Berichtsvorlage - M/16/5142-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Der vorliegende zweite Quartalsbericht des Jahres 2019 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die im Jahr 2017 unter Beteiligung der Firma con_sens entwickelten sowie beschlossenen Veränderungen an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.

Primär zielt dieser Bericht, auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.

Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.

Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LogoData, wurden im Oktober 2019 zum Stichtag 30.06.2019 erhoben und beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannten Verfahren beglichen werden.

Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den vorherigen Bericht) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.

 

 

2. Aufbau des Quartalsberichts

 

Zunächst wird unter Punkt 3 eine Übersicht der aktuell  aufgewendeten Haushaltsansätze (für die Transferaufwendungen der Hilfen zur Erziehung) als Gesamtübersicht dargestellt und jeweils nach dem ersten sowie zweiten Quartal 2019 differenziert.

In Punkt 4 werden inhaltliche Erklärungen der zuvor dargestellten Entwicklungen skizziert.

Dazu werden insgesamt zwei Sachkonten (533220 stationäre Hilfen / 533120 Hilfen für junge Volljährige) detailliert, sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den finanziellen Verläufen, beschrieben.

Innerhalb dieser Sachkonten werden insgesamt vier Aufträge / Hilfearten näher beschrieben (betreutes Wohnen, Pflegefamilien, Erziehungsstellen sowie Erziehungsbeistand), da es bei drei dieser vier Hilfearten zu Überschreitungen bei den Haushaltsansätzen kommen wird.

Im abschließenden Fazit findet sich eine kurze Einschätzung zur momentanen Situation und ebenfalls eine Prognose für den weiteren Verlauf des Jahres 2019.

 

 

3. Übersicht aufgewendete Haushaltsmittel

 

 

 

 

Aktuell geht die Fachverwaltung nach wie vor davon aus, dass die Haushaltsansätze des gesamten „Deckungsrings Hilfen zur Erziehung“ nicht überschritten werden.

Gleichwohl kommt es innerhalb des „Deckungsrings Hilfen zur Erziehung“, in einzelnen Sachkonten beziehungsweise Aufträgen, zu Überschreitungen der Haushaltsansätze.

Insgesamt sollen zwei Sachkonten näher betrachtet werden, da dort die Überschreitungen teilweise deutlich zu erkennen sind; dies wären die Sachkonten 533220 (stationäre Hilfen) und 533120 (Hilfen für junge Volljährige § 41).

Innerhalb dieser Sachkonten sollen die Aufträge 310006050627 (betreutes Wohnen), 310006050624 (Pflegefamilien), 310006050625 (Erziehungsstellen) sowie 310006050618 (Erziehungsbeistand) näher betrachtet werden.

Erklärungen hierzu finden sich im nachfolgenden Punkt 4.

 

 

4. Auffällige Entwicklungen

 

§ 34, betreutes Wohnen

 

Eine „auffällige“ Entwicklung zeigt sich im Sachkonto 533220 (stationäre Hilfen), Auftrag 310006050627 (betreutes Wohnen), einer speziellen Wohnform innerhalb des § 34, Heimerziehung.

Der pädagogische Hintergrund oder Auftrag innerhalb dieser Hilfeart, ist hauptsächlich die Verselbständigung der jungen Menschen, um zukünftig ein eigenständiges Leben führen zu können.

Die fiskalische Entwicklung im Verlauf des Jahres 2019, lässt sich mit der Fallzahlentwicklung erklären, wie nachfolgendes Diagramm zeigt:

 

 

Die Anstieg der Hilfen im Jahresschnitt (Ø 2018, 34 / Ø 2019, 48) beträgt 14 Fälle, rund 41 Prozent, womit der Anstieg der Kosten beziehungsweise die Überschreitung des Haushaltsansatzes erklärbar wird.

Wenn man nun das Jahresergebnis 2018 dieser Hilfeart (1,875 Mio. €) mit der Prognose für 2019 (2,680 Mio. €) vergleicht, erkennt man eine sehr ähnliche (knapp 43 %) Entwicklung beziehungsweise Steigerung.

Unabhängig von der möglichen Fallzahlsteigerung scheint, nach fachlicher Einschätzung, ein weiterer Effekt eine Rolle zu spielen.

