Beschlussvorlage - B/16/5032-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Stadtmitte, Friedenstraßehier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Nicole Chorowsky
- Verantwortung:
- F. Horvath
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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31.10.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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11.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen
1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;
2. beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310006010100010 | KTE Stadtmitte Friedenstraße | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 305.000,00 |
310006010100010 | KTE Stadtmitte Friedenstraße | 785101 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ing.Leist. | 61.000,00 |
310006010100010 | KTE Stadtmitte Friedenstraße | 785200 | Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen | 180.000,00 |
310006010100010 | KTE Stadtmitte Friedenstraße | 785201 | Auszahlungen f. Tiefbaumaßnahmen Ing.Leist. | 20.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Grundsätzlich erfolgt eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2019 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Die Erhöhung der förderfähigen Baukosten unter den Finanzpositionen 785100 und 785200 führt zu Mehreinnahmen unter der Finanzposition 681003 „Investitionszuweisungen vom Bund – KIF“, ist jedoch abhängig von der tatsächlichen kassenmäßigen Abwicklung im Haushalt.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1783-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache Nr. B/16/2039-01 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hier: geplante Maßnahmen 2017
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) vom 24. Juni 2015 und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) 24.336.492,83 EUR für die Umsetzung. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen im Kapitel 1 rd. 27,040 Mio. EUR zur Verfügung. Entsprechend der vorgenommenen Quotierung sind hiervon 5,0 Mio. EUR für Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen vorgesehen.
Der Rat der Stadt hat am 21.11.2016 den Neubau der KTE Stadtmitte auf dem Standort der ehemaligen St. Martin-Schule beschlossen (vgl. Drucksache Nr. B/16/2039-01).
In der ursprünglichen Kostenschätzung wurden förderfähige Baukosten in Höhe von 3.770.000,00 EUR zzgl. Honorarkosten ermittelt.
Unter Beachtung eines geschätzten Mittelabflusses in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR in 2018 ist der Haushaltsansatz für 2019 auf 1.282.760 EUR festgelegt worden. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten von fest eingeplanten Baumaterialien verzögerten sich Arbeiten und damit auch Rechnungen der an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke. Abgerechnet wurden in 2018 somit nur noch 1.719.617,46 EUR.
Mittlerweile sind unter Beachtung der bestehenden Mittelbindungen die Haushaltsmittel für 2019 aufgebraucht. An der Neubaumaßnahme werden nur noch Restarbeiten vorgenommen, ehe die Schlussrechnungen gestellt werden. Anhand einer Schätzung der OGM GmbH von Anfang September unter Berücksichtigung der offenen Beträge im Vergleich zu den geleisteten Arbeiten besteht ein Fehlbetrag von 126.500,00 EUR an Baukosten.
Weitere Arbeiten stehen zum Umbau des verbliebenen Bestandsgebäudes an, welches ursprünglich als Familienzentrum eingeplant war. Aufgrund des erheblichen Ausbaubedarfs an KTE-Gruppen soll dieses Gebäude für eine weitere Kindergartengruppe nutzbar gemacht werden. Hierfür sind Umbauarbeiten notwendig, um den Gruppen-, Nebenraum und die Sanitäranlage herzurichten. Entsprechend der Kostenschätzung der OGM GmbH werden 178.500,00 EUR für die Baumaßnahme zzgl. HOAI-Kosten in Höhe von 61.000,00 EUR benötigt.
Im Anschluss kann die Außenanlage hergerichtet werden. Die Ausschreibung für die Spielgeräte ist in Arbeit. Eine Vergabe ist im November vorgesehen. Aufgrund der Lieferzeiten von vier bis sechs Monaten ist die endgültige Fertigstellung im Mai 2020 eingeplant.
Bereits jetzt wurde festgestellt, dass die Aufbereitung der Bodenverhältnisse zusätzliche Mittel erfordert. Eine Kostensteigerung von ursprünglich 250.000,00 EUR auf 430.000,00 EUR wird demnach einkalkuliert. Diese Mehrkosten in Höhe von 180.000,00 EUR müssen bereits im Haushaltsjahr 2019 unabhängig des Mittelabflusses bereitgestellt werden, damit eine Vergabe der Arbeiten erfolgen kann.
Bezüglich der Abarbeitung des Investitionshaushaltes 2019 ergibt sich hinsichtlich der Kassenwirksamkeit aktuell keine Änderung zur gültigen Prognose. Zur Veränderungsnachweisung im Haushalt 2020 ff. werden die zur Restabwicklung benötigten Kassenmittel gemeldet.
Diese Mehrkosten an den Außenanlagen verursachen zugleich Mehrkosten bei den HOAI-Kosten für die Außenanlagenplanung in Höhe von 20.000,00 EUR.
Damit rechtzeitig die Zahlungen an die Firmen erfolgen können, worauf diese nach Erbringung ihrer Leistungen einen rechtlichen Anspruch haben, werden kurzfristig die überplanmäßigen Finanzmittel benötigt. Eine pünktliche Vorlage zur Vorberatung in den Ausschüssen war nicht mehr möglich, da die konkreten Kosten erst Anfang September der Verwaltung durch die OGM GmbH mitgeteilt wurden.
Zusammengefasst bedeuten die Mehrkosten in 2019 keine Erhöhung der Gesamtkosten sondern eine Verschiebung zwischen den Haushaltsjahren 2018 und 2019. Unter Beachtung der gesamten bereits geleisteten förderfähigen Hoch- und Tiefbaukosten der Jahre 2018 und 2019 und der in dieser Vorlage beantragten überplanmäßigen Mittel ergeben sich folgende Gesamtbaukosten in EUR:
| 2018 | 2019 | Überplanmäßger Bedarf |
Baukosten Neubau | 1.719.617,46 | 1.282.760,00 | 126.500,00 |
Baukosten Umbau |
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| 178.500,00 |
Außenanlage |
| 250.000,00 | 180.000,00 |
Gesamt | 3.737.377,46 EUR | ||
Die Honorarkosten für die Neu- und Umbaumaßnahmen betragen 840.870,00 EUR zuzüglich der Honorarkosten der Außenanlage von 58.746,40 EUR ergeben sich nach derzeitigem Stand Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 4.636.993,86 EUR. Folglich sind die prognostizierten Gesamtkosten eingehalten worden.
