachverwaltung wurde eine Variante priorisiert. Ein Umbau des Bestandsgebäudes alleine ist  nicht ausreichend, zusätzlich muss ein Anbau erfolgen. Die komplette Maßnahme könnte nach den Bestimmungen des LVR zu Investitionskostenförderung jedoch komplett als Neubaumaßnahme gefördert werden, da die Kosten für den Umbau des Bestandsgebäudes wirtschaftlich den Kosten eines Neubaus gleichzusetzen sind.

 

Bei Umsetzung beider Maßnahmen werden dadurch statt der benötigten 6 Gruppen insgesamt 11 Gruppen geschaffen. Aufgrund der Gesamtsituation ist es aber an der Zeit, über Sozialraum übergreifende Lösungen nachzudenken. Hier könnte eine solche Möglichkeit geschaffen werden, da der Standort Lickenstr. in unmittelbarer Nähe zum Sozialraum 71 / Oberhausen-Mitte/Styrum liegt und von Familien aus diesem Bezirk mit genutzt werden könnte.

 

 

Überblick Sozialraum 74 / Sterkrade-Mitte

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Sterkrade-Mitte:

125 Plätze, davon 90 Ü3-Plätze und 15 U3-Plätze.

Das entspricht 6 Gruppen mit insges. 125 Plätzen in KTE (2 Gruppen I à 20 Pl- 2-6 Jahre, 1 Gruppe II 10 Pl. à 0-3 Jahre und 3 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre)

 

Der Eigentümer des Grundstücks Lindnerstr. 120 ist an die Fachverwaltung herangetreten. Er hat einen Investor an der Hand, der auf der Fläche eine Kindertageseinrichtung bauen möchte. Erste Gespräche mit der Fachverwaltung und Besichtigungstermin vor Ort haben bereits stattgefunden. Geplant ist eine Einrichtung mit 6 Gruppen (20 U3-Plätze, 105 Ü3-Plätze).

 

Darüber hinaus wird die Evangelische Kirchengemeinde Holten-Sterkrade das derzeitige Gemeindehaus an der Mozartstr. in eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung umbauen. Hier werden zusätzlich 2 Gruppen mit insgesamt 45 Plätzen (5 U3-Plätze und 40 Ü3-Plätze) geschaffen. Gleichzeitig wird der derzeitige Standort an der Steinbrinkstr. mit nur 1 Gruppe aufgelöst und zur Mozartstr. verlagert.

 

Bei Umsetzung beider Maßnahmen werden dadurch statt der benötigten 6 Gruppen insgesamt 8 Gruppen geschaffen. Wie oben bereits berichtet besteht weiterhin ein großer Ausbaubedarf, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen, deshalb ist vorausschauend großzügig zu planen. Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen perspektivisch erhöht werden muss. Darüber hinaus könnten auch hier Familien aus dem Sozialraum 71 / Oberhausen-Mitte/Styrum, in dem aktuell keine Flächen zur Verfügung stehen, den Standort Lindnerstr. 120 nutzen, da dieser in unmittelbarer Nähe liegt.

 

 

Überblick Sozialraum 75 / Sterkrade-Nord

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Sterkrade-Nord:

160 Ü3 Plätze

Das entspricht: 7 Gruppen mit insges.160 Plätzen in KTE, (4 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre und 3 Gruppen III à 20 Pl. 3-6 Jahre)

 

Die Städt. KTE Holten, Bahnstr. 70, erhält eine zweite Erweiterung um insgesamt 50 Plätze Ü3 (2 Gruppen à 25 Plätze). Hierzu wird gegenüber des ersten Anbaus parallel zur Straße ein zweiter Anbau auf dem Grundstück erfolgen. Konkrete Bauplanungen sind aufgenommen worden.

 

Am Standort Neukölner Str. steht ein städtisches Grundstück zur Verfügung auf dem eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet werden könnte. Der Planungsauftrag wurde an OGM weitergegeben, es gibt einen ersten Planungsentwurf, der zur Zeit geprüft wird.

 

Der ev. KG Schmachtendorf, Arnheimer Str. 31, beabsichtigt, die dortige Einrichtung um 1 Gruppe Ü3 (25 Plätze) zu erweitern. Zur Zeit laufen erste Planungen.

 

Bei Umsetzung der Maßnahmen würden dadurch statt der benötigten 7 Gruppen insgesamt 9 Gruppen geschaffen. Wie oben bereits berichtet besteht weiterhin großer Ausbaubedarf, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen, deshalb ist vorausschauend großzügig zu planen. Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen erhöht werden muss.