Ähnlich wie bei den ambulanten Hilfen, wird bei der Falleingabe in Logodata nun auch vermehrt bei den stationären Hilfen, auf eine korrekte  Eingabe in das Fachverfahren der exakten Hilfeform geachtet.

Dieser Anstieg erklärt sich aus Perspektive des Fachbereiches  (zusätzlich), aus einer Verschiebung der Hilfen bei der Eingabe ins Fachverfahren, die zuvor als „klassische“ Heimunterbringungen erfasst wurden.

 

 

§ 41 i.V.m. § 33, Pflegefamilien / Erziehungsstellen

 

Weiterhin gibt es in dem Sachkonto 533120 (Hilfen für junge Volljährige § 41), in den Aufträgen 310006050624 (§ 33.1 Pflegefamilien) sowie                                                                                                                           310006050625 (§ 33.2 Erziehungsstellen) starke Anstiege und bei den Hilfen nach § 33.2 bereits eine Überschreitung der angesetzten Haushaltsmittel.

Auch bei diesen beiden Hilfeformen korrespondieren die fiskalischen Entwicklungen mit den steigenden Fallzahlen, dargestellt in diesen beiden Diagrammen:

 

 

Sowohl bei den Hilfen nach § 33.1 als auch bei den Hilfen nach § 33.2, zeigen sich die prozentualen Veränderungen bei den Fallzahlen, nahezu analog zu den fiskalischen Daten:

 

 

 

 

 

Jahreskosten

 

Ergebnis 2018

Prognose 2019

Veränderung

§ 41, 33.1

232.265 €

285.163 €

22,77%

§ 41, 33.2

42.994 €

101.863 €

136,92%

 

 

 

 

Fallzahlentwicklung (monatlich laufend)

 

Ø 2018

Ø 2019

Veränderung

§ 41, 33.1

19,00

23,30

22,63%

§ 41, 33.2

1,58

3,50

121,05%

 

Prozentual sehen die Entwicklungen, gerade bei den Erziehungsstellen (§ 33.2), sehr auffällig aus und werden natürlich zukünftig weiterhin fachlich genau beobachtet sowie bewertet.

Wenn aber die reinen Fallzahlen (aktuell gerade einmal vier Hilfen im Monatsschnitt) sowie die Kosten hierfür (es werden nach aktueller Prognose ungefähr 60.000 € mehr benötigt, was in Bezug zum gesamten Deckungsring nur ca. 0,11 % ausmacht) betrachtet werden, relativieren sich diese Auffälligkeiten.

 

§ 41 i.V.m.§ 30, Erziehungsbeistand

 

Ebenfalls gibt es bei der Hilfeform Erziehungsbeistand für junge Volljährige, Sachkonto 533120 / Auftrag 310006050618, eine erläuterungsbedürftige Entwicklung.

Wenngleich die grundsätzliche Erklärung, fiskalische Entwicklung analog zur Fallzahlsteigerung, wie bei den vorherigen Hilfen unverändert bleibt, kommt bei dieser Hilfeart noch eine gesteigerte Dynamik der Fallsteigerung ab dem zweiten Quartal 2018 hinzu.

Dazu folgendes Diagramm zur Fallzahlentwicklung:

 

 

Da für das Haushaltsjahr 2019 die Ansätze auf Grundlage des ersten Quartals 2018 genutzt wurden, konnte die nachfolgende Dynamik keine Berücksichtigung finden, was letztendlich zu einem zu knapp bemessenen Haushaltsansatz für dieses Sachkonto führte.

Dennoch erfolgt auch in dieser Hilfeart, wie bereits zuvor erwähnt, eine analoge Entwicklung von Fallzahlsteigerung zu der Steigerung der Kosten:

 

Jahreskosten

 

Ergebnis 2018

Prognose 2019

Veränderung

§ 41, 30

77.372 €

129.078 €

66,83%

 

 

 

 

Fallzahlentwicklung (monatlich laufend)

 

Ø 2018

Ø 2019

Veränderung

§ 41, 30

15,42

23,80

54,38%

 

Hier würde der Mehrbedarf, nach aktuellem Stand, insgesamt circa 70.000 € ausmachen, was einem Anteil (in Bezug zum gesamten Deckungsring HzE) von knapp 0,13 % entspricht.

