Beschlussvorlage - B/16/5108-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderpreis 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Musische Bildung und Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Herr Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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29.10.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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31.10.2019
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Bereit
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Jugendparlament
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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06.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt, den Jugendförderpreis 2019 unter dem Thema „Oberhausen for Future“ zu vergeben.
Finanzmittel stehen im Haushalt 2019 in Gesamthöhe von 4.000,-- EUR für Preisgelder und Workshops bei Produkt 040703 -Musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten - zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Oberhausen for Future
Der Oberhausener Jugendförderpreis 2019
Die „Fridays for Future“ – Bewegung ist natürlich auch in unserer Stadt ein wichtiges und intensiv diskutiertes gesellschaftliches Thema. Es beschäftigt (nicht nur!) die jungen Menschen in Oberhausen. Daher soll der diesjährige Jugendförderpreis „Oberhausen for Future“ als Motto haben.
Der künstlerischen Auseinandersetzung mit diesem Thema sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Wie können zukünftige Gebäude aussehen? Wie die Plätze und Parks, die für frische Luft und Begegnungen sorgen? Wie und womit komme ich von einem Ort zum anderen? Welche Geschichten und Erzählungen ranken sich um die Zukunft in unserer Stadt? Welche Kleidung aus welchen Materialien trage ich? Wie klingt es in unserer Stadt? An was hat überhaupt noch niemand gedacht?……………
Kreative Beiträge können in folgenden Sparten eingereicht werden können:
- Film/Foto
-Musik/Tanz
-Texte/Radiobeiträge
-Malerei/Zeichnungen/Mangas
-offene Kategorie
Die Ansprache der Jugendlichen soll über die Kulturbeauftragten der Schulen, in den soziokulturellen Zentren, über die Presse und die sozialen Netzwerken platziert werden.
Bewerben können sich Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Bei Gruppeneinreichungen ist das Durchschnittsalter maßgebend.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann bis zu fünf Beiträge einreichen. Grundsätzlich kann jedoch nur ein Beitrag mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Es stehen Preisgelder in Höhe von 2.500,-- EUR und weitere 1.500,-- EUR für Förderpreise zur Verfügung.
Die noch zu benennende Jury verteilt die Preise nach den besetzten Kategorien und entscheidet über die Sonderpreise.
Der Einsendeschluss ist der 31.12. um 11.55 Uhr.
Das städtische Kulturbüro empfiehlt, den Jugendförderpreis in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.