 

 

Überblick Sozialraum 76 / Osterfeld

 

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus beträgt für den Sozialraum Osterfeld:

140 Plätze, davon 110 Ü3-Plätze und 30 U3-Plätze

Das entspricht 7 Gruppen mit insgesamt 140 Plätzen (4 Gruppen I à 20 Plätze 2-6 Jahre/ 1 Gruppe II à 10 Plätze 0-3 Jahre und 2 Gruppen III à 25 Pl. 3-6 Jahre) und 9 Plätzen in Kindertagespflege

 

Zwischen Kita-Zweckverband und der Fachverwaltung ist besprochen worden, dass eine Zusammenlegung der kath. KTE St. Pankratius (3 Gruppen) und der kath. KTE St. Marien Rothebusch (2 Gruppen) am Standort Nürnberger Str. auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades Osterfeld erfolgen soll. Gleichzeitig soll eine Erweiterung um 1 Gruppe auf eine insgesamt 6-gruppige Einrichtung umgesetzt werden. Ende August fand hierzu ein Gespräch mit dem Bereich Stadtplanung statt. Es gibt neue Rahmendaten für die städtebauliche Planung, die einen neuen Bebauungsplan erforderlich machen. Dies kann vier bis fünf Jahre dauern.

 

Der Träger Grashüpfer e. V. beabsichtigt seine Kindertageseinrichtung an der Kapellenstr. um zwei Gruppen, 1 Gruppe U3 (10 Plätze) und 1 Gruppe Ü3 (25 Plätze), zu erweitern. Hier gibt es Kontakt mit dem Sportverein DJK Arminia Klosterhardt 1923 e. V. und Überlegungen das Vereinshaus am Volksgartenweg an den Träger Grashüpfer zu vermieten und entsprechend umzubauen. Ein erster Besichtigungstermin der Örtlichkeit zusammen mit der Fachverwaltung hat stattgefunden. Mitte November wird es einen zweiten Besichtigungstermin zusammen mit dem LVR geben, um zu prüfen ob das Gebäude den Vorgaben des LVR für Kindertageseinrichtungen entsprechend umgebaut werden kann.

 

Zur Schaffung weiterer dauerhafter Lösungen wird die Überplanung der Robert-Koch-Schule wieder konkret aufgenommen. Der Freizug des Schulstandortes wurde wie bekannt auf Mitte 2020 verschoben. Hier soll eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung entstehen, der Träger Lebenshilfe Oberhausen gGmbH hat aufgrund der Nähe zur bestehenden KTE Hermannstadtstr. 45 bereits Interesse bekundet. Eine hier notwendige wirtschaftliche Darstellung ob ein Umbau im Bestand oder ein Abriss der Schule und Neubau einer KTE erfolgt wird derzeit durch OGM erstellt.

 

Mit Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wäre der Bedarf im Sozialraum Osterfeld zunächst gedeckt.

 

Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie arbeitet fortlaufend mit dem Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement an weiteren Lösungen. Monatlich finden hierzu gemeinsame Jour Fixe Termine zur Ausbauplanung KTE sowohl im Dezernat 3 mit dem Beigeordneten Herrn Schmidt als auch bei OGM zu den laufenden Ausbaumaßnahmen und Maßnahmen, die in konkreter Planung sind, statt. Darüber hinaus erfolgen weitere Treffen unter Beteiligung anderer Fachverwaltungen wie z. B. Bereich 5-1/Stadtplanung und Stadtentwicklung.

Der Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement arbeitet eng mit der Bauverwaltung im Dezernat 5/Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung zusammen, um geeignete Grundstücke in den jeweiligen Sozialräumen anbieten bzw. finden zu können.

Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie mit Investoren Gespräche, um dauerhafte Lösungen zu schaffen.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dauerhafter Tagesordnungspunkt der Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (AG KTE/ KTP).


[1] Da unter Umständen noch nicht alle Verträge zum 01. August 2019 durch die Träger der Kindertageseinrichtungen bei Little Bird eingestellt wurden, ist zu beachten, dass es leichte Abweichungen von den hier genannten Zahlen geben kann.

[2] Gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) existieren 3 verschiedene Gruppentypen, die eine bestimmte Altersstruktur und Belegung vorsehen.

Gruppentyp I: insg. 20 Kinder, davon 4 bis 6 u3 und 14 bis 16 ü3

Gruppentyp II: insg. 10 Kinder u3

Gruppentyp III: bei 25 und 35 Std. insg. 25 Kinder, bei 25 Std. 20 Kinder

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