Sicherlich ist hier, wie bisher auch, weiterhin auf die Entwicklung sowie die fachliche Steuerung zu achten, allerdings ist hier keine aufgeregte oder hektische Gegenreaktion notwendig, sondern eine nachhaltig positiv wirkende Gegenlenkung.

Dies ist grundsätzlich für alle Hilfen für junge Volljährige angedacht und soll zukünftig stärker umgesetzt werden; in welcher Form wird aktuell noch innerhalb der Fachverwaltung inhaltlich diskutiert.

 

Generelle Anmerkung zu den Fallzahlen

 

Bei den hier gezeigten Hilfearten, liegen in Relation zur Gesamtzahl der monatlich laufenden Hilfen zur Erziehung in Oberhausen (zwischen 2200 und 2400), relativ geringe Fallzahlen vor.

Deshalb erscheinen Veränderungen / Anstiege prozentual betrachtet deutlich, als reine Fallzahlen (manchmal nur fünf bis zehn Fälle) dann doch eher marginal.

Natürlich muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden, um zum einen die pädagogische Geeignetheit beziehungsweise Wirksamkeit zu überprüfen, zum anderen aber auch die Wirtschaftlichkeit.

Dies geschieht in der Regel durch die Hilfeplanung, die im Gesetz vorgeschrieben (§ 36 SGB VIII) ist, innerhalb der Regionalteams.

 

Weiterhin wird auf die regelmäßige Schwankung bei den Fallzahlen hingewiesen, die nicht ungewöhnlich ist und durch Beendigungen und Neubeginn von Hilfen entsteht, gerade im ambulanten Bereich.

Bei den hier im Bericht aufgezeigten Hilfen, lassen sich nach Rücksprache mit den Teamleitungen, in den Sozialräumen keine besonderen Auffälligkeiten finden, die darüber hinaus valide Erklärungsansätze liefern.

 

Die soziostrukturellen Kontextfaktoren (z.B. Arbeitslosendichte U25 oder Kinder U15 in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II Bezug), bei denen ein Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung vermutet werden kann, sind eine mögliche Erklärung für die steigenden Fallzahlen.

Diese Kontextfaktoren sind im interkommunalen Vergleich, seit Jahren, deutlich erhöht und lassen sich über die Hilfen zur Erziehung wenig bis gar nicht steuern.

Dazu ist eine gut ausgebaute, strukturierte kommunale Jugendhilfelandschaft notwendig, die die Bedarfe und Besonderheiten der jeweiligen Sozialräume erkennt und übergreifende Lösungsansätze bietet.

Ein strukturell (und damit einzelfallübergreifend), an die Bedarfe angepasstes kommunales Jugendhilfeangebot, wirkt somit auch auf die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung, da so nicht mehr über (relativ betrachtet) teure Einzelfallmaßnahmen nur punktuell Familien erreicht werden, sondern diese flächendeckend erreicht werden können.

 

 

5. Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich aktuell festhalten, dass, nach momentaner Einschätzung, die angemeldeten Haushaltsmittel für den gesamten Deckungsring HzE als auskömmlich angesehen werden.

Denn gleichwohl es zu Überschreitungen der Haushaltsansätze in (zurzeit) drei Hilfearten / Sachkonten kommt, liegt der gesamte „Deckungsring Hilfen zur Erziehung“ innerhalb der Haushaltsansätze.

Perspektivisch sollte aber berücksichtigt werden, dass die Steigerungsrate von 3 % dauerhaft wahrscheinlich nicht eingehalten werden kann, sondern eher von der bundesweiten Steigerung der Hilfen zur Erziehung ausgegangen werden muss, die bei ca. fünf bis sechs Prozent liegt.

Folgende Prognose (basierend auf den Ergebnissen aus den gemittelten Ergebnissen aus den beiden ersten Quartalen 2019 und linearer Hochrechnung) zur weiteren Transparenz:

 

 

Somit lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter gleichbleibenden aktuellen Bedingungen von einer voraussichtlichen Einhaltung (im besten Falle sogar einer Unterschreitung) des Ansatzes für den gesamten Deckungsring HzE ausgehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGEN

 

Übersicht Sachkonten detailliert

 

 

 

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))                                                            

            

            

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 

 

 

 

Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII

 

            

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen 

 

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